Start Erzgebirge Bewährung nach Messerstich im Pfarrhaus
Artikel von: Sven Günther
02.07.2020

Bewährung nach Messerstich im Pfarrhaus

NAch der Tat kam es in Aue zu Demonstrationen. In der Kirche gab es einen besonderen Gottesdienst. Foto: Uwe Zenker

Messerstich im Pfarrhaus Aue: Die Urteile

Aue. Am Landgericht Chemnitz sind die Urteile im nichtöffentlichen Strafverfahren um den Messerstich im Pfarrhaus Aue verkündet worden.

A: Der jugendliche Angeklagte ist wegen gefährlicher Körperverletzung in Tatmehrheit mit gefährlicher Körperverletzung in zwei tateinheitlichen Fällen zu einer Jugendstrafe in Höhe von einem Jahr auf Bewährung (zwei Jahre) verurteilt worden. Er bekommt einen Bewährungshelfer und muss 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

B: Der Vater des jugendlichen Angeklagten ist wegen gefährlicher Körperverletzung in 2 tateinheitlichen Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt worden. Die zu vollstreckende Strafe ist mit der bisher vollstreckten Untersuchungshaft verbüßt.

C: Der dritte Angeklagte ist freigesprochen worden.

Die Begründung: Die Kammer konnte beim jugendlichen Angeklagten keinen Tötungsvorsatz feststellen können. Zum Vater des jugendlichen Angeklagten war nicht feststellbar, dass dieser von dem Mitführen des Messers durch seinen Sohn Kenntnis hatte. Eine Tatbeteiligten des dritten Angeklagten haben die gehörten Zeugen nicht bestätigt.

Das Gericht geht davon aus, dass der Junge seinem Vater helfen wollte, nur Verletzungs- aber keine Tötungsabsicht hatte. Er glaubt den Vater in Gefahr, erkannte die Schlichtungsabsicht des Opfers nicht.

Vater und Sohn haben sich beim Geschädigten, der Nebenkläger im Prozess war, entschuldigt. Der Nebenkläger hat die Entschuldigung angenommen. Der Vater hat sich rechtsverbindlich zur Zahlung einer mit dem Nebenkläger vereinbarten Entschädigung verpflichtet.

Nach der Tat kam es in Aue zu Demonstrationen. In der Kirche gab es einen besonderen Gottesdienst. Fotos: Uwe Zenker