Start Arbeitslosengeld nach Kündigung beantragen - Schritt für Schritt
Artikel von: Redaktion
14.09.2022

Arbeitslosengeld nach Kündigung beantragen – Schritt für Schritt

Symbolbild: Pixabay

Die Kündigung löst in der Regel erst einmal einen Schock aus. Ist der erste Schrecken verdaut, stellt sich die Frage: Was nun? Der Ausfall eines Einkommens und der Wegfall der wichtigen Tagesaufgabe, erzeugt bei Betroffenen beängstigende Zukunftsvisionen. Doch finanzielle Sicherheit gibt es zumindest bis zu einem gewissen Grad.

Anspruch auf Arbeitslosengeld

Anspruch auf Arbeitslosengeld haben Arbeitnehmer, die mindestens 12 Monate in den letzten 30 Monaten sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Hier können mehrere Jobs zusammengerechnet werden, um die Anwartschaftszeit zu erfüllen.

Arbeitslosengeld beantragen kann aber grundsätzlich jeder, zumal es ja nicht nur Arbeitslosengeld I sondern auch Arbeitslosengeld II gibt.

Vorgehen bei der Antragstellung

Es gibt eine Meldepflicht, um seinen Arbeitslosengeldanspruch zu sichern. Das bedeutet, dass nach Zugang einer Kündigung sofort die Arbeitsagentur aufgesucht werden muss. Viele Dinge können inzwischen digital geregelt werden, hierfür ist ein Account nötig, der spätestens von der Arbeitsagentur selbst angelegt wird, wenn die Arbeitsuchend Meldung eingegangen ist. Coronabedingt finden auch immer noch telefonische Erstberatungen statt. Auch die Antragsformulare können dann heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Damit über den Antrag entschieden werden kann, müssen auch die Unternehmen ein Formular ausfüllen und einreichen. Dies kann ggf. lange dauern, daher gilt es, hier immer dran zu bleiben und den Antrag so früh wie möglich in die Wege zu leiten. Verzögert ein Unternehmen die Ausstellung der Formulare, hilft die Arbeitsagentur auch, diese zur Reaktion zu veranlassen. Einen Mehraufwand haben Arbeitnehmer, die mehrere Arbeitsverhältnisse hatten, weil sie von jedem Unternehmen einen Nachweis über ihre Entgelte brauchen.

Probleme bei der Antragstellung und Umgang damit

Zu Problemen bei der Antragstellung kann es kommen, wenn Menschen mit den Formularen überfordert sind. Hier helfen Sozialberatungen von Verbänden wie Caritas oder Diakonie, aber auch die Mitarbeiter in den Arbeitsagenturen und Jobcentern selbst.

Reagieren Firmen nicht auf die Anforderung der Auskünfte, unterstützen die Agenturen ebenfalls. Mit dem Moment, in dem die Kündigung zugeht, sind Arbeitnehmer von Arbeitslosigkeit bedroht und haben damit auch Chancen auf Fördermöglichkeiten. Diese sind darauf ausgerichtet schnell wieder eine Stelle zu finden, aber auch, die soziale Sicherung zu erhalten. Es sollte ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein beantragt werden, um hier Hilfe zu bekommen.

Ablehnungen der Anträge beinhalten immer die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen. Es kann also widersprochen werden. Wird der Antrag abgelehnt, weil der Anspruch aufgrund fehlender Zeiten nicht besteht, so wird immer direkt ans Jobcenter verwiesen.

Wichtige Information für erkrankte Arbeitnehmer

Nicht immer ist eine Kündigung der Grund dafür, Arbeitslosengeld beantragen zu müssen. Wer länger als 78 Wochen krank ist, fällt aus dem Krankengeldbezug heraus und muss sich ebenfalls an die Arbeitsagentur wenden, um finanziell und sozialversicherungspflichtig abgesichert zu sein. Dieses Verfahren wird Aussteuerung genannt. Anträge hier werden in der Regel problemlos bewilligt. Der Arbeitsplatz bleibt nach wie vor erhalten und sobald eine Gesundschreibung erfolgt, kann die Arbeit, sofern sie wieder leistbar ist, aufgenommen werden.

Die Arbeitsagenturen nutzen den Zeitraum der Zuständigkeit in der Regel trotzdem, um die beruflichen Perspektiven zu besprechen und ggf. auch, um Amtsärzte etc. einzuschalten. Hier besteht eine gewisse Mitwirkungspflicht.

