Start Erzgebirge Bundestag spricht über Insolvenzrecht
Artikel von: Sven Günther
18.01.2016

Bundestag spricht über Insolvenzrecht

Bundestag spricht über Insolvenzrecht
Bundestag spricht über Insolvenzrecht Foto: pixabay.com

Helfen Politiker unseren kleinen Firmen?

Von Sven Günther
Erzgebirge/Berlin. Die unglaublichen Fälle im Insolvenzrecht passieren ständig, sind teilweise ruinös und mit normalem Menschenverstand kaum zu fassen. Laut Paragraf 133 Insolvenzordnung können Insolvenzverwalter zehn Jahre rückwirkend Geld von Firmen verlangen, die ein später insolvent gegangenes Unternehmen beliefert haben.

Die bezweckte Wirkung: Unternehmer, die merken, dass der Ruin droht, sollen nicht die Möglichkeit haben, Geld noch schnell an Bekannte oder befreundete Firmen zu überweisen und so der Insolvenzmasse zu entziehen.

Die Praxis: Der Gesetzgeber setzt voraus, dass ein Lieferant schon bei einer einzigen verspäteten Zahlung ahnt, dass eine Insolvenz droht. Er müsste die Geschäftsbeziehung sofort einstellt. Sonst läuft er Gefahr, auch noch zehn Jahre später Geld zurückzahlen zu müssen.

Eine Praxis, die die Kreishandwerkerschaft des Erzgebirgskreises mit einer Petition kippen will. Eine Praxis, zu der jetzt ein Kabinettsbeschluss vorliegt, über den die Mitglieder des Bundestages am Freitag beraten haben.

Der WochenSpiegel Erzgebirge berichtet von der Petition schon im Juni 2015

http://www.mediengruppe-erzgebirge.de/images/epaper/19_jun_ST_ebook.pdf

Marco Wanderwitz, Jurist und CDU-Bundestagsabgeordneter aus Stollberg: “Wir sind massiv auf dem richtigen Weg. Aber wir müssen noch an einigen Stellschrauben drehen. Ich hoffe, dass wir im Frühjahr endgültig abstimmen können. Bis dahin gibt es wichtige und notwendige Anhörungen, damit fachlich keine Fehler gemacht werden.”
Eine der Fragen: Reicht es aus, den Paragrafen neu zu justieren oder ist es besser, den Wortlaut des Gesetzes völlig neu zu verfassen, damit mehr Rechtssicherheit einkehrt? ”
Fest steht, dass die aktuelle Rechtsprechung nicht hinzunehmen ist. Wanderwitz: “Sie geht an der Realität vorbei und wird ganz sicher auch geändert. Aktuell könnte man kaum noch Geschäfte miteinander machen, weil es gängige Praxis ist, dass Rechnungen verspätet beglichen werden.”
Auch das Thema Energiegrundversorgung soll bis zum Sommer geklärt werden. Der CDU-Abgeordnete: “Manche Stadtwerke haben das Problem, dass sie per Gesetz verpflichtet sind, die Grundversorgung zu übernehmen. Per Insolvenzrecht müssten sie die Grundversorgung aber ablehnen, wenn ein einziges Mal eine Rechnung nicht überwiesen worden ist. Das ist Unsinn.”

Marco Wanderwitz Foto: CDU
Marco Wanderwitz
Foto: CDU

Geht es nach Wanderwitz, muss auch die Rückwirkungsfrist noch weiter verkürzt werden. “Aktuell ist vorsehen, den Zeitraum von zehn auf vier Jahre zu verkürzen. Das muss aber noch weniger werden”, sagt er. “Und ich hoffe, dass das neue Gesetz auch rückwirkend angewendet werden kann.”

Steffen Böttcher, der Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Erzgebirge, schaut kritisch nach Berlin: “Es ist gut, dass endlich was passiert. Aber mir dauert das alles zu lange. Wenn ich ‘parlamentarischer Verfahrensweg’ höre, weiß ich schon, dass es nicht schnell gehen wird. Wir bekommen aber ständig Fälle auf den Tisch, in denen von kleinen und mittelständischen Firmen Geld zurückverlangt wird. Erst jetzt musste ein Unternehmen aus dem Erzgebirge 18.000 Euro an einen Insolvenzverwalter überweisen. Das kann existenzbedrohend sein. Deshalb brauchen wir eine schnelle Lösung, die realitätsnah ist und die Handwerker und Zulieferer schützt.”

Steffen Böttcher Foto: KHS
Steffen Böttcher
Foto: KHS