Start Chemnitz MODERNE STADTPLANUNG: SCHUTZ UND SICHERHEIT FÜR DEN ÖFFENTLICHEN RAUM
Artikel von: Redaktion
27.11.2017

MODERNE STADTPLANUNG: SCHUTZ UND SICHERHEIT FÜR DEN ÖFFENTLICHEN RAUM

Vandalismus ist vielerorts ein großes Problem. Foto: Fotolia, Steve Mann

Viele Städte haben heute zumindest in einigen Bezirken immer wieder mit Vandalismus zu kämpfen. Der öffentliche Raum, der als Aufenthaltsort für alle Bürger dient, wird dann oft von einzelnen in blinder Zerstörungswut in Mitleidenschaft gezogen. Die Aufklärungsquote ist mit rund 25 Prozent relativ gering. Stadtplaner können Hand in Hand mit den Behörden Maßnahmen ergreifen, um Sachbeschädigungen einzudämmen und die öffentliche Ordnung zu wahren.

In besonderem Maße gilt das für Problemviertel. Ein gutes Beispiel dafür ist der Sonnenberg in Chemnitz. Hier haben sich in den letzten Jahren vermehrt Anhänger rechtsextremer Szenen breitgemacht, die das Ziel verfolgen, eine „national befreite Zone“ einzurichten. Zu den Folgen dieser Entwicklung gehören regelmäßige Angriffe auf Büros der Linken im Stadtteil Sonnenberg. Der Stadtteil ist auch anderweitig betroffen. Immer wieder werden auch Autos in Brand gesteckt.

Kampf gegen Vandalismus

Vandalismus kann in vielen Formen auftreten, von umgeworfenen Straßenschildern über Graffiti bis hin zu beschädigten Baustellenabdeckungen und kaputten Glasscheiben. Der Begriff ist juristisch nicht eindeutig festgelegt und wird für die unterschiedlichsten Arten der Sachbeschädigung verwendet.

In der Regel liegt es an den Städten und Gemeinden, passende Maßnahmen zu ergreifen, um vor allem die Problemviertel besser vor Vandalismus zu schützen. Dabei ist es wichtig, zunächst die Ursachen und häufigsten Brennpunkte auszumachen, denn von Stadt zu Stadt können diese ganz unterschiedlich ausfallen. Sinnvoll ist zudem, gleichzeitig mehrere Strategien zu verfolgen. Einerseits kann etwa Videoüberwachung an Brennpunkten eine abschreckende Wirkung erzielen. Vandalismussicheres Mobiliar zeichnet sich durch eine höhere Stabilität aus und ein ansprechend gestalteter Platz kann die Hemmschwelle für Übergriffe erhöhen. Eine weitere Maßnahme wäre das Bereitstellen von ausreichend Freizeitmöglichkeiten. Vor allem Jugendliche lassen sich oft durch Langeweile zu solchen Straftaten hinreißen.

Kriminalprävention als interdisziplinäre Aufgabe

Um Vandalismus zu bekämpfen ist nicht nur die Polizei als ausführendes Organ gefragt, denn dann ist es meist ja schon zu einer Straftat gekommen. Auch der soziale Bereich sollte sich bei diesem Punkt aktiv beteiligen. Anlaufstellen nicht nur für Jugendliche können mit verschiedenen Angeboten einerseits für Aufklärung sorgen, andererseits auch als Bezugspunkt für oftmals fehlende natürliche Sozialstrukturen dienen.

Und nicht zuletzt stehen Stadtplaner vor der großen Aufgabe, das urbane Umfeld so zu gestalten, dass sich die Menschen dort wohlfühlen und sich mit ihrem städtischen Umfeld als Heimat identifizieren können. Dabei gilt es, vor allem sogenannte Angsträume zu vermeiden oder potentielle Brennpunkte so zu gestalten, dass grundlegende Sicherheitsaspekte gewahrt werden können.

