Start Vogtland Ändern diese Fotos die Rechtsprechung in Deutschland?
Artikel von: Sven Günther
30.01.2020

Ändern diese Fotos die Rechtsprechung in Deutschland?

Die Polizei fahndet nach einem Mann, der vor 71 Tagen Schuhe für 15 Euro klauen wollte. Der Fall könnte die Rechtsprechung in Deutschland ändern! Foto: Polizei

Foto-Fahndung nach Schuh-Raub ohne Beute

Von Sven Günther
Chemnitz. Auch wenn es in Deutschland keine – wie aus US-Filmen bekannten – Präzedenzfälle gibt, könnte eine Foto-Fahndung der Polizei Chemnitz jetzt die deutsche Rechtsprechung ändern!

Darum geht es:

Am 21. November – vor 71 Tagen – schlicht ein etwa 30 Jahre alter Mann durch ein Geschäft an der Straße der Nationen. Als er sich unbeobachtet fühlte, steckte er Schuhe im Wert von 15 – FÜNFZEHN – Euro in seine Jacke.
Was er nicht bemerkte: Ein Wachmann hatte den Dieb mit den kurzen, dunklen, am Hinterkopf lichten Haaren beobachtet, packt ihn und sprach ihn an. Mehrfach versuchte der Halunke sich loszureißen, warf schließlich die erbeuteten Schuhe weg und entkam.
Seit dem wird nach ihm gefahndet. Weil sich nach Foto-Veröffentlichungen in Zeitungen keine Zeugen gemeldet hatten, erlaubt das Amtsgericht jetzt die Online-Fahndung.

Was bislang galt:

Foto-Fahndungen im Internet sind selten, weil die Justiz die Persönlichkeitsrechte der mutmaßlichen Straftäter hoch schätzt und vermeinden möchte, dass die Bilder und Fahndungen nach der Tat und einer eventuellen Verurteilung und Verbüßung der Strafe weiter im Internet kursieren.

Warum gerade im ChemnitzerBagatellfall die Online-Fahndung gestattet wurde, fragte der WochenENDspiegel bei der Staatsanwaltschaft nach. Die Antwort von Staatsanwältin Jana Brockmeier: “Es geht um einen räuberischen Diebstahl. Im Falle einer Verurteilung droht bis zu einem Jahr Gefängnis. Nachdem die Fahndung im Printbereich ohne Erfolg blieb, ist die Veröffentlichung im Internet in diesem Fall gerechtfertigt!”

Was sich ändern könnte:

Sie spricht von Verhältnismäßigkeit, die immer von Fall zu Fall zu betrachten ist.

Wenn aber nach einem Ladendieb online gefahndet wird, der VERSUCHT hat, Schuhe im Wert von 15 Euro zu stehlen, dabei den Wachmann wegschubste, der UNVERLETZT blieb, wird es schwer, bei anderen Taten die Internet-Fahndung zu untersagen!

So sind in einem Fall, in dem ein unbekannter Räuber eine Frau in Chemnitz am 21. August 2019 in einer Wohnung mit einer Pistole bedrohte und Geld erpresst, die Fotos nur auf der Seite der Polizeidirektion zu sehen. https://www.polizei.sachsen.de/de/67565.htm

Auch die Fotos, die Diebe zeigen, die in Freiberg zwei Tonnen Kabel gestohlen haben, sind nur hier zu finden. https://www.polizei.sachsen.de/de/70247.htm

Chaoten, die zwischen 15. Februar und 7. April 2019 im Gelände der Parkeisenbahn Chemnitz mehrere tausend Euro Schaden durch Vandalismus angerichtet hatten, durften NICHT im Internet gezeigt werden.

Fotos, die einen Räuber abbilden, der am 24. November 2018 in Chemnitz (Annenstraße) einen Mann angegriffen und Geld erbeutet hatte, durften NICHT online veröffentlicht werden!

Bilder der Überwachungskamera eines Spielzeugladens am Markt in Chemnitz, die einen Dieb zeigen, der gleich zweimal Waren im Wert von 330 Euro und 800 Euro gestohlen hatte, wurden NICHT auf Webseiten abgebildet.

Aufnahmen eines Betrügers, der im April einen Rentner (73) in Freiberg um mehrere tausend Euro gebracht hatte, durften nur in Zeitungen gedruckt werden.