Start Erzgebirge Abgaswerte: Total vermessen?
Artikel von: Sven Günther
24.06.2019

Abgaswerte: Total vermessen?

Laut einer Studie des des Deutschen Industrie- und Handelskammertages wird die Luftqualität in Deutschland zu streng gemessen! die Deutsche Umwelthilfe widerspricht. Foto: Pixabay

Experten diskutieren über Abgas-Messungen

Von Sven Günther
Sachsen. Stehen die Messgeräte zur Erfassung der Stickstoffdioxidbelastung in Deutschland richtig? Nein, sagt ein Rechtsgutachten der Kanzlei Redeker, Sellner und Dahs im Auftrag des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK).
“In Deutschland wird die Luftqualität oftmals strenger gemessen, als es EU-Regeln verlangen”, fasst der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer Achim Dercks die Ergebnisse zusammen. “So stellen viele Länder und Kommunen ihre Messstationen beispielsweise sehr tief und nah am Straßenrand auf.” In Folge würden vielfach hohe Grenzwertüberschreitungen ermittelt und in zahlreichen deutschen Städten Fahrverbote ausgesprochen.

Betroffen sind vor allem Unternehmen, die häufiger Dieselfahrzeuge einsetzen. Dercks: “Für Betriebe bedeutet das: Wertverluste des Dieselfuhrparks, Beschränkungen beim Transport von Waren oder Dienstleistungen sowie bei der Erreichbarkeit ihrer Standorte.”

Professor Dr. Remo Klinger, der die Deutsche Umwelthilfe in ihren gerichtlichen Auseinandersetzungen vertritt, kommt zu folgender Einschätzung: “Der DIHK wirft eine Nebelkerze. Denn niemand bestreitet, dass man auf Basis der europäischen Vorgaben die Messstelle innerhalb eines bestimmten Abstands zum Straßenrand positionieren kann.
Da stationäre Messstellen einen gewissen Platz brauchen, hängt der exakte Standort davon ab, welchen Platz man vor Ort hat.
Würde man die Orte zur Aufstellung der Messstellen jetzt nur danach auswählen, ob sie möglichst weit entfernt vom Straßenrand stehen, müsste man die Luftqualität, die direkt am Straßenrand herrscht, mathematisch hochrechnen. Denn die europäische Richtlinie verlangt, dass die Luftqualität auch auf den Gehwegen eingehalten wird, bis hin zum Straßenrand.
Im rechtlichen Ergebnis ergibt es daher keinen Unterschied, wo die Messstelle exakt steht. Alle mit diesen Fragen beschäftigten Gerichte haben daher den Ort der Aufstellung der Messstelle nicht gerügt.”

Tagung in Leipzig

Argument und Gegenargument. Beim Verkehrsforum der sächsischen Industrie- und Handelskammern am Mittwoch in Leipzig werden aktuelle Daten und Ergebnisse vorgestellt. Was besagt ein Rechtsgutachten zur Ortsbestimmung von Probenahmestellen für Stickstoffdioxidmessungen? Welche Position vertritt das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie? In Kurzvorträgen und einer anschließenden Podiumsdiskussion werden die verschiedenen Sichtweisen erörtert.

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