Start Erzgebirge Bad Schlema: Brief des Bürgermeisters
Artikel von: Sven Günther
14.05.2018

Bad Schlema: Brief des Bürgermeisters

 

Fusion Aue/Bad Schlema

 

Was passiert, wenn Aue und Bad Schlema fusionieren? Eine Frage, die im Kurort debattiert wird. Nachdem sich die Bürgerinitiative “Wir sind Bad Schlema” an den Bürgermeister Jens Müller gewendet hatte,

Debatte um Fusion in Bad Schlema

antwortet dieser jetzt auf www.wochenendspiegel.de

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

für Ihr ausführliches Schreiben vom 11. April 2018 danke ich Ihnen. Ich betrachte Ihre umfangreiche Darstellung als Ausdruck gelebter Demokratie. Unsere Zeit benötigt mehr denn je den mündigen Mitmenschen. Gefragt sind Bürger, die sich in kommunalpolitische Entscheidungen einbringen und willens sind, sie engagiert und ideenreich umzusetzen. Stille Beobachter, die aus dem Abstand heraus den kommunalen Alltag begleiten und ohne veränderndes Mittun die Rolle des wort- und lautstarken Kritikers ausüben, bringen uns nicht weiter. Ich kann Ihnen nur zustimmen, wenn Sie postulieren: „Wir müssen aufhören, übereinander zu reden, und damit beginnen, miteinander zu reden.“

In diesem Sinne möchte ich Ihren Anspruch: „Wir sind Bad Schlema“ aufgreifen und ihn erweitern in: „Wir sind GEMEINSAM Bad Schlema“. Mit diesem Slogan kann ich mich identifizieren. Das trifft auch auf alle Gemeinderäte und Bad Schlemaer guten Willens zu. Das schließt Respekt, Akzeptanz und Achtung der Argumente des Gegenübers ein. Was uns nicht voranbringt, sind gegenseitige Schuldzuweisungen, Suchen nach Fehlern in der Vergangenheit, Verdächtigungen, gekränkte Eitelkeiten, Ressentiments, Misstrauen, Beschuldigungen oder Vorwürfe gegenüber anderen Personen.

Ein derartiges Herangehen verhindert das Ringen um die beste kommunalpolitische Lösung für unsere Gemeinde Bad Schlema. Vor diesem Hintergrund betrachte ich Ihren offenen Brief als eine Chance, in einen ehrlichen Dialog zur Zukunft unserer Kurbadgemeinde zu treten. Im Folgenden werde ich versuchen, auf Fragen zur Fusion „Große Kreisstadt Aue- Bad Schlema“ eine Antwort zu geben sowie kommunalpolitische
Entscheidungen zu erläutern und zu begründen. Letzteres sollte aus meiner Sicht nicht zu weiteren endlosen Debatten um Vergangenes führen. Vielmehr gilt es, gemeinsam unsere Kräfte zu bündeln, um den überaus erfolgreichen Weg unserer Gemeinde in den Jahren nach der politischen Wende fortzuführen.

Sicherlich stimmen Sie mit mir in der Feststellung überein, dass sich seit dem Wechsel im Bürgermeisteramt in der Kommunalpolitik das „Rad der Geschichte“ weitergedreht hat. Manches gut gemeinte und wichtige Projekt unterliegt aktuell im Gegensatz zu den ersten Jahren nach der politischen Wende bei seiner Umsetzung finanziellen Sparzwängen durch geringere Schlüsselzuweisungen. Bürokratische Hürden müssen kraftaufwändig überwunden werden. Strukturveränderungen und demografische Prozesse erfordern Lösungen, die weit in die Zukunft reichen.
Von klugen Entscheidungen hängt das Wohl und Wehe der Gemeinde sowie nachfolgender Generationen ab. Bei allen diesen Problemen geht es nicht um Egoismen oder einzelne Personen, sondern um gemeinsam erarbeitete kommunalpolitische Zielvorstellungen.

Das soll nicht heißen, dass Altbürgermeister Konrad Barth und seine Gemeinderäte vor weniger schwierigen Herausforderungen gestanden hätten. Bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand am 31. Oktober 2004 hat Bürgermeister a. D. Konrad Barth, der für seine Verdienste die Ehrenbürgerschaft Bad Schlemas erhielt, seine Kraft dafür eingesetzt, dass aus dem „Tal des Todes“ das „Wunder von Schlema“ wurde. Ich stimme dem CDU-Landtagsabgeordneten Thomas Colditz zu, wenn er in einer Meinungsäußerung zur Fusion formuliert: „Den Grundstein für diese Entwicklung hat zweifellos zunächst der Alt-Bürgermeister Barth gelegt. Ihm ist es gelungen, die Rahmenbedingungen der Wendezeit und die Gestaltungsmöglichkeiten der ersten Jahre des
Neubeginns nach der Wiedervereinigung zu nutzen, um die Vision von der Wiederbelebung des Kurortes Realität werden zu lassen.“ Dem ist nichts hinzuzufügen. Eindrucksvoll schildert Konrad Barth in seiner Publikation „Alles hat(te) seine Zeit“ diesen einzigartigen Aufstieg unseres Ortes. Seine Verdienste gehen für alle Zeiten in die Chronik unserer Gemeinde ein. Umso mehr bedauere ich es, dass es meinem Amtsvorgänger und mir nicht gelungen ist, Trennendes zu überwinden und unsere Kräfte zum Wohl unserer Bürger zu bündeln.

Sie merken in Ihrem Brief kritisch an: „Sie haben nicht gelernt, die Menschen in Bad Schlema für Ihre Ideen zu begeistern und nicht gelernt, mit Widersprüchen umzugehen oder über konstruktive Kritik überhaupt nur nachzudenken … „. Ich will nicht leugnen, dass es in meiner Amtsausübung durchaus
Situationen gab und gibt, die den geschilderten Eindruck entstehen ließen. Allerdings stellt Ihre Einschätzung aus meiner Sicht eine ungerechtfertigte Pauschalisierung dar. Hilfreicher wäre es für mich gewesen, hätten Sie die Dinge (beispielsweise: Welche Widersprüche meinen Sie konkret?) beim Namen genannt. Ich gehöre auch nicht zu den Menschen, die nach dem Bibelwort aus dem Matthäus-Evangelium handeln: “Wer nicht mit mir ist, ist gegen mich”. Seien Sie versichert, dass mir seit meinem Amtsantritt im Jahre 2004 unser Bad Schlema ebenso am Herzen liegt wie Ihnen. Das wird auch in Zukunft so bleiben. Wenn das für die Bürgerinitiative „Wir sind Bad Schlema“ ein Ansatz für gemeinsames Handeln und ehrlichen Umgang miteinander sein könnte, wäre das aus meiner Sicht begrüßenswert.

