Start Chemnitz RATGEBER: Die Vielfalt in Sachsens Artenschutz
Artikel von: Redaktion
14.07.2017

RATGEBER: Die Vielfalt in Sachsens Artenschutz

Der Graue Kranich gehört zu den glücklichen Arten, die auf der Roten Liste Sachsens als ungefährdet geführt werden. Foto: Karin Jähne /fotolia.com

Obwohl alles globaler und digitaler wird, sind wir mehr denn je gezwungen, auf unsere Umgebung zu achten. Denn in der verschwinden, meistens ganz still und leise, Tier und Pflanzen – für immer. Da der Mensch immer weiter in die Natur vordringt, hat er eine umso größere Verantwortung für sie. Trotzdem sind Natur- und Artenschutz vielfach kontrovers diskutierte Themen und die Handhabe des Einzelnen oftmals vermeintlich gering. Auf der anderen Seite kann sehr wohl jeder Mensch seinen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität leisten – auf vielfältige Art und Weise.

Was habe ich mit Artenschutz zu tun?

Deutschlands biologische Vielfalt ist beachtlich, rund 70.000 verschiedene Tiere, Pflanzen und Mikroorganismen sind hier beheimatet. Von der Vielzahl der heimischen Tierarten tauchen inzwischen allerdings schon 7.000 auf den Roten Listen der bedrohten Arten auf. Der Freistaat Sachsen ist dabei keine Ausnahme, von der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts bis zum Jahr 2000 sind hier mittlerweile 101 Arten ausgestorben.

Neben Tieren und Pflanzen sind schon ganze Lebensraumtypen gefährdet. Die Gründe hierfür sind im Prinzip überall die gleichen: Das Land wird intensiver genutzt und es werden immer mehr Flächen für Siedlungszwecke und die Verkehrsinfrastruktur vereinnahmt. Je dichter besiedelt eine Region, desto fortgeschrittener diese Entwicklung – und desto größer die Gefahr für die darin lebenden Arten.

Die Europäische Union hat mit dem Natura 2000-Programm auf diesen erschreckenden Trend reagiert, mit dem der Schutz von Lebensräumen, Tieren und Pflanzen über die Ländergrenzen hinaus umgesetzt werden soll. Dazu leistet auch das Land Sachsen seinen Beitrag.

Die Sächsische Schweiz ist – wie die drei anderen Großschutzgebiete des Freistaats – nicht nur touristisch interessant, sondern ein schützenswerter Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Foto: DK_DD /fotolia.com

Artenschutz auf politischer und gesetzlicher Ebene

Der Natur- und Artenschutz ist allerdings nicht allein Sache der Politik, wenngleich diese für die Rahmenbedingungen verantwortlich ist – und weiterhin sein muss, etwa auf gesetzlicher Ebene. Arten- und Naturschutz sind in vielen Bereichen immer noch nicht eindeutig geklärt. Dazu trägt unter anderem die Gesetzeslage bei, denn die Thematik ist Bestandteil des Bundesnaturschutzgesetzes, in dem auch die EU-Richtlinien zum Schutz sämtlicher wildlebender Tier- und Pflanzenarten sowie zu denjenigen unter besonderem Schutz aufgenommen sind.

Sie ist aber genauso Bestandteil der Bundesartenschutzverordnung, dem Bundesjagdgesetz, der Bundesjagdzeitenverordnung und der Bundeswildschutzverordnung. Daneben drehen sich aber auch das Forst- und Fischereirecht sowie das Pflanzenschutz- und Seuchenrecht um den Arten- und Naturschutz.

Außerdem werden Naturschutzfragen noch auf Länderebene diskutiert, aktuell sogar im sächsischen Landtag. In der Debatte geht es um eine mögliche Änderung der bisherigen Zuständigkeit für die vier Großschutzgebiete (die Nationalparkregion Sächsische Schweiz, das Biosphärenreservat „Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft sowie die Naturschutzgebiete „Königsbrücker Heide“ und „Gohrischheide und Elbniederterrasse Zeithain“). Die liegt bislang beim Staatsbetrieb Sachsenforst. Die Linke und die Grünen wollen die Verantwortung allerdings an das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie geben, weil darin auch die Naturschutzbehörden zusammengefasst sind.

Die Argumentation zum Gesetzesentwurf dreht sich um die wirtschaftlichen Erträge, die zum Aufgabenbereich des Forstbetriebes gehören. Linke und Grüne sehen darin ein Konfliktpotenzial, da Erfordernisse des Naturschutzes dadurch gefährdet werden könnten. Als Beleg verweisen die Parteien auf den offenbar schleppenden Fortschritt der geplanten Maßnahmen zum Erhalt der Schutzgebiete und deren biologischer Vielfalt – der liegt stellenweise bei nur 25 Prozent über einen Zeitraum von acht Jahren.

