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Artikel von: Uwe Wolf
26.08.2016

Besser ist schlichten statt richten

Die Friedensrichter vermitteln zwischen den streitenden Parteien. Der Schiedsspruch ist verbindlich. Foto: DVAG
Die Friedensrichter vermitteln zwischen den streitenden Parteien. Der Schiedsspruch ist verbindlich. Foto: DVAG

Region. “Schlichten statt richten” – der Spruch klingt alt und abgedroschen, ist aber überaus aktuell. In jedem Ort gibt es Friedensrichter, die versuchen, Streitfälle zu schlichten. So soll verhindert werden, dass Streitigkeiten vor Gericht kommen und die Gerichte, die so schon überlastet sind, noch weiter belasten.

Eine außergerichtliche Verständigung zwischen sich streitenden Parteien bietet viele Vorteile. Bei einer Einigung im Schlichtungsverfahren wird der Streit schneller und kostengünstiger beendet als durch ein gerichtliches Verfahren. “Wichtig ist dabei, dass die Leute rechtzeitig zu uns kommen”, sagte Gisela Wiehring, seit sechs Jahren Friedensrichterin in Striegistal und vorher stellvertretende Friedensrichterin. “Oft kommen die Leute so spät, dass schon alles festgefahren ist, man sich nicht mehr grüßt und schon gar nicht mehr miteinander redet.”

Wie die Friedensrichterin sagte, sollten die Streitparteien zur Schiedsstelle kommen, ehe die Sache eskaliert. Dann besteht auch eine gute Hoffnung, den Streit beizulegen. “”Da kann man dann hinterher auch wieder gemeinsam ein Bier trinken und vielleicht sogar über die ganze Sache lachen”, so Gisela Wiehring.

Bei 50 Prozent der Streitfälle gelingt es der Friedensrichterin eine Schlichtung herbei zu führen. Die andere Hälfte der Fälle landet vor Gericht, was unter Umständen auch mit sehr hohen Kosten verbunden ist. Um was wird sich denn nun am meisten gestritten?. So albern es auf den ersten Blick klingt: es ist die Hecke. Mal zu hoch, zu breit und mal zu viel Überhang auf das Nachbargrundstück – an der Hecke entzünden sich die meisten Gemüter. “Aber auch wegen Dingen wie dem Wegerecht und ab und zu auch wegen Lärmbelästigung kommen die Leute zu mir”, sagte die Striegistaler Friedensrichterin.

Wenn es um Streitigkeiten geht, dann spielt das Alter keine Rolle. Quer durch alle Generationen gibt es Krach. “Es gibt junge und alte verbockte Leute und junge und alte Einsichtige”, meinte Gisela Wiehring.

Die Schlichtung selbst muss nicht immer dem Gesetz entsprechen. Müsste zum Beispiel ein Baum laut Gesetz weiter weg von der Grundstücksgrenze stehen, aber die Parteien einigen sich darauf, dass der zu geringe Abstand bleiben kann, dann kann das auch dem Gesetz widersprechen.

Dennoch kennen sich die Friedensrichter auch mit dem Gesetz aus. “Man muss sich schon im Nachbarschaftsrecht, dem Strafrecht und im Zivilrecht ein klein wenig auskennen”, meinte Harald Korb, Friedensrichter in Falkenau. “Dazu werden Lehrgänge besucht. Man muss da schon etwas Zeit investieren.” Die Schiedsstelle in Falkenau wird nur selten genutzt und Harald Korb hofft, dass das auch so bleibt. Spricht doch die seltene Nachfrage auch dafür, dass es kaum Streitigkeiten im Ort gibt. “Wenn doch etwas ist, dann sind die Streitparteien schon einsichtig. Meistens klappt es wieder nach einem klärenden Gespräch”, so Harald Korb. Sprechstunden hält er keine mehr ab, da sie nicht in Anspruch genommen werden. “Die Bürger wissen ja, wo sie mich erreichen und können da einen Termin mit mir ausmachen. Das hat sich bestens bewährt”, sagte Korb

Ein Schlichtungserfolg führt bei den ursprünglich streitenden Parteien zu einer höheren Zufriedenheit als nach einer Entscheidung durch ein Urteil. Bei einem Urteil durch ein Gericht gibt es immer einen Gewinner und Verlierer beziehungsweise einen Sieger und Besiegten. Bei einem Schlichtungsspruch durch den Friedensrichter ist das nicht der Fall. Es werden vermittelnde Lösungen gefunden und alle können ihr Gesicht wahren, was wichtig ist, denn oft sind die Parteien durch familiäre, geschäftliche oder nachbarschaftliche Beziehungen dauerhaft miteinander verbunden und müssen auch nach Beendigung des Verfahrens noch miteinander auskommen. uw