Nun zum Kerngedanken Ihres „Offenen Briefes …“: Fusion der Großen Kreisstadt Aue und Bad Schlema.

Einen Gedanken möchte ich dabei voranstellen. Die Entscheidung für eine Fusion mit Aue habe ich nicht in einem selbstherrlichen Alleingang mit Oberbürgermeister Heinrich Kohl getroffen. Sie basiert auf  Entscheidungen der durch demokratische Wahlen legitimierten Stadt- und Gemeinderäte beider Orte. Ich bitte Sie, zu dieser Frage meine ausführlichen Erläuterungen im „Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Bad Schlema“ vom 27. April 2018 zu lesen. Betonen möchte ich, dass aus unserer Sicht die Vereinigung von Aue und Bad Schlema einen Schlusspunkt unter die in der Tat unsägliche und über Jahre andauernde Debatte zur Einheitsstadt „Silberberg“ setzen wird. Dass ein kommunaler Zusammenschluss von Aue, Lößnitz, Bad Schlema und Schneeberg – aus welchen Gründen auch immer – scheiterte, bedauere ich ebenso wie Sie. Sie wissen so gut wie ich, dass die gesamte Kreissitzdiskussion im Zuge der Gemeindegebietsreform von außerordentlichen politischen Aktivitäten geprägt war. Ich verweise an dieser Stelle an die intensiven Bemühungen der Industrie- und Gewerbevereinigung Aue e. V. (IGA), besonders die wirtschaftliche Notwendigkeit dieses kommunalen Zusammenschlusses in die Entscheidungsfindung einfließen zu lassen.

Konrad Barth brachte es in der „Freien Presse“ vom 12. Juli 2014 so zum Ausdruck: „Eine starke Stadt
Silberberg mit starken Stadtbezirken ist sicher nicht im Interesse der jetzt geschaffenen Strukturen,
aber dennoch könnte eine solche Stadt den vorgemachten Unsinn (der Gründung eines riesigen Erzgebirgskreises) wieder zurückdrehen.“ Ich lese aus dieser Äußerung ein klares Bekenntnis zur
Einheitsstadt heraus. Am 25. Februar 2016 gab der Altbürgermeister – ebenfalls in der „Freien Presse“ –
folgendes Statement: „Also meine Herren Bürgermeister vom Städtebund, machen Sie endlich Nägel mit Köpfen, zur Not auch nur Aue mit Bad Schlema, die anderen kommen von alleine.“ Dass sich mit Lößnitz und Schneeberg zwei einstige Befürworter der Einheitsstadt Silberberg für einen anderen Weg entschieden, bedauere ich zwar, muss ihn aber akzeptieren. So funktioniert Demokratie.

Ihre „verlässlichen Quellen“, die Ihnen Informationen über meine Gedanken- und Entscheidungswelt liefern, kenne ich nicht. Meine Frage an Sie lautet: Was ist daran verwerflich, wenn auf neue Herausforderungen mit einer neuen Herangehensweise geantwortet wird? Dabei ging es mir wirklich nicht um einen gemeinsam mit den Gemeinderäten „eingefädelten Weg“, um meine Interessen durchzusetzen oder mein Amt zu retten. Wenn die Bürgerinitiative „Wir sind Bad Schlema“ im Entscheidungsfindungsprozess (durch die Gemeinde- und Stadträte) zur Fusion von Aue und Bad Schlema einen Demokratieverstoß sieht und deshalb einen Bürgerentscheid fordert, kann ich dieser Argumentation nicht folgen.

Wie Ihre Initiative letztlich ausgeht, können zum gegenwärtigen Zeitpunkt weder Sie noch ich vorhersagen.

Ich möchte alles andere als ein Schreckensszenario aufbauen. Klar dürfte aber sein: Wenn es zu einem Bürgerentscheid und zu einem mehrheitlichen „NEIN“ zum Zusammengehen mit der Großen Kreisstadt Aue kommen sollte, dann würde das mit ihm verbundene verwaltungsrechtliche Prozedere jegliche Fusionsvarianten (auch das Zusammengehen mit Schneeberg) für längere Zeit „auf Eis legen“. Das hätte für Bad Schlema fatale Folgen. Ich denke dabei an die ohnehin schon komplizierte Situation; beispielsweise beim Abbau des Investitionsstaus oder bei der Erfüllung von Pflichtaufgaben.

In Ihrem offenen Brief formulieren Sie: „Die auf der von Ihnen durchgeführten Informationsveranstaltung zur Fusion vorgetragenen Argumente können nur teilweise oder gar nicht überzeugen.“

Dem setze ich entgegen: Eine gemeinsame Stadt Aue-Bad Schlema besitzt die Chance, Bürgerservice auf höchstem Niveau zu bieten. Die immer komplexer werdenden Verwaltungsaufgaben (beispielsweise in den Bereichen Bauverwaltung, Soziales, Wirtschaftsförderung) können auch künftig optimal umgesetzt und gelöst werden. Schon jetzt gibt es Beispiele, dass kleine Kommunen zahlreiche Aufgaben nicht mehr wahrnehmen können. Weitere Vorteile seien stichwortartig genannt: Moderne Online-Dienstleistungsangebote, unbürokratische Entscheidung für Bauherren durch die Wahrnahme der Bauaufsicht, personelle Aufstockung im Gemeindevollzugsdient oder stärkere Interessenvertretung im Erzgebirgskreis.

Mehrfach äußern Sie in Ihrem Brief Kritik an der Art und Weise, wie die Bürgerinformationsveranstaltung am 27. März 2018 gestaltet wurde.

