Start Erzgebirge Straßenbaumbestand im Erzgebirge nimmt rapide ab
Artikel von: Redaktion
16.10.2017

Straßenbaumbestand im Erzgebirge nimmt rapide ab

Foto: Stefan Unfer

Dramatischer Verlust am Straßenbaumbestand im Erzgebirgskreis: seit 2010 wurde fast jeder vierte dieser Straßenbäume gefällt. Allein 1.222 Fällungen an Bundes- und Staatsstraßen  gab es im Jahr 2016!

Wurden im Jahr 2010 noch 42 Prozent der gefällten Bäume ersetzt, waren es 2016 mit 25 Nachpflanzungen nur noch 2 Prozent – Günther: Fällungen müssen vollständig ersetzt werden!

Seit Jahren verringert sich der Straßenbaumbestand an Bundes- und Staatsstraßen im Erzgebirgskreis dramatisch. Der neue Negativrekord war im letzten Jahr erreicht. Nur noch 2 Prozent der gefällten Bäume wurden ersetzt. Mehr als 7.700 Straßenbäume und damit fast jeder vierte Straßenbaum wurden zwischen 2010 und 2016 an sächsischen Staats- und Bundesstraßen im Erzgebirgskreis gefällt. Dies geht aus der Antwort der Staatsregierung auf eine aktuelle Kleine Anfrage von Wolfram Günther, des umweltpolitischen Sprechers der sächsischen Landtagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN hervor.

Der Straßenbaumbestand nimmt stetig ab

“Von den 33.542 Bäumen, die noch 2010 an den Bundesstraßen und Staatsstraßen im Erzgebirgskreis standen, wurden genau 7.737 Bäume bis Ende 2016 gefällt.”

“Das bedeutet, dass mehr als 23 Prozent des 2010 vorhandenen Gesamtbestandes der Bäume an Staats- bzw. Bundesstraßen im Landkreis innerhalb von 7 Jahren gefällt wurden. Damit wurde fast jeder vierte Baum im Landkreis an den Staats- und Bundesstraßen Opfer der Säge oder ging durch industrielle Landwirtschaft oder Streusalzeinsatz kaputt. Die Nachpflanzungen von 2.222 neuen Bäumen an Bundes- und Staatsstraßen im Landkreis innerhalb dieser 7 Jahren sind überhaupt nicht ausreichend, um den Baumverlust zu bremsen. Nur knapp 29 Prozent der gefällten Bäume wurden seit 2010 überhaupt ersetzt.”

Damit hat der Erzgebirgskreis den drittgeringsten Anteil an Nachpflanzungen an Straßenbäumen an Staats- und Bundesstraßen im Vergleich aller sächsischen Landkreise. Schlusslicht ist der Landkreis Mittelsachsen mit 23 Prozent. Den vorletzten Platz hält der Landkreis Meißen.

Wie sieht es in ganz Sachsen aus?

Zum Vergleich: In ganz Sachsen wurden seit 2010 durchschnittlich 41 Prozent der gefällten Bäume an den Staats- und Bundesstraßen ersetzt.

“Das ist ein dramatischer Verlust!”, erklärt Wolfram Günther. “Dabei schaut die Staatsregierung dem Kettensägenmassaker zunehmend apathischer zu. Die Tendenz ist eindeutig negativ.  2010 wurden immerhin noch 66 Prozent der an den sächsischen Staats- und Bundesstraßen gefällten Bäume durch den Freistaat ersetzt.  2016 sank der Anteil der Nachpflanzungen auf den Negativwert von nur noch 14 Prozent. 2016 wurden in ganz Sachsen an Staats- und Bundesstraßen 7.633 Bäume gefällt, aber nur noch 1.068 nachgepflanzt. Im Erzgebirgskreis auch hier wieder ein katastrophales Bild. Während  im letzten Jahr 1.222 Bäume an Staats- und Bundesstraßen gefällt wurden, erfolgten lediglich 25 Nachpflanzungen. Das bedeutet nur 2 Prozent der 2016 gefällten Bäume wurden im Landkreis ersetzt. Unglaublich! 2010 lag der Anteil der Nachpflanzungen im Erzgebirgskreis noch bei ca. 42 Prozent.”

