Start Chemnitz Die ersten eigenen vier Wände – Das gilt es zu beachten
Artikel von: Redaktion
20.10.2017

Die ersten eigenen vier Wände – Das gilt es zu beachten

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Chemnitz
Wenn Studenten oder Auszubildende bei den Eltern ausziehen, beginnt eine spannende und aufregende Zeit. Das Gefühl von Freiheit und Unabhängigkeit lockt Berufs- oder Studienanfänger in die Städte oder Vororte. Neben dem Spaß, sollten einige wichtige Dinge vor der Auswahl des neuen Zuhauses aber beachtet werden. Wer also einigen Aspekten Beachtung schenkt, kann mit ein wenig Glück die „Traumwohnung“ in Chemnitz und Umgebung ergattern. Dann steht dem Beginn eines neuen Lebensabschnitts nichts mehr im Weg!

Aber welche Aspekte müssen beachtet werden, um ohne viele Stolpersteine eine bezahlbare Wohnung zu finden? Welche Vorkehrungen müssen getroffen werden und was sollte aufhorchen lassen?

Finanzen geregelt?

  • Da Auszubildende und Studenten in den seltensten Fällen schon einen Arbeitsvertrag oder eine Lohnabrechnung vorweisen können, sollte vor dem Auszug gemeinsam mit den Eltern, die finanzielle Situation beleuchtet und geklärt werden.
  • Eltern können ihre „Kinder“ beispielsweise mit einer Elternbürgschaft bei der Suche und Vermittlung einer Wohnung unterstützen. Dabei handelt es sich um ein Schreiben, indem Eltern aufzeigen und erklären, ob und inwieweit sie unterstützend fungieren können und möchten – entweder als komplette Bürgschaft oder als Teil-Bürgschaft. Dort werden alle Formalitäten niedergeschrieben und aufgelistet. Damit sind nicht nur die Eltern auf der sicheren Seite – die Bürgschaft stellt auch für den Vermieter eine gewisse Sicherheit dar. Bei einem Mietausfall oder sonstigen finanziellen Forderungen haften die Eltern für Miete und Nebenkosten ihres Kindes.

Eine Mietkautionsbürgschaft oder -versicherung kann heutzutage bei fehlender Mietkaution im Internet abgeschlossen werden. Diese Kautionsbürgschaft funktioniert wie alle anderen Versicherungen. Ein kleiner monatlicher Beitrag wird an das Unternehmen, welches die Bürgschaft übernimmt, gezahlt. Das verursacht nur minimale Kosten und die Kaution müssen nicht im Sinne von Bargeld aufgetrieben werden.

Dafür erhält der Vermieter eine Urkunde im Original und der Mieter eine Kopie dieser Urkunde. Der Vermieter ist nun bei auftretenden Schäden und daraus resultierenden finanziellen Forderungen abgesichert durch das Unternehmen, welches die Bürgschaft bewilligt hat. Im Falle einer Kündigung des Mietverhältnisses kann die Kautionsbürgschaft in den meisten Fällen sofort gekündigt werden. Dieses sollte, vor Abschluss in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versicherung, überprüft werden. Nach erfolgreicher Kündigung der Mietsache händigt der Vermieter das Original der Bürgschaftsurkunde wieder an den Mieter zurück. Der Mieter kann jetzt die Bürgschaft mit Anschreiben und der Original-Urkunde kündigen und die Beitragspflicht, sowie der Vertrag endet mit Rückgabe und Erhalt der Urkunde. Für diese Art der Kautionszahlung sollte eine gewisse Bonität gegeben sein.

Wohnung oder WG?

  • Natürlich stellt sich auch die Frage: Wohnung oder lieber Wohngemeinschaft? Das lässt sich so nicht genau festlegen, was besser geeignet ist und richtet sich nach den jeweiligen Finanzen und Vorstellungen eines potentiellen Mieters.
  • Eine Wohngemeinschaft, auch WG genannt, ist in den meisten Fällen deutlich günstiger, was die monatlichen Fixkosten betrifft. Schließlich werden bei einer WG
  • die Miete
  • die Nebenkosten
  • der Strom
  • eventuell noch der Internet- und Festnetzanschluss

unter den Mietern aufgeteilt. Das bedeutet automatisch weniger Kosten pro Person. Gerade für Auszubildende, Studenten und geringer Verdienende macht diese Art des Mietens durchaus Sinn.

Es gibt vier mögliche Arten von Mietverträgen:

  • Hauptmieter → alleinige Haftung für Kosten, Reparaturen und die Erfüllung weiterer Pflichten, andere Mieter sind Untermieter
  • Untermieter → jeder andere Mieter, außer der Hauptmieter, ist ein Untermieter
  • jeder ist Hauptmieter → jeder haftet als Hauptmieter im Mietvertrag für Jeden, alle Mieter sind gleichermaßen verantwortlich und berechtigt
  • eigener Mietvertrag – der Vermieter hat mit jedem Mieter einen eigenen Mietvertrag. Nachteil: Für „Zimmerwechsel“ ist die Zustimmung der Mieter nicht notwendig

Die Privatsphäre, sowie auch bestimmte Regeln an die sich während des Zusammenlebens gehalten werden muss, beispielsweise Putzpläne oder Nutzungszeiten von Bädern, sind nicht für jeden Etwas. Daher sollte vor der Entscheidung, zukünftig eine WG sein Zuhause nennen zu können, gründlich über die Vor- und Nachteile einer Wohngemeinschaft nachgedacht werden.