Ja, die Moderation genannter Veranstaltung kostete uns 1.500 Euro und der Sicherheitsdienst 380,00 Euro. Genauso wie diese „Offenlegung“ sage ich Ihnen ehrlich, dass mich die Bürgerinformationsveranstaltung zur Asylproblematik darin bestärkt hat, mich für eine Moderation und für die Security zu entscheiden. Ich musste bei der Asylproblematik erfahren, dass eine sachgerechte Trennung zwischen Informationen, Falschmeldungen und fehlerhaften Argumentationen einer objektiven Meinungsbildung entgegenstehen. Damals und in der aktuellen Fusions-Diskussion waren und sind Kräfte und Menschen außerhalb unserer Gemeinde am Werk, um eine Beeinflussung der Bad Schlemaer und Wildbacher mit sehr zweifelhaften Methoden zu erreichen. An dieser Stelle bitte ich um Verständnis, wenn ich keine weiteren Details nenne. Deshalb haben wir uns auch für die Zusammenkunft am 27. März 2018 entschieden, eine Einlasskontrolle durchzuführen und die Moderation auf unabhängige und neutrale Personen zu legen. Dabei hatten wir kommunalrechtliche Festlegungen zu beachten. Ihren Brief-Hinweis, dass „nur noch Bereitschaftspolizei im Saal gefehlt (habe) … “, finde ich vor diesem Hintergrund unangebracht und wohl eher polemisch gemeint.

Letztlich entschieden wir uns für das B3-Institut Dresden. Der Im Dezember 2017 gefasste Grundsatzbeschluss der Kommunen Aue und Bad Schlema sah von Anfang an vor, zwei getrennt voneinander stattfindende Versammlungen durchzuführen. Eine gemeinsame Veranstaltung wurde nie thematisiert.

Ein Wort zum „Frühwarnsystem Kommunale Haushalte“.

Zu den von Ihnen angeführten Zahlen möchte ich folgende hinzufügen, um das Bild abzurunden. In die Betrachtung sollten aus meiner Sicht auch die Beschäftigtenzahlen einbezogen werden. So ist Aue beispielsweise eine Einpendler- und keine klassische „Schlafstadt“. In Aue gibt es 8.257 Arbeitnehmer im Ort und 5.696 mit Wohnort Aue. In Bad Schlema gibt es 1.806 Arbeitnehmer im Ort und 1.818 Arbeitnehmer mit Wohnort in Schlema. In Schneeberg gibt es 3.477 Arbeitnehmer im Ort und 5.313 Arbeitnehmer mit Wohnort in Schneeberg.

Zum „Frühwarnsystem Kommunale Haushalte“ ist zu sagen, dass hier gemäß den Vorgaben des Sächsischen Staatsministeriums des Innern verschiedene Kennzahlen einfließen. Grundlage bilden die Einwohnerzahlen, die für Bad Schlema mit 4.848, für Aue mit 16.349 und für Schneeberg mit 14.732 Bürgern angegeben werden. Diese Kennzahlen orientieren sich ausschließlich an den Einwohner, nicht nach den zu erfüllenden Aufgaben. Deshalb muss bei der Betrachtung beachtet werden, dass beispielsweise in den Kernhaushalt der Stadt Aue die Beschäftigten des gemeinsamen Standessamtbezirkes (mit Bad Schlema, Schneeberg und Lößnitz), die Beschäftigen für die Bäder sowie den „Zoo der Minis“ einfließen. Im Gegensatz dazu, werden beispielsweise die Bäder in Schneeberg von den Stadtwerken betrieben. Aus den Zahlen geht außerdem die Gesamtverschuldung pro Einwohner hervor. Sie beträgt für Bad Schlema 605,00 Euro, für Aue 325,00 Euro und für Schneeberg 624,00 Euro. Bei den Nettoinvestitionsmittel (Zahlungsmittelsaldo aus der laufenden  Verwaltungstätigkeit abzüglich der ordentlichen Tilgung) ergibt sich bei Bad Schlema ein Minus von 344.342 Euro, für Aue von 109.100 Euro und Schneeberg von 685.880 Euro. Die Zahlenbeispiele ließen sich weiterführen, würden aber letztlich zu der Aussage führen: Die Zahlen des statistischen Landesamtes mit dem Bezugspunkt „Einwohnerzahlen“ lassen keinen alleinigen Rückschluss auf die Haushaltslage nach dem Frühwarnsystem zu.

In ihrem Schreiben vom 11. April 2018 formulieren Sie: „Die Wismuthinterlassenschaften waren nicht nur ein Fluch, sondern auch eine große Chance für den Neubeginn.”

Grundsätzlich stimme ich dieser Aussage zu. Dennoch: Wer mit offenen Augen durch unser Land fährt, wird schnell feststellen, dass wir einige Besonderheiten gegenüber anderen Orten aufweisen. Das ist kein Gejammer, sondern Realität. Natürlich war der eingeschlagene Kurbad-Weg nach der politischen Wende der einzig richtige, um die Wunden des Bergbaus zu beseitigen und an die Wurzeln des einstigen Radiumbades anzuknüpfen. Die damaligen Verantwortungsträger verstanden sehr wohl, in einer relativ „gesetzlosen“ Zeit die Aufbruchstimmung zu nutzen und die Menschen von der Kurbad-Idee zu überzeugen. Zudem sprudelten die Fördermittel-Geldtöpfe; besonders das durch die Bundesregierung aufgelegte milliardenschwere Sanierungsprogramm zur Beseitigung der Bergbau Hinterlassenschaften. Die Wismut suchte zudem nach einer neuen Identität. Das Unternehmen wandelte sich von einem Bergbaubetrieb zu einem Sanierungsunternehmen. Keiner bestreitet, dass unsere Gemeinde dadurch „wie Phönix aus der Asche“ aufstieg. Um es nochmals zu sagen: Mein Dank und der aller Schlemaer gilt den damaligen Verantwortlichen; in Sonderheit dem Altbürgermeister Konrad Barth.

