Start Chemnitz RICHTIGES HANDELN NACH AUTOBAHNUNFÄLLEN – MIT DIESER CHECKLISTE GEHT NICHTS MEHR SCHIEF
Artikel von: Redaktion
14.08.2017

RICHTIGES HANDELN NACH AUTOBAHNUNFÄLLEN – MIT DIESER CHECKLISTE GEHT NICHTS MEHR SCHIEF

Die Autobahn ist der Gefahrenort Nummer 1 für schlimme Unfälle. Umso wichtiger ist es, im Falle eines solchen Unfalles, über das richtige Verhalten aller Beteiligten Bescheid zu wissen. fotolia.de ©Thaut Images (#118584325)

Es geht schneller, als die meisten denken: jahrelang unfallfrei und plötzlich kracht es. Aber so richtig. Und dann auch noch auf der Autobahn. Wer sich nicht verletzt, kann von Glück reden. Denn bei den hohen Geschwindigkeiten, die auf deutschen Autobahnen gefahren werden, sind leichte bis mittelschwere Verletzungen, selbst bei gewöhnlicheren Auffahrunfällen, zum Beispiel an einem Stauende, häufig nicht zu vermeiden. Im April diesen Jahres ist auf jene Weise auf der A14 bei Chemnitz sogar eine 35-jährige Mutter ums Leben gekommen. Ein Lasterfahrer hatte das Stauende übersehen. Wegen fahrlässiger Tötung wurde er zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Zur Warnungs- und Besinnungsstrafe verlor er für zwei Monate seinen Führerschein.

Damit sonst keinem weiteren Beteiligten etwas geschieht und rechtlich alles ordnungsgemäß zugeht, sollte nach einem Unfall mittels ganz bestimmter Checkpunkte gehandelt werden. Wer diese aus der Fahrschule nicht mehr kennt, kann sich an folgender Liste orientieren.

1. Anhalten: Dieser und im Grunde genommen auch alle folgenden Punkte sind nicht nur für die direkt in den Unfall Involvierten, sondern auch für die indirekt Beteiligten relevant und maßgebend. Wer beispielsweise nur Zeuge eines Unfalles auf der Autobahn und einer der ersten vor Ort ist, muss ebenfalls anhalten und wird damit zum Involvierten. Er ist verpflichtet Hilfestellung zu leisten (dazu unter Punkt 4.) mehr).

Wichtig ist, Ruhe und Besonnenheit zu bewahren, das Auto sicher auf dem Seitenstreifen abzustellen und sich dabei weit genug von der Unfallstelle zu befinden, um, im schlimmsten Fall brennende, fremde Autoteile vom eigenen Wagen fernzuhalten.

Noch vor dem Anhalten ist im Übrigen unbedingt das Warnblinklicht einzuschalten. Nur wer die anderen Verkehrsteilnehmer über die Situation aufklärt, sorgt für seine eigene Sicherheit. Nachrückende Fahrzeuge müssen klar erkennen können, dass es sich um einen Unfall oder zumindest eine brenzlige Angelegenheit handelt.

Der Kofferraum ist geöffnet, damit nachfolgender Verkehr auf die Gefahrenstelle aufmerksam wird, Polizei oder Rettungswagen sind über das Nottelefon informiert und es wurde sich hinter die Leitplanke gestellt. Alles richtig gemacht? Nur fast – denn das Warndreieck auf dem Bild steht, für Autobahnverhältnisse, nicht weit genug vom Fahrzeug weg. Empfohlen wird ein Abstand von 150-200 Metern. fotolia.de ©Hieronymus Ukkel (#69344187)

2. Warnen: Vor dem Sichern der Unfallstelle ist die Warnweste anzuziehen. Dann gilt es den Verkehr zu beobachten. Erst wer sich ganz sicher ist, dass er nun aussteigen kann, ohne den Verkehr in irgendeiner Art und Weise zu behindern oder abzulenken, sollte aussteigen. Auch der Fahrer sollte dabei nicht die Fahrertür benutzen, sondern zur Beifahrerseite hinüberrutschen und in Richtung des Seitenstreifens aussteigen. Bei Dunkelheit ist das Licht selbstverständlich auch im Standbetrieb nicht auszuschalten!

Die Warnweste dient dazu bereits beim Aussteigen von den anderen Verkehrsteilnehmern registriert zu werden. Damit diese auch wirklich immer griffbereit ist, sollte sie deshalb nicht im Kofferraum, sondern unter dem Fahrer- oder Beifahrersitz gelagert werden. Sind regelmäßig mehrere Insassen an Bord, empfiehlt es sich, auch immer mehrere Warnwesten dabei zu haben.

3. Unfallstelle absichern: Über den Seitenstreifen ist sich zunächst hinter die Leitplanke zu begeben. Dort ist man von eventuell nachkommenden und unaufmerksamen Fahrzeugen besser geschützt. Es sollte nun zügig das Warndreieck aufgebaut werden. In den meisten Fällen befindet sich dieses unter oder hinter einer Klappe im Kofferraum.

Das Warndreieck ist außerhalb geschlossener Ortschaften mindestens 100m und auf Autobahnen mindestens 150m vor der Unfallstelle aufzustellen, um den Verkehr rechtzeitig zu informieren. Die Polizei in Sachsen empfiehlt sogar einen Abstand von mindestens 200m. Während das Warndreieck zur entsprechenden Stelle getragen wird, sollte es vor den Bauch gehalten werden, um schon jetzt als Warnsignal zu dienen.