Anders sieht das die CDU, die für die Führung des Umweltministeriums und damit gleichsam für die fachliche Aufsicht über Sachsenforst verantwortlich ist. Die wirtschaftliche Tätigkeit und die damit zusammenhängenden Erträge werden als Teil der Aufgabenbereiche des Forstbetriebes zwar nicht in Frage gestellt. Sie haben in der Pflege und Waldbewirtschaftung aber maximal eine untergeordnete Rolle und es gäbe keine Veranlassung, an der Erfüllung der naturschutzfachlichen Arbeit zu zweifeln.

In der Kritik stand Sachsenforst allerdings schon aus anderen Gründen: Die Hegegemeinschaft Erzgebirge erhob zu Beginn des Jahres Vorwürfe wegen der in den Landeswäldern ausgeübten Jagdmethoden. Dahinter steckte gleichermaßen der Vorwurf, waldbaulichen Zielen – und damit wiederum der Sicherung wirtschaftlicher Erträge aus dem Holzverkauf – Vorrang vor Naturschutzthemen zu geben.

Die im Januar ins Leben gerufene Online-Petition „Rotwild im Erzgebirge braucht deine Hilfe“ wurde nun noch einmal verlängert. Zum einen um die Zahl der Unterstützer noch weiter erhöhen zu können, zum anderen um eine verzögerte Bearbeitung durch die Sommerpause des Landtages zu umgehen. Der Erfolg ist trotzdem fraglich, eine vorangegangene Petition, der sich über 8.000 Menschen angeschlossen hatten, konnte keine Veränderung herbeibringen.

Programmatisches Vorgehen für den Artenschutz

Die Blauracke teilt mit einigen anderen Vögeln dasselbe Schicksal – sie ist in Sachsen bereits ausgestorben. Foto: pictures4nature /fotolia.com

Dabei ist den verantwortlichen Stellen sehr wohl daran gelegen, eine Veränderung zum Positiven zu bewirken. Dazu besteht allerdings auch eine gewisse Notwendigkeit, gerade hinsichtlich des Erhalts verschiedener Lebensräume, die zum Teil – europaweit betrachtet – mit einem wesentlichen Anteil des jeweiligen Gesamtbestandes in Sachsen liegen. Wie etwa die Feuchtheiden der Oberlausitz oder die Silikatfelsen der Sächsischen Schweiz und des Zittauer Gebirges. Folgerichtig wird diesen Gebieten im Rahmen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Die gehören zusammen mit den eingerichteten Vogelschutzgebieten zum EU-weiten, schon erwähnten Schutzgebietsnetzwerk Natura 2000.

Notwendig ist der besondere Schutz deshalb, weil selbst diese Gebiete nicht vor weithin spürbaren Entwicklungen wie dem Rückgang der Vogelzahlen verschont bleiben. Insgesamt 215 Vogelarten befinden sich auf der Roten Liste für Sachsen, davon sind

  • 23 Arten extrem selten,
  • 47 Arten gefährdet oder vom Aussterben bedroht und
  • 13 Arten bereits ausgestorben (oder verschollen).

Gesonderte Artenschutzprogramme wurden deshalb für den Wiesenbrüter, den Weißstorch und das Birkhuhn ins Leben gerufen, genauso wie für Bodenbrüter im Agrarraum. Dort leiden viele typische Vogelarten wie das Rebhuhn, der Kiebitz und die Feldlerche unter starken Bestandsrückgängen – obwohl sie früher häufig anzutreffen waren. In eine ähnliche Richtung geht das jüngste Sonderprogramm zum Erhalt von Gehölzen in der Landschaft. Das Umweltministerium will durch das Bereitstellen von insgesamt vier Millionen Euro jährlich Feldhecken und Feldgehölze wiederherstellen, um Insekten, Vögeln und Fledermäusen wieder zu angestammten Lebensräumen zu verhelfen.

Viele Helfer für den Artenschutz

Dem Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie ist aber genauso daran gelegen, in Sachen Artenschutz nicht nur alleine tätig zu sein. Ziel ist vielmehr, alle Bürger für die Thematik zu sensibilisieren oder sie gleich in die dazugehörige Arbeit einzuspannen. Das gilt vor allem, wenn es um die Kartierung und Erfassung von Pflanzen, Fischen, verschiedenen Insekten, Säugetieren, Vögeln und Amphibien sowie Reptilien geht.