Für mich galt es, ab 2004 den eingeschlagenen Weg erfolgreich weiterzuführen. Es sei mir erlaubt,
auf den Erhalt des Schulstandortes zu verweisen. Gemeinsam mit Volker Braun, dem damaligen Geschäftsführer der Bildungszentrums Erzgebirge GmbH, gelang es, die Friedrich-Schiller-Schule zu privatisieren und ab 2005 die Mittelschule Westerzgebirge – staatlich anerkannte Ersatzschule – zu
eröffnen. Ich muss Ihnen nicht sagen, dass uns damit im Vergleich zu anderen Orten etwas Einmaliges
gelang. Zu den Besonderheiten unseres Ortes gehören als Folge des Bergbaus beispielsweise die
überdimensionierte Infrastruktur mit einem erhöhten Erhaltungs- und Kostenaufwand, ein überproportionaler kommunaler Wohnungsbestand sowie ein enormer Nachsorgeaufwand für sanierte und renaturierte Bergbauflächen.
Fast in Vergessenheit geraten ist der von Verwaltungsstellen angeordnete Austausch kontaminierter Erde im Kurpark-Areal. Sie wissen selbst, wie diese Maßnahme unseren Haushalt über Jahre belastete. Auch dies gehört zur Wahrheit: Durch die große Sanierungswelle in den neunziger Jahren konnten und wurden zwar riesige Summen ausgegeben, aber nicht immer führte das zu einem andauernden Sanierungserfolg. Der Rückgang der Mieterzahlen, der Überalterung und zirka 40 Millionen Euro Schulden der Wohnungsgesellschaft ließen es kaum zu, den enormen Sanierungs- und Investitionsstau des Wohnungsbestandes zu begegnen. Die wirtschaftliche Sanierung des Unternehmens war erforderlich, um eine Insolvenz zu vermeiden. Die Folgen für unseren Ort wären unvorstellbar gewesen. Wenn „ein Großteil der minderwertigen Wohngebäude wegen Leerstandes abgerissen (wurden)“ und modernes Wohnen möglich wurde, dann haben davon – wie sie richtig bemerken – in der Tat auch einheimische Firmen profitiert. Dazu gehören Mitunterzeichner des Briefes der Bürgerinitiative „Wir sind Bad Schlema“. Wie Sie wissen, kann die Gemeinde große Bauvorhaben nur unter Einsatz von Fördermitteln durchführen. Vom Fördermittelgeber wird grundsätzlich die Vergabe nach VOB/A beziehungsweise nach Sächsischem Vergabegesetz verlangt. Das erfordert eine öffentliche Ausschreibung. Oftmals erfolgt ein Hinweis des Bauamtes zur Beteiligung am Ausschreibungsverfahren an Unternehmen der Gemeinde; im Einzelfall ohne Reaktion. Bei möglichen beschränkten Ausschreibungen werden grundsätzlich Angebote Schlemaer Unternehmen beziehungsweise regionaler Firmen abgefordert.

Ich bitte Sie deshalb, Ihre Betrachtung und Bewertung in ihrer ganzen Komplexität vorzunehmen. Unredlich empfinde ich es, wenn Sie mir unterstellen, die Bergbauhistorie nicht in ihrem Wechselspiel von „Fluch und Segen“ zu sehen. Die erfolgreiche kommunale Entwicklung unseres Ortes wurde unter veränderten Bedingungen auch nach 2004 fortgesetzt. Sollten wir nicht GEMEINSAM froh darüber sein, dass das Nachwende-Engagement und die Weiterführung des Begonnenen zu solchen für jedermann sichtbaren Ergebnissen geführt hat?

Sie formulieren: „Als weiteres Bonbon haben Sie uns den Gleichbehandlungsgrundsatz in der Vereinbarung … verkauft”.

Unabhängig davon, dass Ihre Wortwahl großes Misstrauen und ironische Distanz ausdrückt, wurde der Gleichbehandlungsgrundsatz in der  Fusionsvereinbarung tatsächlich durchgehend beachtet. Ich verweise beispielsweise auf die Verankerung und Bildung von Ortschaftsräten in den Ortsteilen Aue, Alberoda, Bad Schlema und Wildbach. Diese Ortschaftsräte erhalten ein eigenes Budget zur Stärkung ihrer parlamentarischen Souveränität. Andernorts wird über die Abschaffung der Ortschafträte diskutiert. In der Fusionsvereinbarung bekennen wir uns zu ihnen und damit zur
Notwenigkeit eines derartigen kommunalpolitischen Instrumentariums. Im Übrigen nennt die Anlage I der „Vereinbarung über die Vereinigung …“ (nachzulesen im Gemeindeanzeiger Sonderausgabe – vom 16. März 2018) die Mindeststandards, Aufgaben und Einrichtungen in den Ortsteilen der Großen Kreisstadt Aue-Bad Schlema. Hier heißt es: „Die Priorität der Mindeststandards ist gleich.“ Den Vergleich mit der Zweiklassenmedizin empfinde ich an dieser Stelle als deplatziert; weil von Kommunalpolitikern nicht beeinflussbar.

Sie stellen die Frage, wie sich „im ungünstigsten Falle nach der Fusion drei Bürgermeister“ mit einer wirtschaftlichen Haushaltsführung vereinbaren lassen. Weiter heißt es: „Aber wo bleiben die Moral und die Verantwortung gegenüber dem Steuerzahler bei solchem Handeln?“

Dazu möchte ich Ihnen erklären, dass sich die Rechtsstellung hauptamtlicher Bürgermeister, die ihr Amt infolge freiwilliger Gemeindeneugliederungen verlieren, aus den Vorschriften der §§ 33 ff. Sächsisches Beamtengesetz (SächsBG) ergibt. Kraft Gesetz treten auch die hauptamtlichen Bürgermeister der vereinigten oder eingegliederten Gemeinden zunächst in den Dienst der neugebildeten oder aufnehmenden Gemeinde ein. Die Übertragung eines gleichwertigen Amtes im Sinne von § 35 Abs. 1 Satz 1 SächsBG (das heißt: Amt als Bürgermeister) an bisherige Bürgermeister vereinigter oder eingegliederter Gemeinden ist aus Kommunalverfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich. Deshalb verbleibt für diesen Personenkreis grundsätzlich nur die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand. Konkret: Die ehemaligen Bürgermeister erhalten gegebenenfalls verminderte Dienstbezüge aufgrund des Ruhestandsverhältnisses oder aufgrund ihrer Leistung in der Behörde. Durch die Vorgabe der wirtschaftlichen Haushaltsführung hat die Verwaltung entschieden, dass die ehemaligen Bürgermeister für ihre Dienstbezüge eine Leistung erbringen sollen. Dies ist in der Funktion als Beigeordneter oder durch Übernahme einer Tätigkeit in leitender Stellung möglich. Dass
für Dienstbezüge eine Leistung erbracht werden muss, finde ich nicht moralisch verwerflich. Im Falle der Fusion Aue-Bad Schlema werden die ehemaligen Bürgermeister und der Oberbürgermeister in der Verwaltung als Beamte auf Zeit berufen. Sie sind keine Wahlbeamten mehr. Der Oberbürgermeister wird im ersten Halbjahr 2019 gewählt.

Im Folgenden versuche ich, einige Ihrer „kritischen Fragen“ zu beantworten; so die nach einem Nutzungskonzept für unser Kulturhaus „Aktivist“.

