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Artikel von: Judith Hauße
03.06.2021

Chemnitz macht sich weiter locker

Chemnitz lockert die Corona-Regeln seit Mittwoch. Foto: Archiv/Montage

Weil die Inzidenz in Chemnitz in den letzten Tagen stabil unter 50 geblieben ist (Stand Donnerstag: 27,2), gibt es seit Mittwoch (2. Juni) weitere Lockerungen.

Grundsätzlich gilt: Die bundeseinheitlichen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes finden keine Anwendung mehr, es gelten die Regelungen der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung.

Neu ist auch, dass sich im privaten und öffentlichen Raum zehn Personen (auch aus unterschiedlichen Hausständen) treffen dürfen. Kinder bis zum 14. Lebensjahr bleiben unberücksichtigt.

In den Kindertageseinrichtungen, Grund- und Förderschulen findet seit Mittwoch wieder Regelbetrieb statt. Auch die weiterführenden und berufsbildenden Schulen kehren zum regulären Unterricht zurück, die Begrenzung der Schüleranzahl entfällt.

Sport

  • Gruppen von bis zu 20 Minderjährigen dürfen im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen (ohne Testnachweis) trainieren.
  • Kontaktfreier Sport auf Außensportanlagen ist möglich (in Gruppen bis zu 30 Personen).
  • Kontakt- und Kontaktfreier Sport auf Innensportanlagen (auch Fitnessstudios) sowie Kontaktsport auf Außensportanlagen darf mit einem tagesaktuellem Test sowie einer Kontakterfassung oder -nachverfolgung durchgeführt werden (in Gruppen bis zu 30 Personen).

Trainer/Übungsleiter müssen einen tagesaktuellen Test vorweisen.

Einkaufen

Alle Ladengeschäfte und Märkte dürfen öffnen. Kunden und Kundinnen müssen allerdings einen tagesaktuellen Test vorweisen,  Geschäfte des täglichen Bedarfs und Baumärkte sind davon ausgenommen.

Über Lockerungen können sich auch Gastronomiebetriebe im Außen- und Innenbereich freuen. Dort ist der Betrieb mit Kontakterfassung möglich. Sitzen in einem Gastronomiebetrieb Personen aus mehreren Hausständen an einem Tisch, müssen diese einen tagesaktuellen Test vorweisen.

Kultur und mehr

Kulturelle Einrichtungen, wie Museen, Theater, Tanzstudio etc. sind seit Mittwoch ebenfalls geöffnet. Hier gilt eine Terminbuchung und Dokumentation für die Kontakterfassung oder –nachverfolgung.  Ein tagesaktueller Negativ-Test ist erforderlich.

Zur Medienausleihe und -rückgabe in Bibliotheken, Autokinos sowie in öffentlichen Archiven ist keine Terminbuchung, Dokumentation und Test erforderlich.

Beherbergung

Der Betrieb von Camping- und Caravaningplätzen sowie die Vermietung von Ferienwohnungen ist mit Kontakterfassung oder -nachverfolgung erlaubt.

Sonstige Übernachtungsangebote sind nach vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontakterfassung und -nachverfolgung und tagesaktuellem Test zu Beginn des Aufenthaltes erlaubt.

 

Eine Gesamtübersicht über die neuen Lockerungen finden Sie außerdem unter www.chemnitz.de