Start Chemnitz CFC Insolvenzverwalter Siemon wehrt sich
Artikel von: Sven Günther
12.07.2018

CFC Insolvenzverwalter Siemon wehrt sich

Der Streit beim CFC geht weiter. Jetzt wehrt sich Insolvenzanwalt Klaus Siemon. Foto: Archiv

Vorwürfe gegen eins energie!

Von Sven Günther
Chemnitz. Nächste Runde im Streit zwischen Energieanbieter eins energie und dem CFC. Nachdem das Unternehmen erklärt hatte, Klaus Siemon, der Insolvenzverwalter des Vereins, habe ein Angebot über ein langjähriges Engagement im jährlich sechsstelligen Bereich abgelehnt, meldet sich jetzt der Anwalt zu Wort.

Klaus Siemon schreibt: “Aus Sicht des Insolvenzverwalters verwundert es sehr, dass die Eins Energie zu dem Inhalt von vertraulichen Vertragsverhandlungen öffentlich Stellung nimmt.” Fest steht: Eine weitere Zusammenarbeit wurde abgelehnt!

Dann erklärt er: “Ebenso richtig ist, dass nach dem Vertragsangebot der Eins der Insolvenzverwalter sich verpflichten sollte, einen Betrag von 1,5 Mio. Euro an die Eins zurückzuzahlen. Es handelt sich um den Betrag von 1,5 Mio. Euro, den die Eins dem CFC in 2017 auf der Grundlage eines Kooperationsvertrages geliehen hatte.”

Siemon wirft eins energie vor, ihn quasi zum amtspflichtwidrigen Handeln aufgefordert zu haben, schreibt in einer Erklärung: “Die Rückzahlung dieses Betrages von 1,5 Mio. Euro durch den Insolvenzverwalter und die Eingehung einer entsprechenden Verpflichtung wäre in hohem Maße amtspflichtwidrig gewesen. Sie wäre rechtlich auch nicht wirksam gewesen. Der Betrag von 1,5 Mio. Euro ist eine Insolvenzforderung und demgemäß zu behandeln. Eine Bevorzugung einzelner Gläubiger ist unzulässig.”

Außerdem, so der Anwalt, wollte eins energie zehn Jahre zu fünf Prozent an den Fernsehgeldern beteiligt werden. Siemon: “Das Vertragsverhältnis sollte bis zum Jahr 2028 laufen. Bei einer Zugehörigkeit zur 2. Liga hätte dies zusätzlich zu der jährlichen Rückzahlung der 1,5 Mio. Euro einem Betrag von 400.000 Euro jährlich entsprochen und dies bei einer gleichzeitigen Sponsorenleistung der Eins von lediglich 150.000 Euro. Bei einer Zugehörigkeit zur 1. Liga wären Millionenbeträge an die Eins geflossen.”

Der Anwalt verweist wieder auf die gesetzliche Lage: “Für diese Forderung der Eins existierte überhaupt keine rechtliche Grundlage. Ein Insolvenzverwalter ist nicht berechtigt, Vermögenswerte der Insolvenzmasse an Dritte zu verfügen.”

Telefonisch ergänz Siemon: “Selbstverständlich ist eine weitere Zusammenarbeit GEWÜNSCHT gewesen. Die Entscheidung fiel aus sachlichen Gründen heraus.”

Christian Stelzmann, Pressesprecher von eins energie,betont: “Wir haben in unserer Mitteilung mitnichten Details der Vertragsverhandlungen bekannt gegeben. Wir wollten die Kooperation mit dem CFC fortführen und haben ein neues Sponsoring-Gesamtpaket angeboten. Dazu zählt auch eine Abänderung der Kooperationsvereinbarung, da diese nicht für die Regionalliga gilt. In Summe hätte dem CFC ein sechsstelliger Betrag pro Jahr zur Verfügung gestanden. Der Entwurf der Kooperationsvereinbarung ist vertraulich. Wir werden uns dazu nicht weiter äußern. ”

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