Am 26. September 2016 fand im Kulturhaus eine Brandverhütungsschau statt. In allen Bereichen des Kulturhauses wurden schwere brandschutztechnische Mängel festgestellt und eine Information an das
Bauordnungsamt des Erzgebirgskreises angekündigt. Am 24. April 2017 gab es mit der Feuerwehr, der
Kurgesellschaft und der Gemeinde einen weiteren Termin. Dabei wurden die eingeleiteten Sofortmaßnahmen und die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes und der weitere Verfahrensverlauf besprochen. Als unumgänglich erwies sich dabei die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes. In diesem Zusammenhang ging es um Fördermöglichkeiten und um einen befähigten Partner für die Grundlagenermittlung. Mit dem befähigten Partner wurde zeitnah eine Besichtigung des Objektes durchgeführt. Dabei wurde deutlich, dass ein Bauantrag zur brandschutztechnischen Ertüchtigung des Gebäudes einschließlich Brandschutzkonzept erforderlich ist. Die Kosten für die brandschutztechnische Erneuerung des Gebäudekomplexes wurden vorsichtig mit zwei bis drei Millionen Euro beziffert. Diese Summe zog verständlicherweise die Frage nach der generellen Nutzung des Kulturhauses nach sich. Es wurde sich für die Erarbeitung eines Nutzungskonzeptes entschieden, welches aus Gründen der Kapazität und Befähigung extern vergeben werden sollte. Die Vergabe der Leistung war auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht. Aus Bad Schlema und Umgebung gab
es keine Bewerbung. Das beauftragte Institut aus Halle besitzt die erforderliche Befähigung für die Erstellung eines Nutzungskonzeptes und wurde durch die Gemeinde und die Kurgesellschaft zum Kulturhaus „Aktivist“ umfassend informiert. Das Nutzungskonzept wird mit 70 Prozent gefördert und die Eigenmittel in Höhe von 13.500 Euro trägt die Kurgesellschaft als Gebäudeeigentümer. Bisher hat kein Unternehmer aus Bad Schlema nach der Wirtschaftlichkeit und den Betrieb des Kulturhaues gefragt. Einig sind sich die „örtlichen Akteure“, zu denen genaugenommen auch die Bürgerinitiative „Wir sind Bad Schlema“ gehört, dass das Kulturhaus „Aktivist“ nicht „zugemacht“ wird, sondern erhalten bleibt. Für mich sind der Erhalt von Arbeitsplätzen, die Weiterführung der Gastronomie, die Nutzung durch das Museum und das Bergmannsblasorchester sowie der Erhalt eines attraktiven Veranstaltungsortes ungemein wichtig. Jede Nutzungsidee, die uns voranbringt, werden wir verantwortungsvoll prüfen.
Sie konstatieren die Halbierung der Gästezahlen im „Actinon“ und sprechen damit ein weiteres brisantes Problem an. Besonders der enorme Investitionsstau bereitet nicht nur Ihnen Sorgen.

Als Aufsichtsratsvorsitzender verweise ich darauf, dass sich der typische Produktlebenszyklus in
einem Bad wie dem unseren genauso darstellt, wie wir es in den vergangenen Jahren erlebt haben. Für den Rückgang der Besucherzahlen gibt es verschiedene Gründe. Dennoch ist es ist uns gelungen, das Unternehmen dank verschiedenster Maßnahmen wirtschaftlich stabil zu halten und nötige Instandhaltungs- und Ersatzinvestitionen zu tätigen. Bestehende Verbindlichkeiten wurden weiter abgebaut. Um den Negativtrend umzukehren, haben wir vor fünf Jahren beschlossen, ein umfangreiches Investitionspaket – Modernisierungs- und energetische Maßnahmen sowie Neuinvestitionen – zu schnüren. In diesem Zusammenhang erfolgt unter Einbeziehung der Landesdirektion Chemnitz die Klärung der Förderfähigkeit dieses Maßnahmepaketes. In diesem Klärungsprozess erfuhren wir, dass die Förderung beispielsweise ein Bestandsgutachten des Bades
sowie die Änderung des Gesellschaftsvertrages voraussetzt. Beide Bedingungen wurden umgesetzt. Ein umfassendes Maßnahmepaket wurde erarbeitet und mit der Landesdirektion fortlaufend dazu die Förderfähigkeit geprüft. Es wurde uns empfohlen, für diese Maßnahmen die Wirtschaftlichkeit nachzuweisen. Das geschah im letzten Jahr. Auf Grund der Größe des geplanten Modernisierungspaketes wurde eine europaweite Ausschreibung der Planungsleistung erforderlich.

Gegenwärtig befinden wir uns in dieser Ausschreibungsphase. Der Fördermittelantrag für das Kurmittelhaus „Actinon“ kann voraussichtlich bis Ende 2018 erfolgen. Mit dem Fördermittelbescheid rechnen wir in 2019…“ Nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten rechnet die Kurgesellschaft mit einem deutlich erhöhten Besucheraufkommen; wir gehen von etwa 20 Prozent aus. Die Kurgesellschaft steht grundsätzlich über verschiedene Verbände und Vereine – beispielsweise European Waterpark Association, Heilbäderverband, EURADON mit anderen Betreibern von Bädereinrichtungen, Saunalandschaften, Thermen beziehungsweise Kurorten in Deutschland und Europa in Verbindung und tauscht regelmäßig Erfahrungen aus.

Positiv werte ich, dass wir uns gemeinsam über die Fördermittelzusage für den Spielplatz am Kurpark gefreut haben.

Dazu vertreten die Gemeinderäte und ich die Auffassung, dass es wichtig war und ist, gerade für
junge Familien die Lebensqualität in unserem Ort zu verbessern. Natürlich ist uns bewusst, dass es bei der Umsetzung kommunaler Vorhaben immer ein Pro und Contra unter den Bürgern geben wird. Auch wenn Ihre Fragestellung suggeriert, dass wir unüberlegt und spontan entscheiden, kann ich Ihnen versichern: Ja, es gibt sie, die Prioritätenliste.

Zu den Fakten: Der Spielplatz am Kurpark wurde 1997 errichtet und eine grundhafte Erneuerung ist dringend erforderlich. In den letzten Jahren erfolgten ständig Reparaturen an den Holzpalisaden der Spielplatzeinfassung und den Spielgeräten. Im Zuge der Spielplatz-Erneuerung wird es einen barrierefreien Zugang geben. Die Kosten für die Spielplatz-Maßnahmen belaufen sich inklusive Planungsleistungen auf 399.240,00 Euro. Davon werden 75 Prozent gefördert. Der Eigenanteil der Gemeinde liegt bei zirka 100.000,00 Euro. Die Planungskosten betragen etwa 70.600,00 Euro. Die Baukosten für den Spielplatz in Höhe von zirka 328.640,00 Euro sind der Marktentwicklung für die Bauindustrie geschuldet. Die ursprüngliche Kostenberechnung des Planungsbüros belief sich auf 254.883,00 Euro; wurde aber durch das Ausschreibungsergebnis weit übertroffen. Deshalb wurde die erste Ausschreibung aufgehoben. Die öffentlichen Anlagen der Kurbadgemeinde werden durch den kommunalen Bauhof ständig unterhalten und gepflegt. Dafür sind natürlich ebenfalls finanzielle Mittel erforderlich.

