Start Mittelsachsen Achtung Niedrigwasser und Trockenheit: Ab 20. Juli - Wasserentnahme mit Pumpen verboten
Artikel von: Constanze Lenk
19.07.2019

Achtung Niedrigwasser und Trockenheit: Ab 20. Juli – Wasserentnahme mit Pumpen verboten

Im nördlichen Mittelsachsen sind dem Deutschen Wetterdienst zufolge seit Beginn des „hydrologischen Jahres“ (am 01. November) erneut starke Niederschlagedefizite von bis zu 25 Prozent zum langjährigen Mittelwert registriert worden. Diese Defizite schwächen sich in südliche Richtung etwas ab und wechseln in den Erzgebirgslagen sogar zu einem leichten Überschuss. „Die Durchflüsse an unseren mittelsächsischen Fließgewässer zeigen aktuell noch ein auch naturbedingt recht differenziertes Bild auf“, erläutert der erste Beigeordnete und Leiter des Geschäftskreises Kreisentwicklung, Verkehr, Umwelt und Technik, Dr. Lothar Beier. Die derzeit vorherrschende und prognostizierte Wetterlage führt auch im Landkreis Mittelsachsen zu weiter sinkenden Wasserständen in den Oberflächengewässern.
Die Trockenheit hält in Mittelsachsen an, die Flüsse und Bäche haben nur noch wenig bis sehr wenig Wasser und eine Entspannung durch langanhaltenden Regen ist nicht in Sicht. Daher tritt ab 20. Juli eine Allgemeinverfügung im Landkreis in Kraft. Sie regelt, dass die Entnahme von Wasser von oberirdischen Gewässer verboten wird. Bisher ist es so, dass Eigentümer von Gewässergrundstücken und Anlieger Wasser entnehmen dürfen, wenn beispielsweise keine Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes zu erwarten ist. Durch die niedrigen Pegel werden aber die Gewässer sowie die darin lebenden Tiere und Pflanzen nachhaltig gestört und eine weitere Entnahme hätte noch größere Auswirkungen. Die untere Wasserbehörde weist in der Verfügung zudem darauf hin, dass es verboten ist ohne Erlaubnis Gewässer anzustauen. Erlaubt bleibt Wasser mit Handgefäßen abzuschöpfen. Die Behörde appelliert dies aber nur sehr zurückhaltend zu tun. „Auf keinen Fall dürfen dadurch das Gewässer und die Ufer sowie die Tier- und Pflanzenwelt beeinträchtigt werden“, heißt es in der Verfügung.
Die komplette Verfügung kann im elektronischen Amtsblatt unter www.landkreis-mittelsachsen.de nachgelesen werden. Hinweis: Aktuelle wasserrechtliche Erlaubnisse zur Wasserentnahme haben weiterhin Bestand, können jederzeit aber anhand der Situation widerrufen werden. Foto: Constanze Lenk