Start Erzgebirge 200.000 Euro für Lift & Schwebebahn
Artikel von: Sven Günther
23.09.2021

200.000 Euro für Lift & Schwebebahn

Für die Vorbereitung der Wintersaison am Fichtelberg gab es für Lift und Seilbahn 200.000 Euro Fördermittel. Foto: Tourismusverband Erzgebirge e.V./Uwe Meinhold

Hilfe für Skisaison 2021/22

Kurort Oberwiesenthal. Kultur- und Tourismusministerin Barbara Klepsch überreichte am Mittwoch (22. September) einen Förderbescheid in Höhe von rund 200.000 Euro an René Lötzsch, den Geschäftsführer der Fichtelberg Schwebebahn Kurort Oberwiesenthal GmbH. Damit ist das Unternehmen des touristischen Wintersports eine weitere Einrichtung, die durch das sächsische Programm Neustart Tourismus unterstützt wird.

Tourismusministerin Klepsch: “Ich blicke mit voller Zuversicht auf die kommende Skisaison in Oberwiesenthal und freue mich, dass wir die Vorbereitungen dafür finanziell unterstützen können. Normalerweise werden die erforderlichen Mittel in der Vorsaison erwirtschaftet, was im vergangenen Winter aufgrund der coronabedingten Schließungen der Seilbahnen und Skilifte jedoch nicht möglich war. Hier setzt unser Förderprogramm Neustart Tourismus an, damit unter anderem der Wintertourismus in Sachsen wieder durchstarten kann.”

Die Ministerin bekräftigte ihre Erwartung, dass kein erneuter Lockdown verhängt wird. »Die kommende Saison sollte bei hoffentlich reichlich Schnee wieder einen erfolgreichen Skibetrieb ermöglichen«, so die Ministerin abschließend.

Hintergrund zur Förderrichtlinie Neustart Tourismus

Die Förderrichtlinie Neustart Tourismus und Modellprojekte zielt auf Maßnahmen, die aus den Corona-Hilfen des Bundes wie der Überbrückungshilfe unter anderem nicht bezuschusst werden können. Vorrangig trifft dies auf Maßnahmen öffentlicher Unternehmen zu, deren Anteile sich vollständig oder mehrheitlich in öffentlicher Hand befinden.

Darüber hinaus soll die Richtlinie den nicht öffentlichen Unternehmen flankierend zu den Corona-Hilfen des Bundes Hilfe bieten, soweit dies für den Erhalt der touristischen Einrichtung oder für die Vorbereitung der kommenden Saison erforderlich ist. Zwingende Fördervoraussetzung ist in jedem Fall, dass für die Maßnahme keine Corona-Hilfe des Bundes gewährt wird.

Das Programm wird aus dem Sächsischen Corona-Bewältigungsfonds des Freistaats Sachsen finanziert.

Mehr Informationen zur Förderrichtlinie: https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-ben%C3%B6tigen-hilfe-um-ihr-unternehmen-oder-infrastruktur-wieder-aufzubauen/corona-neustart-tourismus.jsp