In Ihrem Brief unterstellen Sie, dass der Lösungsansatz, wegen fehlender finanzieller Mittel kommunale Kindertagesstätten anderen Trägern zu übertragen, nicht schlüssig sei.

Generell gilt, dass sich bisher der Gemeinderat Bad Schlema mehrheitlich für eine kommunale Trägerschaft der Kindertagesstätten ausgesprochen hat, um auch eine bessere pädagogische Betreuung zu sichern. Im Vertretungsfall ist außerdem eine flexiblere Personalgestaltung innerhalb kommunaler Einrichtungen möglich. Genauso richtig ist aber die Tatsache, dass die kommunale Trägerschaft durch die öffentliche Tarifgestaltung zu höheren Kosten bei der Bezahlung kommunal Angestellter Erzieherinnen und Leiterinnen führt. Das bewog beispielweise die Stadt Lauter-Bernsbach, ihre Kindereinrichtung in freie Trägerschaft zu überführen. Nachweislich sind dadurch Spareffekte eingetreten. Richtig ist außerdem, dass bei Beauftragung eines freien Trägers Betriebszuschüsse an ihn gezahlt werden müssen. Wie sich derartige Zuschüsse und Elternbeiträge gestalten, kann ich Ihnen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht verbindlich sagen.

„Vorauseilenden Gehorsam gegenüber der Obrigkeit“ unterstellen Sie mir im Zusammenhang mit der „Einstufung bestimmter Bereiche unserer Gemeinde als Sanierungsgebiet“.

Unabhängig davon, dass der von Ihnen verwendete Begriff „Obrigkeit“ eher nostalgisch anmutet, teile ich Ihnen gerne den gegenwärtigen Kenntnisstand mit. Das Sanierungsgebiet Schlema-Zentrum wurde im Jahre 1996 durch den damaligen Gemeinderat beschlossen und ist gemäß Baugesetzbuch § 154 abzurechnen. Die Grenzen des förmlichen Sanierungsgebietes wurden mit der Satzung festgelegt und wurden nachträglich nicht geändert. Die betroffenen Grundstückseigentümer haben im Grundbuch einen Sanierungseintrag erhalten und wurden zum damaligen Zeitpunkt durch das Grundbuchamt entsprechend informiert. Die Gemeinde muss die Abrechnung des Sanierungsgebietes bis zum 31. Dezember 2018 bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) einreichen. Es wurden keine Kostenbescheide, sondern Informationsschreiben nach Vorlage des Gutachtens vom 31. Mai 2017 zur Bodenbewertung an die betreffenden Grundstückseigentümer versendet. Den Entwurf des Gutachtens hatten wir zur Prüfung an den Sanierungsträger geschickt. Wir gingen davon aus, dass er über einen ausreichenden Kenntnisstand verfügt. Leider hat sich im Nachhinein herausgestellt, dass das Gutachten
nicht korrekt und akzeptabel war. Davon konnten wir allerdings grundlegend nicht ausgehen. Das Gutachten wurde darauf von einem unabhängigen Gutachter geprüft und überarbeitet.

Sie fragen weiterhin nach den Zusammenhängen bei der Auseinandersetzung mit der ZEHDNER Grundstücksverwaltung GmbH & Co. KG. Dazu folgende Antwort.

Das genannte Unternehmen äußerte im Jahre 2008 ernsthaftes Interesse an der Entwicklung der Fläche zwischen der Richard-Friedrich-Straße und der Prof.-Rajewsky-Straße. Daraufhin wurden in Abstimmung mit der Gemeinde Projektideen entwickelt. Es ging darum, dass sich die Nutzung der
Fläche im Zentrum der Gemeinde in das Kurbadentwicklungskonzept einordnen muss. Die damaligen
Gemeinderäte favorisierten eine hochwertige Wohnbebauung mit sechs Wohnhäusern und einem Café. Ein Verkehrsgutachten sollte den Wert der zu veräußerten Fläche ermitteln. Der Kaufinteressent forderte außerdem eine Baugrunduntersuchung. Sie wurde von der ZEHNDER Grundstücksverwaltung
GmbH & Co. KG vorfinanziert. Vorliegende Gutachten und die Ergebnisse der Baugrunduntersuchung bewogen das Unternehmen, vom Kauf zurückzutreten. Am 7. Oktober 2008 wurde vom Gemeinderat beantragt, die Vereinbarung zwischen beiden Verhandlungspartnern (Gemeinde und ZEHNDER) einer juristischen Überprüfung zu unterziehen. Festgestellt wurde, dass die Vereinbarung wirksam zustande
gekommen ist und gemäß § 51 SächsGemO der Bürgermeister die Gemeinde als gesetzlicher Vertreter nach außen hin im rechtsgeschäftlichen Verkehr vertrat. Ein erkennbares Auftreten für die Gemeinde durch den Bürgermeister nebst einer schriftlichen auf den Vertragsabschluss gerichteten Erklärung (§ 60 SächsGemO) lagen gleichfalls vor. Nach Auffassung der Anwaltskanzlei ist die Gemeinde Schlema zur Erstattung der Kosten für das Baugrundgutachten verpflichtet. Diese Kosten beliefen sich auf 9.657,45 Euro. Am 25. Februar 2009 beschloss der Gemeinderat die Kostenübernahme. Sie wurden durch Einsparungen bei den Straßenentwässerungsanteilen (ZAST) finanziert.
Die Baugrunduntersuchung ergab, dass eine aktive Vermarktung der Fläche auf Grund des teilweise kontaminierten Untergrundes ausgeschlossen ist. Deutlich wurde, dass die Fläche vor ihrer Vermarktung vollflächig zu sanieren ist. Mit Abschluss des zweiten ergänzenden Verwaltungsabkommens zwischen Bund und Land Sachsen und der Bereitstellung weiterer Finanzhilfen im Jahre 2013 habe ich diese Fläche umgehend beim Sanierungsbetrieb zur Sanierung angemeldet. Ziel war, die uneingeschränkte Bebaubarkeit herzustellen. Der Sanierungsbetrieb beschloss im Jahre 2014 die Sanierung der betroffenen Fläche. Sie wurde im Jahre 2017 erfolgreich abgeschlossen. Dabei wurden mehr als eine Million Euro an  Sanierungsmitteln umgesetzt. Im vergangenen Jahr wurde die voll sanierte Fläche der Gemeinde übergeben. Bestätigt wurde die uneingeschränkte Möglichkeit einer Bebauung. Der Gemeinderat beschloss, dieses Filetstück als zukünftige Entwicklungsfläche für die Kurgesellschaft vorzuhalten. Das Baugrundgutachten wurde zwar durch die Gemeinde finanziert, aber dieses Gutachten schrieb überhaupt erst den Sanierungsgrund fest. Nun verfügt die Gemeinde über eine bebaubare Fläche, die künftig uneingeschränkt genutzt werden kann. Deutlich wurde, dass bei der Sanierung in den 90er Jahren Unmengen von Bauschutt und Müll eingelagert und wissentlich abgedeckt wurden. Dieser Sondermüll musste mit einem enormen Kostenaufwand bei der Sanierung 2016/2017 fachgerecht entsorgt werden. Dafür kam letztlich der Steuerzahler auf.

