Start Chemnitz Ab 1. August neuer Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Chemnitz
Artikel von: Redaktion
27.07.2018

Ab 1. August neuer Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Chemnitz

Frank Heinrich (l.) mit Justizminister Sebastian Gemkow. Foto: Sächsisches Staatsministerium der Justiz

Chemnitz. Mit Wirkung zum 1. August 2018 wurde Frank Heinrich das Amt des Leitenden Oberstaatsanwalts bei der Staatsanwaltschaft Chemnitz übertragen. Frank Heinrich wurde 1958 in Singen geboren. Nach erfolgreichem Abschluss beider juristischer Staatsexamen begann er seine berufliche Laufbahn am 1. Oktober 1991 als Richter auf Probe beim Freistaat Sachsen.

Nach Stationen beim Amtsgericht Pirna und der Staatsanwaltschaft Dresden wurde er im Oktober 1994 zum Richter am Landgericht beim Landgericht Dresden ernannt. Zum 1. Januar 1997 wurde Frank Heinrich an die Staatsanwaltschaft Dresden versetzt, wo er zunächst zum Staatsanwalt als Gruppenleiter und zum 1. Januar 2000 zum Oberstaatsanwalt ernannt wurde.

Ab Juli 2005 erfolgte eine etwa einjährige Abordnung an die Generalstaatsanwaltschaft Dresden. Im Jahr 2007 wurde er mit den Aufgaben des stellvertretenden Behördenleiters bei der Staatsanwaltschaft Bautzen betraut und zum Oberstaatsanwalt als ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts ernannt.

Zum 1. April 2009 wurde er an die Staatsanwaltschaft Dresden versetzt und war dort als stellvertretender Behördenleiter und Abteilungsleiter tätig. In der Folge wurde er mit Wirkung vom 1. Juni 2013 zum Leitenden Oberstaatsanwalt ernannt und an die Generalstaatsanwaltschaft Dresden versetzt.
Frank Heinrich tritt bei der Staatsanwaltschaft Chemnitz die Nachfolge des seit April 2018 in Ruhestand getretenen Leitenden Oberstaatsanwalts Bernd Hohmann an. Als Behördenleiter wird er für etwa 180 Mitarbeiter, darunter rund 70 Staatsanwälte, verantwortlich sein.