“Straßenbäume sind nicht nur von hoher ökologischer Bedeutung, sondern als Baumalleen auch landschaftsprägend. Leider haben sie bei der sächsischen Staatsregierung keine Lobby. Schnell ist die Säge angesetzt, um Bäume als Hindernis für Baumaßnahmen oder aus Gründen der Verkehrssicherung zu beseitigen. Zusätzlich werden viele Bäume durch maschinelles Mähen, landwirtschaftliche Arbeiten bis direkt an den Baumstamm heran oder massiven Streusalzeinsatz verletzt und sterben ab.”

“Ich fordere die Staatsregierung auf, bei Fällungen an Staats- und Bundesstraßen zwingend ausreichend nachzupflanzen”, appelliert der Abgeordnete. “Der von uns GRÜNEN geforderte Ausgleich für die Verluste durch Fällungen wurde nicht annähernd erreicht. Selbst von der Minimalforderung zumindest die Anzahl der Straßenbäume gleichbleibend zu halten, ist man in Sachsen meilenweit entfernt.”

“Doch selbst wenn die Anzahl der gefällten Bäume ersetzt worden wäre, gilt dies als völlig unzureichend. Die ökologischen Leistungen der verschwundenen Bäume werden damit bei Weitem nicht wiederhergestellt. Denn ein neu gepflanzter, junger Baum erbringt nur einen Bruchteil der biologischen Leistungen eines Altbaumes − etwa in Bezug auf Sauerstoffproduktion, Temperaturausgleich oder Lebensraumeignung für Tiere.”

Die Lösung von Wolfram Günther

“Damit der Ausgleich eines alten Baumes durch Neupflanzung annähernd erreicht wird, muss bei Neupflanzungen wenigstens ein Verhältnis 1:3 oder darüber angestrebt werden”, fordert Günther.

“In Sachsen steht ausreichenden Nachpflanzungen u.a. die restriktive Anwendung der Richtlinie für den passiven Schutz an Straßen (RPS) entgegen. Diese Richtlinie aus dem Jahr 2009, die bei Straßen ohne Höchstgeschwindigkeit einen Mindestabstand für Neupflanzungen von 7,50 Meter zum Fahrbahnrand vorsieht, dient in Sachsen immer wieder als Vorwand, um nicht mehr nachzupflanzen. Denn selten verfügt der Straßenbaulastträger über so viel Land am Straßenrand. Der Zukauf von Land erweist sich oft als schwierig. Denn es besteht eine hohe Diskrepanz zwischen den durch gutachterliche Bewertung ermittelten Bodenpreisen, die die Straßenbauverwaltung für Grunderwerb erstatten darf und den zur Zeit am freien Markt erzielten Bodenverkaufspreisen.”

“Die Richtlinie ist allerdings kein Gesetz, sondern lediglich eine Empfehlung”, erläutert der Abgeordnete. “Sie geht von der Maximalforderung aus, neue Bäume möglichst weit vom Fahrbahnrand zu pflanzen. Wo dies allerdings nicht möglich ist, setzen wir GRÜNEN uns dafür ein, dass der Zielkonflikt zwischen Verkehrssicherheit und Alleenerhalt nicht nur zu Lasten der Bäume ausgeht.”

“Hier sehe ich den Freistaat in der Pflicht ein abgestimmte Lösungen vorzulegen. So können Schutzeinrichtungen wie Leitplanken eingesetzt werden. Damit lässt sich der Pflanzabstand deutlich minimieren. Zudem eröffnen Geschwindigkeitsreduzierungen die Möglichkeit von Alleepflanzungen mit einem Pflanzabstand von weniger als 7,50 m zum Fahrbahnrand.”

“Die Richtlinie RPS 2009 muss dringend überarbeitet werden. Die Vorschriften der RPS sollten in sämtlichen baumbestandenen Straßen künftig grundsätzlich nicht von der zulässigen Geschwindigkeit abhängig gemacht werden, sondern nur bei einer hohen Verkehrsbelastung zum Beispiel mit mehr als 2.000 Fahrzeugen je Tag und bei besonders gefährlichen Streckenabschnitten (z.B. im Bereich von Kreuzungen, Kurven, Böschungen) Anwendung finden.”

Antwort von Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD) auf die Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Wolfram Günther ‘Fällungen und Nachpflanzungen von Bäumen an Bundes- und Staatsstraßen in Sachsen zwischen 2010 und 2016’ (Drs 6/10655):

http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=10655&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=1&dok_id=undefined