Bei einem Neubau oder der Umstrukturierung städtischer Bereiche können Stadtplaner bereits durch sinnvolle Planung zur Prävention von Vandalismus beitragen. Die Vermeidung von dunklen Ecken, pflegeleichte und gleichzeitig hochwertige und widerstandsfähige Materialien oder auch Anti-Graffiti-Beschichtungen für Gebäude sind nur wenige Beispiele dafür.

Die „Broken-Windows Theorie“

Bereits in den 1980er Jahren haben amerikanische Sozialwissenschaftler ein bestimmtes gesellschaftliches Phänomen unter dem Namen „Broken-Windows Theorie“ bekannt gemacht. Sie hatten aufgrund ihrer Beobachtungen einen Zusammenhang zwischen zunehmender Verwahrlosung in einem Stadtteil und der sinkenden Hemmschwelle zu weiterem Vandalismus hergestellt.

Wenn sozusagen irgendwo einmal der Putz bröckelt oder zerbrochene Fensterscheiben nicht zeitnah ersetzt werden, scheint dies oftmals als Auslöser für weitere Sachbeschädigungen zu fungieren.

Ein wichtiger Punkt bei der Vandalismusbekämpfung ist deshalb ein frühzeitiges Handeln. Dabei ist nicht nur ein guter Austausch zwischen einzelnen Behörden gefragt, auch die Bürger selbst können hier ihren Teil beitragen. Sie können etwa Beschädigungen an öffentlichen Einrichtungen und Plätzen oder Glasscherben auf dem Spielplatz bei den zuständigen Stellen melden. Diese können sich dann zügig um die Beseitigung kümmern.

In der Umkehr kann dies sehr zum subjektiven Sicherheitsempfinden der Bevölkerung beitragen. Es entsteht der Eindruck, dass jemand da ist, der sich dieser Probleme in der Stadt annimmt. Zudem zeigt sich das urbane Umfeld dann zügig wieder deutlich attraktiver.

Vandalismus gehört auch heute noch in vielen Städten zum Alltag. Vor allem soziale Brennpunkte haben überdurchschnittlich stark damit zu kämpfen.
Foto: Fotolia, rusquemo

Das große Thema Videoüberwachung

Auch verstärkte Kontrollen und der Einsatz von Bewegungsmeldern, um dunkle Ecken zu entschärfen, zeigen sich vielfach effektiv in der Vorbeugung und dem Kampf gegen Vandalismus. Zudem können Videokameras hier ebenfalls ein Stück weit schützen.

Videoüberwachung ist allerdings ein umstrittenes Thema in Deutschland. Die einen warnen vor der Gefahr, dass die übermäßige Anbringung von Kameras an öffentlichen Plätzen die Privatsphäre verletze und einen weiteren Schritt hin zum „gläsernen Bürger“ darstelle.

Die anderen argumentieren, dass eine Videoüberwachung dabei helfe, Straftaten gerade im Bereich des Vandalismus zu verhindern. Neben der abschreckenden Wirkung könne so vor allem eine höhere Aufklärungsquote erzielt werden. In der sächsischen Stadt Görlitz beispielsweise testet die Polizei derzeit die Videoüberwachung an zentralen Orten in der Altstadt, wie auf den Internetseiten der Polizei Sachsen nachzulesen – eine Reaktion auf die Zunahme der Kriminalität in den vergangenen Jahren.

Dabei stellt sich in einem solchen Fall zunächst die Frage danach, welche Maßnahmen rechtlich zulässig sind.

Rechtliche Voraussetzungen für die Videoüberwachung

Wann Videoüberwachung zulässig ist und wann sie beispielsweise gegen Persönlichkeitsrechte verstößt, ist eine Frage, die im Einzelfall geklärt werden muss.

