Start Erzgebirge Führerschein ab 17 konstant beliebt
Artikel von: Sven Günther
08.01.2018

Führerschein ab 17 konstant beliebt

Erzgebirger fahren auf Führerschein mit 17 ab

Als Teilnehmer am „Begleiteten Fahren ab 17“ wird Jugendlichen die Chance gegeben, bereits ein Jahr vor dem 18. Geburtstag in Begleitung eines erfahrenen Fahrerlaubnisbesitzers Auto zu fahren.

In Sachsen wurde das „Begleitete Fahren ab 17“ am 01.03.2006 als Modellversuch eingeführt, nachdem es sich bereits in anderen Bundesländern bewährt hatte. Zum 01.01.2011 konnte es als Dauerrecht in die Fahrerlaubnisverordnung übernommen werden.

Der Fahrschüler für das Begleitete Fahren erhält sofort nach der praktischen Prüfung im Fahrschulfahrzeug eine vorläufige Fahrberechtigung von der Prüforganisation, mit den darauf vermerkten erlaubten Begleitpersonen.

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres darf der Jugendliche mit dieser vorläufigen Fahrberechtigung auch ohne Begleitperson Personenkraftwagen führen. – Drei Monate nach dem 18. Geburtstag läuft die Berechtigung aus und der Kartenführerschein kann während dieser Zeit bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeholt werden. Ein erneuter Antrag ist dafür nicht erforderlich.

Die Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“ sind im Erzgebirgskreis  in den letzten Jahren auf einem konstanten Niveau.

Erteilung der Fahrerlaubnis für das Begleitete Fahren mit 17:

2010 ->1225

2011 ->1264

2012 ->1181

2013 ->1303

2014 ->1285

2015 ->1491

2016 ->1570

2017 ->1566