Oberste Priorität – ein neuer Job

Für die meisten Arbeitsuchenden und die Arbeitsagentur ist die oberste Priorität das Finden eines neuen Jobs. Hier gibt es teilweise Unterstützungsangebote wie die Zuweisung in Bewerbungstrainings oder das Einschalten von Transfergesellschaften, wenn es viele Entlassungen gibt.

Zwischenzeugnis beantragen

Um die Chancen auf eine neue Stelle zu verbessern, sollte umgehend ein Zwischenzeugnis beantragt werden. Das hat zwei Vorteile. Zum einen ist es ein Indiz darauf, wie der Arbeitgeber die Arbeitsleistung bewertet und zum anderen kann es bei der Bewerbung direkt eingesetzt werden.

Bewerbungsunterlagen und Vorstellungsgespräche

Mit dem Zugang der Kündigung ist der Arbeitgeber verpflichtet den Mitarbeitern die Chance zu geben, an Vorstellungsgesprächen teilzunehmen. Bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen sind Dienstleister behilflich, die mittels entsprechenden Gutscheinen von der Agentur für Arbeit arbeiten.

Kündigung ggf. anfechten

Parallel zum Antrag auf Arbeitslosengeld und der Suche nach einer neuen Stelle, sollte die Rechtfertigung der Kündigung geprüft werden. Möglicherweise kann ein Formfehler die Kündigung unwirksam werden lassen und noch eine kurze zusätzliche Frist schaffen oder vor dem Arbeitsgericht werden Möglichkeiten gefunden, weiterbeschäftigt zu werden.

Eine Klage sollte nie ausgeschlossen werden. Auch wenn viele dies umgehen möchten, ist es oft eine Chance, noch eine Abfindung auszuhandeln oder wie bereits erwähnt, aufgrund der Unwirksamkeit der Kündigung noch einige Monate Lohnfortzahlung herauszuholen. Auch Unzufriedenheit mit dem Arbeitszeugnis kann hier angesprochen werden. Ggf. nimmt der Richter ins Urteil auf, welche Note das Zeugnis widerspiegeln muss.

Jedes Ende kann ein Neuanfang sein

Was poetisch klingt, ist Tatsache. So schwer es den ein oder anderen treffen mag, gekündigt zu werden, eröffnet der Wechsel des Unternehmens oder gar des Berufs, neue Chancen. Oft ist es die Angst vor Veränderung, die die Zeit zwischen Kündigung und neuer Stelle prägt. Und ebenso oft zeigt sich, dass diese Angst unbegründet war. Selbst eine komplette berufliche Neuorientierung wird möglich und kann zu mehr Zufriedenheit im Leben und Job führen.

Vielleicht öffnet die Kündigung Türen, hinter denen sich wahre Schätze verbergen. Die Chance zur Fortbildung oder Umschulung, eine sinnstiftendere Tätigkeit, besser Arbeitszeiten, mehr Gehalt oder die Chance das Hobby zum Beruf zu machen.

Um einen Weg zu finden, kann es helfen, sich an einen Coach zu wenden. Der erarbeitet gemeinsam mit dem Suchenden eine Potentialanalyse und kann aufgrund besonderer Übungen und Fragestellungen, unbewusste Wünsche deutlich werden lassen oder neue helfen Ziele zu setzen. Auch hier kann die Arbeitsagentur die Zahlung übernehmen.

Fazit: Eine Kündigung ist im ersten Moment immer schlimm, vor allem, wenn sie unangekündigt und unerwartet kommt. Statt Vergangenem nachzuhängen, sollte der Blick nach vorn gerichtet werden. Zwar kann ein Arbeitsgericht die Kündigung für unwirksam erklären, doch langfristig ändert das nichts an dem Umstand, dass der gemeinsame Weg im Berufsleben wohl zu Ende geht. Sich auf Neues zu konzentrieren und sich bewusst zu machen, dass Veränderungen auch Entwicklung bedeuten, kann helfen, sich neuen Perspektiven zu öffnen und vielleicht auch alte Wünsche oder Ziele erneut in den Fokus zu nehmen. Auch wenn die Kündigung ein vielleicht sehr geliebtes Arbeitsverhältnis beendet, so geht das Leben weiter. Je eher dies akzeptiert und in Angriff genommen wird, desto eher werden neue Chancen wahrgenommen.