Start Chemnitz Chemnitz verbietet Wasserentnahme aus Flüssen und Bächen: Saftige Geldstrafen drohen
Artikel von: Redaktion
04.07.2019

Chemnitz verbietet Wasserentnahme aus Flüssen und Bächen: Saftige Geldstrafen drohen

Verlockend, aber die Entnahme von Wasser kann richtig teuer werden. Foto: Pixabay

Chemnitz. Der Fluss direkt neben dem Grundstück, der Bach in der Nähe – was wär günstiger als jetzt den Garten mit dem dortigen Wasser zu gießen? Doch Vorsicht! Die Stadt Chemnitz weißt darauf hin, dass die Entnahme von Wasser aus Flüssen und Bächen nicht erlaubt sind. Es drohen saftige Bußgelder von 1.000 bis 50.000 Euro.

Hintergrund

Wegen der anhaltenden Trockenheit sind die Wasserstände in den Chemnitzer Gewässern derzeitig sehr niedrig. Ein vollständiges Trockenfallen gefährdet wasserabhängige Pflanzen und Tiere. Durch niedrige Wasserstände und steigende Wassertemperaturen sinkt der Sauerstoffgehalt des Wassers. Das mindert die Selbstreinigungskraft der Gewässer. Dadurch wachsen vermehrt Algen. Fische und Kleinstlebewesen sterben. Abpumpen oder Ableiten von Wasser aus den Bächen verschärft diese Situation.

Nach den Wettervorhersagen ist auch weiterhin nicht mit größeren Niederschlagsmengen zu rechnen. Lokal begrenzte Regenschauer und Gewitterregen können kaum zu einer Entspannung der Niedrigwassersituation beitragen. In diesem Zusammenhang weist die Untere Wasserbehörde darauf hin, dass es generell untersagt ist, Wasser mittels Pumpvorrichtungen zu entnehmen und dies in jedem Fall einer Erlaubnis durch die Untere Wasserbehörde bedarf.

Auch das im Regelfall zulässige Schöpfen mit Handgefäßen – sogenannter Gemeingebrauch – sollte unterbleiben. Bei anhaltender Trockenheit und entsprechend niedrigen Wasserständen können bereits geringfügige Wasserentnahmen nachteilige Auswirkungen auf die Gewässerökologie haben. Die Wasserentnahme ist dann nicht mehr durch den Anlieger-, Eigentümer- und Gemeingebrauch gedeckt und somit unzulässig.

Auf keinen Fall dürfen Bachläufe durch das Wasserentnehmen austrocknen. Dies gilt auch für die Entnahme durch Eigentümer und Nutzer von Grundstücken an Bächen, Kleingärtner und Kleingartenvereine. Werden bei Gewässerkontrollen Verstöße festgestellt, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und ein Bußgeld von 1000 bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen.

Für die Hauptfließgewässer Chemnitz, Zwönitz und Würschnitz können die aktuellen Daten zum Durchfluss und zu den Wasserständen über die Homepage des Landeshochwasserzentrums (https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/hwims/portal/web/wasserstand-uebersicht) abgerufen werden.