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Artikel von: Constanze Lenk
24.04.2021

Allgemeinverfügungen für Mittelsachsen sind widerrufen

Der Landkreis hat seine Allgemeinverfügungen für die Öffnung von Geschäften (Click &Meet), Museen und Tierparks sowie zur Durchführung des Modellprojektes Augustusburg mit Gültigkeit ab 24. April widerrufen. Hintergrund ist die Änderung des Infektionsschutzgesetzes, die seit heute gilt. Diese beinhaltet verschiedene Öffnungs- und Schließszenarien, die von der Inzidenz abhängig sind. Dazu bedarf es keiner Regelungen mehr durch den Landkreis. So sind ab einer Inzidenz ab 100 beispielsweise Freizeiteinrichtungen/ -angebote und Ladengeschäfte (auch Baumärkte), die nicht der Grundversorgung dienen, ausnahmslos geschlossen zu halten. Es bleibt aber weiterhin click-and-collect inzidenzunabhängig erlaubt. Zwischen 22 und 5 Uhr gilt zudem eine Ausgangssperre, von der nur wenige Ausnahmen bestehen. Körpernahe Dienstleistungen – mit Ausnahme medizinisch notwendiger oder seelsorgerischer Behandlungen sowie Friseursalons und Fußpflege – sind untersagt. Die Testpflicht für Kunden beim Friseurbesuch und der Fußpflege besteht weiterhin. Private Zusammenkünfte sind grundsätzlich nur noch zwischen Angehörigen eines Hausstandes mit einer weiteren Person zulässig. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, die zum Haushalt gehören, werden dabei nicht mitgezählt. Weiterhin Bestand haben die Allgemeinverfügungen, die den Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit betreffen und die Quarantäne regeln, wenn es beispielsweise ein positives Testergebnis gibt.
Informationen auch unter https://www.coronavirus.sachsen.de/