Wer es dagegen lieber ungestört mag und sich in seinen eigenen vier Wänden „Chef“ nennen möchte, sollte sich für eine Wohnung entscheiden. Dabei trägt der Mieter die alleinige volle Haftung, ist aber ungestört und muss innerhalb der Wohnung auf niemanden Rücksicht nehmen.

Die Hausordnung sollte in jedem Fall Beachtung finden. Dort ist festgelegt, welche Ruhezeiten vorhanden sind, wann also gebohrt und gehämmert werden darf. Zusätzlich sind dort die Schließzeiten der Eingangstür geregelt und alle anderen „Formalitäten“, die ein ruhiges und friedliches Zusammenleben regeln sollen.

Die Besichtigung – der erste Eindruck

Wenn die vermeintlich passende Wohnung gefunden ist, kann ein Termin zu einer Wohnungsbesichtigung gemacht werden. Wichtig dabei ist, dass

  • ein Termin bei Tageslicht gemacht wird

So kann nicht nur die Wohnung besser besichtigt werden. Eventuell vorhandene Mängel werden hierbei besonders gut sichtbar.

  • die Besichtigung an Wochentagen stattfindet

Der Lärmpegel, wie auch die Parkplatzsituation vor dem Haus und an der Straße der Wunschimmobilie kann so ausreichend „ins Visier“ genommen werden. So kann festgestellt werden, ob diese den eigenen Anforderungen entspricht.

  • eine Begleitperson, in den meisten Fällen die Eltern, zu der Besichtigung mitnehmen

Wer Zeugen dabei hat, erlebt später keine bösen Überraschungen. Denn: „Vier Augen sehen mehr als Zwei!“

Verständlicherweise sind die Aufregung und die Vorfreude kurz vor der Besichtigung relativ groß. Dennoch gilt gerade jetzt: einen kühlen Kopf bewahren!

Zu einer Wohnungsbesichtigung sollten unbedingt folgende Utensilien mitgenommen werden:

  • Schmieche (auch bekannt als Zollstock oder Maßstab)
  • Notizblock und Stift (um sich beispielsweise Raummaße notieren zu können)

Wer damit ausgestattet zu einer Besichtigung geht, ist auf der sicheren Seite!

Mängel?

Bei der Besichtigung sollte die Wohnung genauestens angesehen werden. Die Fenster sollten in allen Varianten geöffnet und geschlossen werden, um sich ein Bild des Zustandes zu verschaffen. Zu aufwändig? Keinesfalls!

Schließlich sind die Kosten für ein, im Nachhinein festgestelltes, defektes Fenster hoch. Was nach der Besichtigung und dem nach dem Ausfüllen des Übergabeprotokolls dem Vermieter als „Schaden“ angezeigt wird, kann schnell auf eigene Rechnung gehen.  Die Heizungen sollten ebenso einmal am Thermostatventil aufgedreht werden, um feststellen zu können, ob eine geräuschlose Wärmeabgabe stattfindet. Alles, was nicht funktioniert oder mangelhaft ist, kann einfach ins Protokoll bei der Wohnungsübergabe eingetragen und vermerkt werden. Daher sollte man bei der Besichtigung alles abklären, um so hinterher keine bösen Überraschungen erleben zu müssen.

„Immer der Nase nach…“ sollte bei einer Wohnungsbesichtigung auf der Prioritätenliste stehen. Gerade in Wohnungen, in denen Teppich verlegt wurde, sollte besonders auf Flecken geachtet werden. Wurden diese nämlich nicht richtig gesäubert und entfernt, können daraus unangenehme Gerüche entstehen. Absprachen zur Reinigung können mit dem Vermieter getroffen werden oder eigenständig bei der Renovierung „in die Hand“ genommen werden. Spezielle Teppich-Schaumreiniger bieten sich hier ebenfalls an.

Gut versichert ins neue Heim

Was auf jeden Fall mit ins neue Zuhause einziehen sollte, sind zwei Versicherungspolicen: Privathaftpflicht und Hausrat! Im Falle einer Familienversicherung und der Abdeckung im Falle eines Greifens der Versicherung, entfällt der Abschluss dieser beiden essentiellen Versicherungen. Für alle anderen machen diese beiden Versicherungen aber durchaus Sinn.

Die Privathaftpflichtversicherung haftet für alle Schäden, die durch den Versicherten verursacht werden. Wenn beim Wäsche waschen beispielsweise die Waschmaschine ausläuft, haftet für den Schaden, der am Haus entsteht, die Haftpflichtversicherung. Diese Versicherung haftet, wenn anderen Personen durch den Versicherten ein (finanzieller) Schaden entsteht und zugefügt wird.

Die Hausratversicherung sichert im Falle eines Brandes und möglicher anderer Schäden den Wert des Eigentums des Versicherten ab. Durch diese Versicherung wird also das eigene Hab und Gut finanziell abgesichert.