Eine weitere Frage bezieht sich auf die Vorgehensweise bei der Auslegung der Konrad-Barth-Broschüre „Vom Tal des Todes zum Radonheilbad“.

Nein, ich habe als Aufsichtsratsvorsitzender nicht angeordnet, dass Mitarbeiterinnen der Rezeption im Gesundheitsbad „Actinon“ die genannte Publikation aus den Vitrinen zu nehmen haben. Vielmehr wurde von mir im Zuge einer Neustrukturierung des Publikationsverkaufes angewiesen, die vorgenommene Herausgabe von Heften und ihre Einstellung in Vitrinen umgehend abzuändern. Dass dabei auch die genannte Broschüre mit entfernt wurde, liegt in der Natur einer  Neustrukturierung. Längst ist das Ergebnis dieser Verkaufsoptimierung für jedermann sichtbar. Konrad Barths privat herausgegebene Broschüre – das fehlende Impressum legt diese Vermutung nahe – wurde wieder, wie andere Veröffentlichungen auch, gut sichtbar ausgestellt. Dass sich Mitarbeiter wegen der Herausnahme der Broschüre aus den Vitrinen „am 29. März 2018 diesbezüglich völlig verstört an den Autor gewandt (haben)“, verwundert mich. Ich könnte es als Affront mir gegenüber betrachten, dass ein Unbefugter dem Personal der Kurgesellschaft Weisungen erteilt. Ich habe es vorgezogen, diese Herausforderung in Ruhe und im Sinne des Unternehmens zu regeln.

Eine kurze Antwort zum gemeinsamen Standesamt in Aue.

Wie Sie wissen, erstreckt sich das gemeinsame Standesamt in Aue auf die Verwaltungsebene. Die Formalitäten vor der Hochzeit werden in Aue erledigt, die Trauungen können weiterhin in Bad Schlema vollzogen werden. Da die örtlichen Hochzeitsgesellschaften den großen Tag in ihrer Kurbadgemeinde feiern, dürften Arbeitsplätze in Gastronomiebetrieben nicht gefährdet sein. Ganz im Gegenteil. So manche Hochzeit wird in Bad Schlema gefeiert, weil hier das Ambiente, der attraktive Kurpark und die niveauvolle Gastronomie „stimmen“. Übrigens: In der Gästeinformation Bad Schlema sind bisher keine Beschwerden von Hotels oder Gaststätten eingegangen, weil im Ort keine Hochzeiten mehr gefeiert werden.

Ihre Frage nach einem Ortsentwicklungskonzept ist in dieser Einseitigkeit nicht berechtigt.

Einerseits wissen Sie, dass ein derartiges Konzept wiederum Geld kostet. Andererseits gibt es in Bad Schlema viele Visionen und Pläne. Vieles scheitert an den Finanzen. Wir können auf ein Brachenkonzept mit einer Aufstellung der im Gemeindegebiet leerstehenden und abzubrechenden Gebäude, auf ein Stadtentwicklungskonzept (SEK) mit Vorhaben der in den nächsten zehn Jahren geplanten Maßnahmen sowie den Kurortentwicklungsplan mit Aufstellung aller für den Status „Bad“ wichtigen Werterhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen in der Gemeinde verweisen. Nichts ist so gut, dass es nicht besser getan werden könnte. Ich lade die Bürgerinitiative „Wir sind Bad Schlema“ dazu ein, konstruktiv über die Zukunft unserer Kurbadgemeinde nachzudenken; getreu dem eingangs
erwähnten Motto „Wir sind gemeinsam für Bad Schlema“.

Im Zusammenhang mit der von Aue angedachten Ausrichtung des Volksfestes „Tag der Sachsen“ (siehe auch: Freie Presse vom 27. April 2018) stellen Sie die Frage, ob wir die „finanziellen Ressourcen (haben), um uns auf ein solches wirtschaftliches Abenteuer mit Aue einzulassen“.

Wie dem genannten Beitrag in der Freien Presse zu entnehmen ist, hat der Stadtrat von Aue beschlossen, sich um die Ausrichtung des Tages der Sachsen vom 4. bis 6. September 2020 zu bewerben. Weiterhin heißt es: „Den Bürgermeistern von Aue und Bad Schlema schwebt vor, dieses riesige Volksfest dann in einer fusionierten Stadt Aue-Bad Schlema zu begehen – als eine Art Hochzeitsfeier mit mehr als 250.000 Gästen und etwa 400 beteiligten Vereinen aus ganz Sachsen.“ Der Freistaat Sachsen gewährt dem Ausrichter einen projektbezogenen Zuschuss zur Modernisierung der Infrastruktur in Höhe von 700.00,00 Euro. Die Chancen, Bad Schlema in Sachsen durch entsprechende Werbung (Printmedien, Rundfunk und Fernsehen) in den Vordergrund zu rücken, sind nicht zu unterschätzen. Antragsteller ist die Stadt Aue und bei einer Fusion profitiert unsere Gemeinde von diesem Fest. Ich bin der Überzeugung, dass der Freistaat den „Tag der Sachsen“ nur an Kommunen vergibt, deren Verkehrs- und Sicherheitskonzept das zulassen. Nun kann der „Tag der Sachsen“ zwar nicht mit den Herausforderungen verglichen werden, vor denen unsere Gemeinde nach der politischen Wende stand. Aber wir haben bewiesen, dass wir „Weltmeister“ bei der Lösung unmöglich erscheinender Probleme sind. Wiederum gilt: „Wir sind gemeinsam für Bad Schlema“.

