Start Erzgebirge Beispielhafte Inklusion
Artikel von: Redaktion
08.12.2023

Beispielhafte Inklusion

v.l.: Carolin Ulber, Markus Rieck (Betriebsleiter) und Udo Schubert (Bereichsleiter). Foto: Uwe Zenker

Menschen mit Behinderung: Für diese Unternehmen sind sie inzwischen unverzichtbar

Jahnsdorf/Stollberg. Noch immer gibt es zu wenig Menschen mit Behinderung in Deutschlands Unternehmen. Im Erzgebirgskreis erfüllen rund 333 von insgesamt 809 beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern ihre Beschäftigungspflicht. Das entspricht einer Erfüllungsquote von 41,2 Prozent. Der restliche Anteil geht dieser Pflicht nur teilweise bis gar nicht nach und zahlt hingegen eine Ausgleichsabgabe je Prozentsatz bis zu 360 Euro. Darauf wies die Agentur für Arbeit in Annaberg-Buchholz anlässlich zur Woche der Menschen mit Behinderung hin. Sie will die Unternehmen noch einmal für das Thema Inklusion am Arbeitsmarkt sensibilisieren. „Unternehmen stehen vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung, um Menschen mit Behinderungen auszubilden, einzustellen oder weiterzubilden“, heißt es hier.

Dass das funktionieren kann, beweist die ZLT Lüftungs- und-Brandschutztechnik GmbH. Das mittelständische Unternehmen in Jahnsdorf mit zirka 80 Beschäftigten engagiert sich sehr für die Integration schwerbehinderter bzw. gleichgestellter Menschen und beschäftigt aktuell elf Menschen mit Behinderung im Unternehmen. Für Betriebsleiter Markus Rieck sind sie inzwischen unverzichtbar. „Sie sind gut bei uns integriert, arbeiten gemeinsam im eigenen Inklusionsbetrieb, verstärken die Produktionsabteilung oder gehen einer Tätigkeit im Verwaltungsbereich nach.“ Oftmals seien diese Frauen und Männer genau jene Fachkräfte, die im Unternehmen dringend benötigt werden, wie er sagt. Man muss ihnen nur eine Möglichkeit geben, sich in der Praxis zu beweisen.“

Ebenso mit gutem Beispiel beim Thema Inklusion geht auch „Bühler’s Restaurant Da Vinci Eiscafe Casa Rustica“ aus Stollberg voran. Für ihre gelebte Inklusion im Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung wurde der Gastrobetrieb im Rahmen des 30-jährigen Jubiläums des Kommunalen Sozialverbands Sachsen (KSV Sachsen) mit dem Inklusionspreis geehrt. Zu Recht. Denn mit ihrem Kleinstbetrieb sind sie zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung gesetzlich nicht verpflichtet. Die Einstellung ist jedoch für sie eine Herzensangelegenheit, wie Verbandsrat Andreas Stark betonte.