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Artikel von: Sven Günther
14.03.2019

BGH: Richter lassen sich im Fall Daniel H. nicht beeinflussen

Der Tatort. An dieser Stelle in Chemnitz wurde Daniel H. am 26. August erstochen. Am Montag beginnt der Prozess. Foto: Archiv

BGH: Totschlagsprozess im Fall Daniel H. bleibt in Sachsen

Von Sven Günther
Chemnitz. Der Totschlagsprozess im Fall Daniel H., der am 26. August in Chemnitz erstochen worden war, wird planmäßig ab Montag in Dresden stattfinden. Der Bundesgerichtshof lehnte einen Antrag der Verteidigung des aus Syrien stammenden Angeklagten Alaa S. ab, die Verhandlung außerhalb von Sachsen, Thüringen und Brandenburg durchzuführen.

Die Argumentation der Verteidiger: Richter in Angst, Justizmitarbeiter für rechtes Gedankengut empfänglich!

Bei Durchführung der Hauptverhandlung in diesen Ländern wäre aufgrund der Landtagswahlen mit rechtsgerichteten und ausländerfeindlich Demonstrationen zu rechnen, argumentieren die Verteidiger von Alaa S.. Sie befürchten massive Ausschreitungen, die von der Polizei nicht zu beherrschen seien.
Angesichts dieses Gewaltpotentials könnten die Verfahrensbeteiligten nicht unbeeindruckt und angstfrei urteilen. Zudem bestünde die Gefahr, dass das Gedankengut der rechten Demonstranten seitens der Justizmitarbeiter geteilt werde.

Der zuständige 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs sieht es anders, geht davon aus, dass Justiz und Polizei in der Lage sind, den von der Verteidigung geltend gemachte Gefahren für die öffentliche Sicherheit wirksam zu begegnen. Der Prozess fände in einem besonders gesicherten Saal des Oberlandesgerichts Dresden unter strengen Sicherheitsvorkehrungen statt.

Weiter heißt es in der Begründung: “Ebenso wenig bestehen die geringsten Anhaltspunkte dafür, die zur Entscheidung berufenen Richter des Landgerichts Chemnitz würden das Gedankengut rechter Demonstranten teilen, bzw. ‘unter dem Druck der Straße’ nicht unbeeindruckt und angstfrei urteilen.”

Nach dem Tod von Daniel H. kam es in Chemnitz Ende August/Anfang September zu Demonstrationen.