Sie mahnen an, wegen der noch nicht vorliegenden Eröffnungsbilanzen „nichts zu übereilen“.

Hierzu folgende Stellungnahme. Die Eröffnungsbilanzen in Bad Schlema und Aue liegen vor; unterliegen aber derzeit noch der örtlichen beziehungsweise überörtlichen Prüfung. Die Bilanz für Bad Schlema wurde bereits im Jahre 2015 an die örtliche Prüfeinrichtung übergeben. Erst im vergangenen Jahr wurde mit der Prüfung begonnen. Nunmehr ist der Abschluss der Prüfung auf Juni 2018 avisiert. Nach Vornahme der Korrekturen kann der erste Jahresabschluss für das Jahr 2013 erstellt werden. Auch hierfür schließen sich die vorgeschriebenen Prüfungen an. Das Abwarten auf die abschließenden Ergebnisse im Vorfeld einer anzustrebenden Fusion ist nicht umsetzbar. Die Abschlüsse bis zum Jahr 2017 werden insofern noch eine geraume Zeit in Anspruch nehmen. Sicherlich werden die abschließenden Ergebnisse der geprüften Bilanzen und Jahresabschlüsse exakte Werte hinsichtlich zu finanzierender Abschreibungen und entstandener Fehlbeträge geben. Aber zur vollständigen Erwirtschaftung von Abschreibungen sind nur wenige Kommunen in Sachsen in der Lage. Wichtig ist es, die Kommunen zahlungswirksam – sprich mit höheren Zuweisungen – einem effektiven Personaleinsatz, der Nutzung von Synergien bei Beschaffungen auf gesündere Füße zu stellen. Dafür bietet die Fusion Aue-Bad Schlema günstige Voraussetzungen.

Zu den beiden von Ihnen angeführten Beispielen „aus dem Verwaltungsalltag in Ihrem Rathaus“ möchte ich folgendes anmerken.

Im erstgenannten Beispiel ging es um eine Anfrage von Herrn Heiko Schubert. Er wollte wissen, welche Fördermöglichkeiten es für das denkmalgeschützte Gebäude des Huthauses „Am Zechenplatz 5“gibt. Frau Gabriele Dominik empfahl ihm eine Rücksprache mit dem Bauamtsleiter der Stadt Schneeberg. Die Stadt Schneeberg betreut in einem Programm Stadtumbau auch denkmalgeschützte Gebäude und besitzt auf diesem Gebiet die höhere Kompetenz. Meine Mitarbeiterin teilte ihm außerdem mit, sich an die Denkmalschutzbehörde des Landratsamtes zu wenden. Herr Schubert bedankte sich für diese Auskünfte.
In einem anderen Gespräch zeigte eine Bürgerin am 27. März 2018 telefonisch eine defekte Straßenlaterne an. Ihr wurde mitgeteilt, dass es besser wäre, die Stadtwerke Schneeberg darüber zu informieren. In deren Zuständigkeitsbereich liegt die Straßenbeleuchtung. Verwiesen wurde auf den Gemeindeanzeiger, welcher empfahl, sich bei defekten Straßenlaternen gleich selbst an die Stadtwerke zu wenden. Der Bürgerin wurde die Telefonnummer der Stadtwerke Schneeberg mitgeteilt. Auf Nachfrage hat mir Bauamtsleiterin Elke Raupach den geschilderten Gesprächsverlauf bestätigt. Sollten Wortwahl und von den Bürgern so empfundene Unfreundlichkeit zu diesen kritischen Einschätzungen geführt haben, lag das nicht in der Absicht meiner Mitarbeiterinnen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

in meinem Antwortbrief habe ich den Versuch unternommen, sachlich und auf Grundlage meines Kenntnisstandes Ihre Fragen zu beantworten. Es steht mir nicht zu, „(ihnen) nur den guten Rat zu geben“, weil in dieser Formulierung aus meiner Sicht etwas Drohendes anklingt. Gestatten Sie mir aber den Hinweis, dass ich mit meiner Entgegnung gegenseitiges Vertrauen schaffen wollte. Ihr Brief zeigt, dass es in den letzten Jahren im Einzelfall an gegenseitiger Achtung fehlte. Das bedauere ich, weil so gute Ideen, sachdienliche Hinweise, helfende Kritik, engagiertes Mittun und verständnisvolles Miteinander nicht in unsere gemeinsame Arbeit für unsere Gemeinde einflossen. Umso mehr freue ich mich darüber, dass viele Bürger, Vereine, Firmen und Gewerbetreibende sehr engagiert unser Festjahr „100 Jahre Kurbetrieb im Schlematal“ unterstützen. ich freue mich auf das Festwochenende vom 19. bis 21. Mai und die vielen Begegnungen und freundschaftlichen Gespräche. Weil wir gemeinsam Bad Schlema waren und sind, haben wir auch gemeinsam diesen Erfolgsweg gemeistert. Das sollte uns die Kraft und Zuversicht geben, dass der eingeschlagene Weg einer Fusion mit Aue der für unsere Gemeinde richtige Weg ist. Ich bin der festen Überzeugung, dass durch unser weitsichtiges Handeln die zukunftsweisende Idee einer Einheitsstadt „Silberberg“ neue Impulse erhält. Ich wünsche mir, dass sich auch die Bergstädte Lößnitz und Schneeberg von der Richtigkeit dieser kommunalpolitischen Weichenstellung überzeugen lassen und sich früher oder später unserem Weg anschließen. Die Voraussetzungen dafür sind gegeben. Ich bitte die Bürgerinitiative „Wir sind Bad Schlema“ um eine konstruktiv-vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Gestatten Sie mir abschließend ein Goethe-Wort. In den „Gedanken zur Öffentlichen Bekanntmachung“, „Das verbitterte Comeback eines Altbürgermeisters“ im WochenENDspiegel vom 13. April 2018 zitierten Sie aus „Faust I. Der Tragödie erster Teil“: „Heinrich! Mir (uns) graut‘s vor dir.“ Dem setze ich ein Wort aus dem zweiten Teil dieser großartigen Dichtung entgegen: „Wer immer strebend sich bemüht, den können wir erlösen …“.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Müller
Bürgermeister der Gemeinde Bad Schlema