Start Mittelsachsen Aktion "Leere Stühle": Gastwirte wollen überleben
Artikel von: Constanze Lenk
24.04.2020

Aktion “Leere Stühle”: Gastwirte wollen überleben


Gastronomen, Hoteliers und Veranstalter haben in Freiberg mit „leeren Stühlen“ auf ihre Lage aufmerksam gemacht. So stellten Gastronomen, Hoteliers und Veranstalter aus Freiberg und Umgebung ihre Sitzmöbel auf den Obermarkt und die Burgstraße.
Bereits am 22. beschloss die Regierung ein weiteres Hilfspaket. Die Initiative Leere Stühle e.V. i.G. wertet das Ergebnis als Teilerfolg. Beginnend in Dresden gelang es, deutschlandweite mit dem Grünen Logo auf die Existenzangst Tausender Gastronomen, Hoteliers und Veranstalter aufmerksam zu machen. „Wir sehen deutlich, dass erste Verbesserungen zu unseren Gunsten angeboten wurden, um die akute und unverschuldete Not einer Branche zu lindern“, so eine Sprecherin der Initiative.
So wurden folgende Maßnahmen beschlossen und konkretisiert:
1. Gestaffeltes Kurzarbeitergeld – Betrifft alle, die das KUG für eine um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen: Ab dem 4. Monat des Bezugs soll dieses auf 70 Prozent beziehungsweise 77 Prozent für Haushalte mit Kindern und ab dem 7. Monat des Bezuges auf 80 Prozent beziehungsweise 87 Prozent für Haushalte mit Kindern steigen – längstens bis Ende 2020.
2. Außerdem werden für Arbeitnehmer in Kurzarbeit ab 1. Mai bis Ende 2020 bereits bestehende Hinzuverdienstmöglichkeiten erweitert.
3. Die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie wird laut Beschluss ab dem 1. Juli befristet bis zum 30. Juni 2021 auf den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent gesenkt.
Allerdings sieht die Initiative, dass eine Reihe großer Probleme nicht gelöst sind, sodass die Aktion „Leere Stühle“ weiter stattfinden muss und soll.
1. Aufstockung des Kurzarbeitergeldes erst ab 4. Monat
Mitarbeiter in der Gastronomie finanzieren sich aus Gehalt, Nacht- und Feiertagszuschlägen und Trinkgeldern. Das Kurzarbeitergeld ist nur ein Anteil des Gehaltes – damit können viele unserer Mitarbeiter ihre Kosten nicht bewältigen.
2. 7 % MWST zur Refinanzierung der auflaufenden Kosten und entfallenden Gewinne
Eine Senkung der MWST wäre für uns eine Möglichkeit, zukünftig Teile der Ausfallkosten wieder zurück zu verdienen. Darüber hinaus berücksichtigt sie nicht Betreiber von Bars, Diskotheken und Veranstalter. Die Begrenzung bis Juni 2021 ist aber dafür deutlich zu kurz – Bei weiterer Schließung fehlen die starken Feiertags- und Sommermonate, der Effekt würde dann in den tendenziell schwächeren Wintermonaten wirken und wäre vor dem Sommer 2021 schon wieder vorbei. Vorsichtige Berechnungen gehen davon aus, dass eine Refinanzierung über 6-7 Jahre erfolgen könnte.
3. Klarstellung der Regelungen zu Veranstaltungen und Größe fehlen. Dadurch haben alle Veranstalter, Künstler und Gastronomen keine Planungssicherheit.
4. Es bedarf weiterhin einer einfachen und eindeutigen Gutscheinregelung. Dies betrifft die Umwandlung von gekauften Tickets in Gutscheine, Gültigkeit nach gesetzlicher Regelung des BGB.
5. Noch immer gibt keine einheitlichen Bundeszuschüsse für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeiter. Sachsen gehört leider dazu.
„Wir sagen deutlich, wir wollen nicht anhäufen, wir wollen durch die Krise nicht reich werden, wir wollen überleben!“, sind sich die Gastronomen, Hoteliers und Veranstalter einig.
Die Aktionen heute fand in über 60 Städten Deutschlands statt. Weitere Aktionen sind zum 1. Mai unter dem Titel „Tag der Arbeit“ geplant.
Hier noch einige Bilder der vielen leeren Stühle in unserer Region. Fotos: Constanze Lenk, Peter Kuckenburg