Artikel von: Sven Günther
22.11.2021
Ausgangssperre im Erzgebirge
ERZ macht dicht
Erzgebirge. Die heute (22. November) in Kraft getretene Sächsische Corona-Notfall-Verordnung (SächsCoronaNotVO) regelt in § 21 Absatz 1, wenn die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) in einem Landkreis oder einer Kreisfreien Stadt den Schwellenwert von 1.000 überschreitet, gilt ab dem nächsten Tag zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr des Folgetages eine erweiterte Ausgangsbeschränkung (Ausgangssperre).
Die Ausgangssperre gilt nicht für geimpfte oder genesene Personen.
Am 22. November 2021 wurde der Sieben-Tage-Inzidenzwert für den Erzgebirgskreis durch das Robert-Koch-Institut mit 1.306,7 angegeben. Das Verlassen der Unterkunft ist somit ab dem 23. November 2021 nur aus den folgenden triftigen Gründen zulässig:
- die Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben, Kindeswohl und Eigentum,
- die Jagd zur Prävention der Afrikanischen Schweinepest,
- die Ausübung beruflicher, hochschulischer oder schulischer Tätigkeiten und kommunalpolitischer Funktionen,
- die Wahrnehmung des notwendigen Lieferverkehrs, einschließlich Brief- und Versandhandel,
- Fahrten von Feuerwehr-, Polizei-, Rettungs- oder Katastrophenschutzkräften zum jeweiligen Stützpunkt oder Einsatzort,
- der Besuch von Ehe- und Lebenspartnern sowie von Partnern von Lebensgemeinschaften, hilfsbedürftigen Menschen, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich sowie Besuche im Sinne des § 16,
- die Inanspruchnahme medizinischer, psychosozialer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen sowie der Besuch Angehöriger der Heil- und Gesundheitsberufe, soweit dies medizinisch erforderlich ist oder im Rahmen einer erforderlichen seelsorgerischen Betreuung,
- die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,
- die Begleitung Sterbender im engsten Familienkreis, und
- unabdingbare Handlungen zur Versorgung von Tieren.
Weitere Informationen zur neuen Corona-Notfall-Verordnung: www.coronavirus.sachsen.de
Die Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Erzgebirgskreis zu § 21 – Ausgangssperre – der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung erfolgte im Amtsblatt des Erzgebirgskreises, Ausgabe 85/2021 vom 22. November 2021 unter www.erzgebirgskreis.de/bekanntmachungen