Start Mittelsachsen 12 Millionen Fördermittel fürs neue Freiberger Stadtarchiv im Herderhaus
Artikel von: Constanze Lenk
19.02.2018

12 Millionen Fördermittel fürs neue Freiberger Stadtarchiv im Herderhaus

Staatsminister Prof. Dr. Roland Wöller und Oberbürgermeister Sven Krüger unterzeichnen städtebauliche Vereinbarung. Auch der Landtagsabgeordnete Steve Ittershagen (CDU), die Bundestagsabgeordnete Veronika Bellman, Baubürgermeister Holger Reuter und Stadtarchivarin Dr. Ines Lorenz waren beim Termin zugegen. Foto: Lysann Morgenstern

Nach 2,6 Millionen Euro Fördermitteln für die Sanierung und Erweiterung der Oberschule „Gottfried Pabst von Ohain“ vom Kultusministerium Anfang dieses Monats, überreichte am 14. Februar Staatsminister Prof. Dr. Roland Wöller weitere Fördermittel für Freiberg: Die städtebauliche Vereinbarung über die Fördermittel in Höhe von bis zu 12 Millionen Euro für den Umbau und die Sanierung des Herderhauses als künftiges Domizil des Stadtarchivs und Depot des Stadt- und Bergbaumuseums wird 15 Uhr im Rathaus unterzeichnet.
Das Herderhaus ist nach der Sanierung des Schlosses Freudenstein und der Erweiterung der Zentralkläranlage die größte Baumaßnahme der Stadt des letzten Jahrzehnts.
Die Sanierung des im 16. Jahrhundert errichteten Hauses in der Freiberger Altstadt soll im September dieses Jahres beginnen. Läuft alles nach Plan ist vorgesehen, dass die Arbeiten bis Ende 2020 abgeschlossen sind.
Das Herderhaus, das u. a. ab 1848 als Knabenbürgerschule genutzte wurde, ist für die Stadt Freiberg sowohl personen-, bau-, orts- und stadtentwicklungsgeschichtlich als auch künstlerisch von besonderer Bedeutung. Beispielhaft für das breitgelagerte, repräsentative Gebäude stehen seine zwei sehr gut erhaltenen Portale mit Bergmannshermen, der Wendelstein (Treppe) sowie die hofseitige neugotische Freitreppe.
Die Bestände des historischen Stadtarchivs von Freiberg, welche bis Anfang des 13. Jahrhunderts zurückreichen, gehören zu den bedeutendsten in Sachsen. Die übrigen Bestände des Stadtarchives lagern derzeit an fünf verschiedenen Standorten in Freiberg unter teils nur mäßig geeigneten Bedingungen.
Das Herderhaus soll unter Einhaltung denkmalpflegerischer Vorgaben vollumfänglich modernisiert und instandgesetzt werden. Nach umfassender Wiederherstellung des Gebäudes und der Errichtung eines notwendigen Erweiterungsbaus sowie einer Tiefgarage soll das Stadtarchiv hier im Ganzen zusammengeführt und die notwendige Möglichkeit der langfristigen Unterbringung des sich stetig erweiternden Archivmaterials geschaffen werden.
Für die Stadt Freiberg stellt diese komplexe Gesamtmaßnahme eine prioritäre Maßnahme dar, um die bereits seit vielen Jahren laufende Gesamtmaßnahme im Bund-Länder-Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz” (SDP) weiter umzusetzen. Das langfristige städtebauliche und öffentliche Interesse an der Wiederherstellung alter Bausubstanz, der Quartierslückenschließung sowie die sinnvolle Nutzung als Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtung kann mit der Fortführung der Sanierungsmaßnahmen nachhaltig verknüpft und so ein weiterer bedeutender Entwicklungsimpuls für die Stadt Freiberg gesetzt werden.
Die Gesamtbaukosten für die vorgenannten Maßnahmen des neuen Stadtarchivs betragen voraussichtlich rund 15 Millionen Euro.
Das Sächsische Staatsministerium des Innern (SMI) unterstützt dieses Vorhaben mit bis zu 12 Millionen Euro Finanzhilfen (entspricht 80 Prozent Fördersatz) aus dem Bund-Länder-Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz” (SDP).
„Das SMI verpflichtet sich, durch zukünftige jährliche Programmaufstockungen und durch Übertragung von Kassenmittelresten-/rückgaben anderer Programmgemeinden der Stadt Freiberg die o. g. Finanzhilfen i. H. v. bis zu 12,0 Mio. EUR zur Verfügung zu stellen“, heißt es in der Vereinbarung. „Dies erfolgt unter dem haushalterischen Vorbehalt der Bereitstellung der vorgenannten Mittel durch Bund und Land. Die endgültige Festsetzung der Höhe der Bewilligung richtet sich nach den Regelungen der Verwaltungsvorschrift Städtebauliche Erneuerung (VwV StBauE) in der jeweils gültigen Fassung und den Regelungen im entsprechenden Zuwendungsbescheid. Die Stadt wird die erforderlichen kommunalen Eigenmittel in ihren Haushalt einstellen.“

Hier einige Bilder von den sanierungsbedürftigen Gebäude. Fotos: Peter Kuckenburg