Start Chemnitz Auswertung: Zum Thema Organspende berieten zwei Expertinnen an den Lesertelefonen
Artikel von: Redaktion
20.09.2017

Auswertung: Zum Thema Organspende berieten zwei Expertinnen an den Lesertelefonen

Jeder von uns kann im Fall einer schlimmen Erkrankung oder eines Unfalls ein Spenderorgan benötigen. Zwei Expertinnen standen den Leserns für Fragen und Antworten zur Verfügung.Foto: Berliner Pressebüro
Jeder von uns kann im Fall einer schlimmen Erkrankung oder eines Unfalls ein Spenderorgan benötigen. Zwei Expertinnen standen den Leserns für Fragen und Antworten zur Verfügung. Foto: Berliner Pressebüro

Chemnitz. Bei der Telefonaktion zum Thema Organspende nutzten die Leser die Gelegenheit, ihre Fragen zu stellen. Die beiden Expertinnen am Telefon Elisabeth Höfle und Claudia Linne vom Info-Telefon der Deutschen Stiftung Organtransplantation und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gaben Auskunft. Hier sind einige der wichtigsten Fragen und Antworten zum Nachlesen zusammengefasst:

Meine Krankenkasse schreibt mich immer mal wieder an zum Thema Organspende. Werden denn in Deutschland tatsächlich so viele Organspenden gebraucht?

Auf den Wartelisten der europäischen Verteilungsorganisation Eurotransplant stehen derzeit über 10.000 Patienten aus Deutschland, die ein lebensrettendes Spenderorgan benötigen. Alle acht Stunden stirbt ein Mensch, weil kein passendes Organ für eine lebensrettende Transplantation zur Verfügung steht.

Ich kann mir nicht vorstellen, welche Organe erfolgreich verpflanzt werden können. Kommen denn alle dafür infrage?

Zurzeit können Niere, Herz, Leber, Lunge, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm nach dem Tod gespendet werden.

Es wird ja davon ausgegangen, dass der Spender zum Zeitpunkt der Organentnahme  unwiederbringlich tot ist. Wie kann es sein, dass dann die Organe noch funktionieren?

Durch Beatmung und Medikamente werden die Herz- und Kreislauffunktion des Verstorbenen künstlich aufrechterhalten, um die Organe bis zur Entnahme zu versorgen. Diese Maßnahmen sichern, dass die Organe transplantierbar sind. Denn der Spender selbst ist unwiederbringlich tot, weil die Funktionen des gesamten Gehirns, also des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms, irreversibel erloschen sind.

Meine Mutter würde spenden, hat aber die große Angst, dass sie vielleicht nicht wirklich tot ist, bevor Organe entnommen werden.  Das ist doch aber unbegründet – oder?

Diese Angst ist in der Tat unbegründet. Laut Transplantationsgesetz müssen in Deutschland zwei unabhängige Ärzte den Hirntod – also den vollständigen und irreversiblen Ausfall des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstammes – nachweisen und protokollieren. Dafür werden klinische Tests durchgeführt, mit denen man die Hirnstammreflexe, die Durchblutung des Gehirns und die selbstständige Atmung überprüft.

Ich hatte vor sechs Jahren Krebs. Könnte ich trotzdem Organe spenden? Muss ich diese Vorerkrankung irgendwo anmerken?

Ja, man kann auch trotz Vorerkrankung Spender sein.  Es ist allerdings sinnvoll, schwere Erkrankungen auf dem Ausweis zu vermerken. Vor allem, wann sie auftraten. Fünf Jahre nach einer Krebserkrankung wäre zum Beispiel eine Spende wieder möglich.

Wird jeder registriert, der sich zur Spende bereit erklärt? Es soll ja doch ein Register geben.

Nein, wenn Sie sich zur Spende entschließen, werden Sie nicht registriert. An ein Register werden lediglich  medizinisch relevante Daten des Spenders bei einer tatsächlichen Organentnahme streng verschlüsselt und ohne Angabe jeglicher Identifikationsmerkmale – wie Name und Adresse – übermittelt. Dort verknüpft man sie mit den medizinisch relevanten Daten des Organempfängers. Das dient dem Zweck, langfristig bessere Erkenntnisse für die Nachsorge von transplantierten Menschen zu erhalten.

Als sehr religiöser Mensch lehnt meine Mutter die Organspende total ab.  Ist die Kirche denn generell dagegen?

Weder die katholische, noch evangelische Kirche, noch der Zentralrat der Muslime lehnen Spenden ab. Im Gegenteil, sie befürworten die Organspende als Akt der Nächstenliebe gegenüber Kranken und Behinderten.

Wenn man einen Organspendeausweis hat – erspart man doch den Angehörigen im Fall eines Hirntodes die Entscheidung für oder gegen eine Organentnahme. Oder ist das dann doch nicht so?

Die Angehörigen müssen – wenn man sich auf dem Organspendeausweis mit ja für eine Spende festgelegt hat – nicht um eine Entscheidung  gebeten werden. Denn dann hat in jedem Fall der Wille des Verstorbenen Vorrang. Ist das Einverständnis dokumentiert, so ist eine Organentnahme rechtlich zulässig. Es ist aber gut, wenn man den Angehörigen seines Entscheidung  mitgeteilt hat. Die werden im Falle einer Entnahme ihrerseits darüber informiert.

Kommt man denn als älterer Mensch überhaupt noch als Organspender infrage? Oder kann ich mir den Organspendeausweis mit meinen fast 80 Jahren sparen?

Der älteste Organspender war 98 Jahre alt. er spendete eine Niere. Ob gespendete Organe oder Gewebe für eine Transplantation geeignet sind, kann immer erst im Fall einer tatsächlichen Spende medizinisch überprüft werden. Ein hohes Alter ist auf jeden Fall kein Hinderungsgrund.