4. Helfen: Das erste, was bei einem Unfall als Hilfestellung zu tun ist: einen Krankenwagen und/ oder die Polizei zu informieren und anzufordern, insofern dies noch nicht geschehen ist. Wer kein Handy zur Hand hat, kann die nächstgelegene Notrufsäule benutzen. Dabei ist Ruhe zu bewahren und den zuständigen Beamten alles Wichtige, wie Fahrtrichtung, Streckenkilometer, Unfallart usw. mitzuteilen.

Ist Erste Hilfe zu leisten, sollte dies natürlich als erstes getan werden. Allen Verletzten oder unter Schock Stehenden muss geholfen werden. Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar! Wer hätte Hilfe leisten können, aber sich davor drückt, hat im Nachhinein nicht immer nur moralische Probleme zu bewältigen. Denn wer Pech hat, muss laut Paragraph 323c des Strafgesetzbuches mit einer Geldstrafe oder gar einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, sowie 3-5 Punkten in Flensburg rechnen. Selbst wer sich vorher noch nichts hat zu Schulden kommen lassen, wird mit 5 Punkten von der Flensburger Behörde bereits ermahnt. Bei zwei weiteren Punkten folgt die Verwarnung und der Führerscheinentzug ist nicht mehr weit.

Zwar kümmern sich spezialisierte Rechtsanwälte beispielsweise in Chemnitz und Umgebung um Führerscheinentzugsfälle und können im Zweifelsfall noch etwas deichseln, meist steht es aber schlecht und der Wagen muss für einige Zeit in der Garage bleiben.

Es sollte niemand sich darüber Gedanken machen, dass er nicht gut genug Hilfestellung leisten kann. Jeder kann nur im Rahmen der eigenen Kenntnisse und Möglichkeiten helfen. Mehr wird nicht erwartet. Auch muss kein Helfer sein Leben riskieren. Ausreden, wie Geschäftstermine oder die teure neue Kleidung, die beim Helfen eventuell beschmutzt würde, gelten dagegen nicht.

Alle Nothelfer stehen im Übrigen ganz automatisch unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, die bei Verletzungen oder Sachschäden eintritt. Die Versicherung desjenigen, dem geholfen wurde, muss darüber hinaus Aufwendungen, wie beispielsweise einen geleerten Feuerlöscher und andere Sachschäden ersetzen.

Das Smartphone kann ein wichtiges Hilfsmittel beim Festhalten von Beweismitteln am Unfallort sein. Die genauen Schäden an den Fahrzeugen, sowie die Fahrzeugstellung und das Drumherum am Unfallort sind genau abzufotografieren und zu speichern. fotolia.de ©phanuwatnandee (#119569557)

5. Die Fahrbahn räumen: Befinden sich die Unfallfahrzeuge noch auf der Fahrbahn der Autobahn, sind diese, falls möglich, auch bei geringfügigem Schaden, wie leichten Blechschäden, beiseite zu fahren. Vorher allerdings sollten die genaue Fahrzeugstellung und Details des Unfalls fotografiert werden. Ist keine Kamera zur Hand dient natürlich jedes Smartphone mit Kamera als optimaler Ersatz. Einer der Beteiligten hat in fast jedem Fall ein Smartphone zur Hand und kann den Unfallort genau festhalten.

Wer Kreide zur Hand hat, kann, insofern es die Verkehrssituation zulässt, auch die Fahrzeugstellung mit Kreide markieren, bevor er das Fahrzeug an die Seite fährt.

Unfallspuren sollten übrigens nicht beseitigt werden, da sie der Polizei später als Beweismittel zum Nachvollziehen der genauen Unfallsituation dienen.

6. Auf Hilfe warten: Wenn die Unfallstelle gesichert, alle Beteiligten versorgt und die entsprechenden zuständigen Behörden informiert sind, ist Warten angesagt. Dazu sollten sich alle Beteiligten mindestens einen Meter hinter die Leitplanke begeben. Gerade Personen, die unter Schock stehen oder durch die Aufregung und die Hektik des Unfalls verwirrt sind, tendieren dazu, sich direkt neben dem eigenen Wagen aufzuhalten, weil sie sich aus irgendeinem Grund dort in Sicherheit wiegen. Noch gefährlicher ist es, innerhalb des Autos zu warten. Bei nachfolgendem Verkehr, der die Unfallstelle zu spät sieht und auffährt oder gar in die stehenden Fahrzeuge hineinkracht, könnte es zu tödlichen Verletzungen kommen.

Damit die Unfallstelle zusätzlich zum Warndreieck und Warnblinker besser zu erkennen ist, sollten außerdem alle Lichter am Wagen eingeschaltet sein und der Kofferraum geöffnet werden. So sieht jeder Verkehrsteilnehmer auch von Weitem, dass irgendetwas nicht stimmt.

Sobald Hilfe eintrifft, müssen alle relevanten Daten angegeben werden. Das sind Angaben zur eigenen Person, zum Fahrzeug und zur Art der Beteiligung am Unfall. Es reicht nicht, etwa einen Notizzettel am beschädigten Fahrzeug zurückzulassen und sich vom Staub zu machen. Unfallflucht ist, genauso wie verweigerte Hilfestellung, strafbar.

Abschließend sollten alle Unfallbeteiligten als Zeugen zur Verfügung stehen. Wer etwas beobachtet hat oder helfen kann, den genauen Unfallvorgang zu beschreiben, verhilft damit gleichzeitig auch allen anderen zu den ihnen zustehenden Rechten.