Sichtungen des Feuersalamanders können beim Landesamt für Umwelt gemeldet werden, um dessen Verbreitung dokumentieren zu können. Foto: Bene /fotolia.com

Unter Mithilfe von Naturbegeisterten soll beispielsweise die aktuelle Verbreitung des Feuersalamanders festgestellt werden, der besonders durch Eingriffe in seine Larvengewässer in seiner Anzahl zurückgegangen ist. Ausgewachsene Tiere oder Larven können deshalb gemeldet werden, sollten sie irgendwo auftauchen. Zu diesem Zweck stellt das Landesamt ein Online-Formular zur Verfügung, in das alle relevanten Daten (und gegebenenfalls auch Fotos) eingetragen werden können.

Ähnliche Artenschutz-Programme verfolgt im Übrigen auch der sächsische Landesverband des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland BUND. In den Orts- und Kreisgruppen etwa werden Krötenzäune errichtet, Schmetterlingszählungen durchgeführt oder Streuobstwiesen gepflegt. Nicht zu vergessen die bundesweiten Projekte wie das Rettungsnetz Wildkatze. Wem für die aktive Beteiligung die Zeit fehlt, kann natürlich auch finanzielle Unterstützung in Form von Spenden leisten.

Artenschutz im Alltag

Andererseits ist zum einen jeder noch so kleine persönliche Beitrag wichtig, zum anderen lassen die sich wunderbar schon im privaten Umfeld leisten. Denn natürlich kann die Umweltpolitik in einem nicht unerheblichen Maße für die notwendigen Weichenstellungen in Sachen Arten- und Naturschutz sorgen. Dennoch nutzen Richtlinien, rechtliche Absicherungen durch das Ausweisen von Schutzgebieten und das Monitoring (unter das Monitoring fallen Maßnahmen zur Erhaltung, Entwicklung, Pflege und Überwachung) wenig, wenn nicht auch jeder einzelne sich am Artenschutz beteiligt.

Auch der eigene Garten kann zum Rückzugsort für viele Lebewesen werden, von Schmetterlingen bis zu Fledermäusen. Foto: tapichar /fotolia.com

Tatsächlich ist der individuelle Beitrag, auch wenn er im internationalen Zusammenhang verschwindend gering erscheint, dennoch überaus wichtig. Der muss nicht einmal darin bestehen, bei einem Naturschutzprojekt tätig zu sein. Vielmehr beginnt der Arten- und Naturschutz im Alltag, in der unmittelbaren Umgebung:

  • Gartenbesitzer können zum Beispiel darauf achten, einheimische Blumen zu pflanzen, weil die für Schmetterlinge und Bienen besonders wichtig sind. Bei ausreichendem Platzangebot erfüllen Hecken einen ähnlichen Zweck, sie sind der Lebensraum für viele Tiere – und schützen zudem nicht nur vor allzu zudringlichen Blicken der Nachbarn, sondern genauso vor Umwelteinflüssen wie Staub, Abgasen und Lärm. So profitieren alle.
  • Genauso ist es möglich Wohnraum für Insekten und Fledermäuse zu schaffen, den diese vielerorts nicht mehr finden. Wildbienen und Wespen beispielsweise sind auf Hohlräume angewiesen (in Holz, Steinen etc.), die als Brutkammer geeignet sind. Eine Alternative sind Insektenhotels, die obendrein für verschiedene Insektenarten einen Unterschlupf bieten oder den Fledermäusen als reichhaltiges Nahrungsangebot dienen. Diese leiden ebenfalls unter dem Verlust ihrer angestammten Lebensräume und profitieren genau wie die Insekten von vielfältiger Flora oder Nistkästen.
  • Finger weg von Wildpflanzen! Ja, es gibt die „Handstraußregelung“, nach der wilde Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter genauso wie Zweige in geringen Mengen und für den persönlichen Gebrauch entnommen werden dürfen. Aber: Das gilt nur dort, wo kein Betretungsverbot besteht. Ansonsten fallen alle Pflanzenarten unter den allgemeinen Artenschutz – ihre Entnahme ist daher grundsätzlich verboten. So groß die Verlockung daher sein mag, ist ein wenig Zurückhaltung vielleicht doch angebrachter.

Darüber hinaus hilft auch etwas mehr Bedachtsamkeit beim täglichen Konsum: Wer beim Einkaufen auf Nachhaltigkeits- und Gütesiegel achtet, wer vorzugsweise zu Lebensmitteln aus ökologisch unbedenklichen Produktionen greift und sich bewusst darum bemüht, weniger Müll zu produzieren, trägt nämlich nicht nur zum Erhalt der heimischen Fauna und Flora bei.