Start Zwickau Bienen haben Ausflugsverbot
Artikel von: Redaktion
01.10.2015

Bienen haben Ausflugsverbot

Im Landkreis Zwickau ist die Amerikanische Bienenbrut ausgebrochen. Foto: Luise/ pixelio.de
Im Landkreis Zwickau ist die Amerikanische Faulbrut ausgebrochen. Foto: Luise/ pixelio.de

Landkreis Zwickau. Wie das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreises Zwickau informiert, wurde in der vergangenen Woche in einem Bienenstand in Härtensdorf die Amerikanische (Bösartige) Faulbrut festgestellt. Auf Grund der Lage des Seuchenobjektes wurde im Umkreis von drei Kilometern ein Sperrbezirk gebildet. Dieser umfasst Wildenfels (Härtensdorf und Schönau)), Langenweißbach (Grünau und Fährbrücke), Hartenstein (Zschocken bis Höhe Herrenmühle), Mülsen (Ortmannsdorf bis Höhe Abzweig Wildenfelser Straße) und Reinsdorf (bis Reinsdorfer Agrar GmbH sowie Friedrichsgrün bis zum Park).

Nun werden alle Bienenvölker und Bienenstände im genannten Gebiet, sofern noch nicht geschehen, unverzüglich durch Bienenseuchensachverständige auf Bösartige Faulbrut zuntersucht. Die beweglichen Bienenstände müssen bis dahin an ihrem Standort bleiben und die Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden. Gleichzeitig dürfen keine Bienenvölker oder Bienen in den Sperrbezirk verbracht werden.

Mehr Informationen sowie die räumliche Abgrenzung des Sperrbezirkes als Grafik sind auf der Homepage des Landkreises Zwickau unter www.landkreis-zwickau.de zu finden.