Generell gilt in Deutschland:

  • Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen privater und staatlicher Videoüberwachung.
  • Öffentlich zugängliche Räume mit Kameras zu überwachen, ist nur zulässig, wenn ein berechtigtes Interesse an einer Überwachung besteht. Das gilt zum Beispiel dann, wenn bestimmte Plätze als besonders gefährdet gelten.
  • Dabei muss immer der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht von Betroffenen berücksichtigt und gegen ein erhöhtes Maß an Sicherheit abgewogen werden.
  • Verpflichtend bei der Anbringung von Kameras an öffentlichen Orten sind Hinweise, die Bürger über die Videoüberwachung in Kenntnis setzen.
  • Ausschlaggebend für die Videoüberwachung an öffentlichen Orten innerhalb von Städten sind unter anderem die Polizeigesetze und Datenschutzgesetze der einzelnen Länder.
  • In der jüngsten Vergangenheit wurden in den einzelnen Bundesländern zahlreiche Gesetzesänderungen verabschiedet, die eine Ausweitung des Einsatzes von Videotechnik ermöglichen.
Maßnahmen wie Videoüberwachung oder eine erhöhte Polizeipräsenz können dazu beitragen, Vandalismus einzudämmen.
Foto: Fotolia, Tiberius Gracchus

Auch der Bundestag hat Anfang 2017 einer Ausweitung der Videoüberwachung im öffentlichen Raum zugestimmt. Das bedeutet, dass in Zukunft bei der Entscheidung über Videoüberwachungen Sicherheitsbelange stärker als bisher zu berücksichtigen sind – eine Entscheidung, die bei Datenschützern auf wenig Gegenliebe stößt.

Argumente für und gegen mehr Videoüberwachung

Im Gegensatz zu anderen – auch europäischen Ländern – wie Großbritannien wird Videoüberwachung in Deutschland und auch etwa in Zwickau immer noch sehr kritisch gesehen. Dabei bringen Gegner einer Ausweitung vor allem folgende Argumente ins Spiel:

  • Videoüberwachung ist ihrer Ansicht nach auch an öffentlichen Orten ein erheblicher Eingriff in die Privatsphäre und ebne den Weg für die „totale Überwachung“.
  • Werden bestimmte Plätze stark überwacht, verlagere sich der Schwerpunkt oftmals einfach an andere Orte. Damit sei die Videoüberwachung nur begrenzt hilfreich bei der Bekämpfung des eigentlichen Problems.

Befürworter von mehr Kameras in öffentlichen Räumen meinen dagegen:

  • Das Wissen um Kameras wirke abschreckend, gerade im Bereich des Vandalismus, da hier eine hohe Zahl an Einzel- und Gelegenheitstätern ohne kriminalistische Vorgeschichte zu finden ist. Gleichzeitig sorge es bei potenziellen Opfern für ein Gefühl der Sicherheit, etwa wenn sich diese allein zu später Stunde auf öffentlichen Plätzen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln aufhalten.
  • Im Nachhinein ließen sich so die Täter besser dingfest machen.
  • Gerade im öffentlichen Raum sei Sicherheit oft wichtiger als die Privatsphäre des Einzelnen.

Ein Patentrezept gibt es nicht

Unabhängig davon, dass die Ansichten über die Effektivität von Videokameras in deutschen Städten auseinandergehen, sind sich die meisten Experten hier einig: Absolute Sicherheit gibt es nicht. Es verbleibt immer ein Restrisiko, dass Straftäter unerkannt bleiben und der urbane Raum von Vandalismus betroffen ist.

Welche Maßnahmen die sinnvollsten zur Erhöhung der Sicherheit und zur Gestaltung eines attraktiven Lebensumfeldes sind, hängt von vielen individuellen Faktoren der jeweiligen Gemeinde ab. Umso wichtiger ist es, potenzielle Vor- und Nachteile verschiedener möglicher Maßnahmen immer wieder neu abzuwägen. Die verschiedenen Behörden und Verantwortlichen sollten dabei gut miteinander vernetzt sein und gemeinsame Strategien verfolgen.