Start Vogtland Ausbruch von Masern im Vogtlandkreis
Artikel von: Redaktion
27.02.2024

Ausbruch von Masern im Vogtlandkreis

Über Impfangebote informiert das zuständige Gesundheitsamt. Symbolfoto: Pexels

Überprüfung des Impfstatus wird dringend empfohlen

Region. Das Gesundheitsamt des Vogtlandkreises meldet eine alarmierende Zunahme von Masernfällen, die sich auf zwei Familien verteilen. Insgesamt sind derzeit 12 Kinder im Alter von einem bis zu 13 Jahren betroffen. Als Reaktion darauf befinden sich die betroffenen Kinder während der ansteckenden Phase der Krankheit in häuslicher Quarantäne. Eine Teilnahme am Schulunterricht ist während der behördlich angeordneten Isolation untersagt. Somit soll eine Verbreitung der Krankheit unterbunden werden.

Um den Ausbruch einzudämmen und die betroffenen Familien zu unterstützen, haben Mitarbeiter des Gesundheitsamtes die Familien mehrfach besucht. Sie informierten über notwendige Schutzmaßnahmen, einschließlich der häuslichen Isolation und der Begrenzung von Kontakten.

Seit der Einführung des Masernschutzgesetzes im Jahr 2020, welches das Infektionsschutzgesetz ergänzt, sind strenge Regelungen zum Schutz und zur Förderung der Impfprävention in Kraft. Dazu gehört die Pflicht, dass Kinder, die Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas, Schulen oder Heime besuchen, einen Nachweis über eine Masernimpfung erbringen müssen.

Masern zählen zu den höchst ansteckenden Viruserkrankungen, die insbesondere bei Kindern unter 5 Jahren und Jugendlichen zu ernsthaften Komplikationen führen können. Aus diesem Grund betont das Gesundheitsamt die Wichtigkeit eines vollständigen Impfschutzes für alle Kinder.

Impfungen bieten einen wirksamen Schutz vor einer Ansteckung und verhindern sowohl die Erkrankung selbst als auch deren Ausbreitung. Angesichts der aktuellen Fälle appelliert das Gesundheitsamt an die Bevölkerung, den eigenen Impfstatus sowie den von Kindern und Jugendlichen zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Für die Masernschutzimpfung sind alle Arztpraxen zuständig. Bei Fragen zur Impfung oder zum Wunsch nach einem Impfangebot steht das Gesundheitsamt beratend zur Seite.