Start Anklage gegen Tunesier nach Brand in Asylbewerberwohnheim
Artikel von: Redaktion
25.03.2019

Anklage gegen Tunesier nach Brand in Asylbewerberwohnheim

Mitten in der Nacht musste die Feuerwehr ausrücken. Fotos: Harry Härtel

Chemnitz/Hainichen. Die Staatsanwaltschaft Chemnitz hat gegen einen 33-jährigen tunesischen Staatsangehörigen, der sich seit dem 10. Dezember 2018 in Untersuchungshaft befindet, Anklage wegen fahrlässiger Brandstiftung, fahrlässiger Körperverletzung und Nötigung zum Amtsgericht Chemnitz erhoben.

Der Angeschuldigte wird beschuldigt, am 10. Dezember 2018 gegen 2.10 Uhr in seinem Zimmer im Asylbewerberwohnheim in Hainichen entwe-der infolge seiner Alkoholisierung oder durch Unachtsamkeit eine brennende Zigarette auf einem Tisch abgelegt zu haben und anschließend eingeschla-fen zu sein.

Dies hatte für ihn vorhersehbar und vermeidbar zur Folge, dass die Zigarette vom Tisch auf einen Polsterstuhl rollte, der sich durch die Hitzeeinwirkung entzündete und selbständig weiterbrannte. Von diesem Stuhl griff das Feuer auf den Bodenbelag und weiteres Mobiliar über, das nahezu vollständig zerstört wurde.

Nachdem der Angeschuldigte das Feuer bemerkt hatte, hinderte er die Wachleute an der Löschung des Brandes, indem er sich von innen gegen die Zimmertür stemmte. Hierdurch konnte sich das Feuer ungehindert weiter ausbreiten. Erst nachdem sich der Angeschuldigte wegen der starken Rauchentwicklung auf den Balkon flüchten musste, gelang es den Wachleuten, die Zimmertüre zu öffnen.

Beim Versuch, den Brand zu löschen, erlitt einer der Wachleute eine Rauch-gasintoxikation und musste stationär behandelt werden.
Insgesamt entstand ein Sachschaden in Höhe von rund 24.000 Euro. Ein Hauptverhandlungstermin steht bislang noch nicht fest.