Start Chemnitz CFC ist jetzt eine GmbH
Artikel von: Redaktion
18.10.2018

CFC ist jetzt eine GmbH

Wer gewinnt das Abendspiel am Freitag? CFC oder FSV? Foto: Daniel Unger
Wer gewinnt das Abendspiel am Freitag? CFC oder FSV? Foto: Daniel Unger

Chemnitz. Am heutigen Donnerstag wurde die Chemnitzer FC Fußball GmbH durch Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Siemon zusammen mit einem Investor gegründet. Nachdem die Gläubigerversammlung am 26.09.18 den Weg frei gemacht hatte, beginnt damit die Umsetzung der Ausgliederung und Sanierung.

Der zur Verfügung stehende Zeitrahmen ist außerordentlich eng. Die Gründung am heutigen Tag sei notwendig, da der Nordostdeutsche Fußballverband e. V. (NOFV) eine Frist zur Vorlage der Unterlagen auf den 26.10.18 gesetzt hatte und zugleich die Gründung maßgebliche Voraussetzung für die Akquise von Investoren sei, die bereits parallel begonnen habe, heißt es dazu in einer Stellungnahme des Vereins.

Der NOFV will am Freitag, 02.11.2018, über die Zulassung der Kapitalgesellschaft zum Spielbetrieb der Regionalliga Nordost beschließen. Die Zulassung soll dann im neuen Jahr, zum 01.01.19 erfolgen, denn zu diesem Zeitpunkt ist die Übertragung des Spielbetriebs vom Chemnitzer FC e.V. auf die CFC Fußball GmbH vorgesehen. Dies geschieht insbesondere deshalb, damit die Kapitalgesellschaft ab 2019 am Spielbetrieb der Regionalliga teilnehmen kann. Dies wiederum ist Voraussetzung dafür, dass zum 01.03.19 die Lizenzunterlagen zur 3. Liga durch die Kapitalgesellschaft beim DFB eingereicht werden können.

Dieser Verlauf hat aus Sicht des Vereins mehrere Vorteile, insbesondere wird eine andernfalls notwendige kostenintensive, doppelte Lizensierung von e.V. und GmbH vermieden. Eine Einreichung der Lizenzunterlagen für die 3. Liga durch den e.V., samt Insolvenzmasse, wäre zwar möglich, aber auf Grund der zahlreichen geforderten Voraussetzungen des DFB schwierig, da der Verband eine einwandfreie Bonität fordert. “Ein Szenario, wonach der Chemnitzer FC die Qualifikation zur 3. Liga schafft, aber die Unterlagen nicht fristgerecht vollständig einreichen kann, ist unbedingt zu vermeiden. Es sind eine Vielzahl rechtlicher, verbandsrechtlicher und wirtschaftlicher Fragen zu prüfen und Sachverhalte zu klären, wofür in anderen Fällen nicht selten Jahre benötigt wurden”, so der Wortlaut der Pressemitteilung.