Start Chemnitzer Reifenstecher endlich geschnappt
Artikel von: Redaktion
26.07.2018

Chemnitzer Reifenstecher endlich geschnappt

Tausende Euro Schaden richtete der Reifenstecher. Symbolfoto: Pixabay

Chemnitz. Chemnitzer Polizeibeamte konnten in der Nacht zum Mittwoch einen Reifenstecher (57) auf frischer Tat stellen. Ermittler der Kriminalpolizei werfen ihm mindestens 110 derartige Taten vor, bei denen ein Sachschaden von rund 17 500 Euro entstand. Seit Mai 2016 ermittelte die Chemnitzer Polizei in über 500 Fällen, bei denen an geparkten Fahrzeugen Reifen zerstochen wurden.

Die Kriminalisten werteten dabei akribisch die Tatorte sowie die jeweiligen Begehungsweisen aus. Zudem erfolgten umfangreiche kriminaltechnische Untersuchungen, um Zusammenhänge zwischen den Taten belegen zu können. Demnach gehen die Kriminalisten bei mindestens 110 Fällen davon aus, dass sie von demselben Täter begangen wurden. Zwischenzeitlich lagen den Ermittlern auch Aufnahmen von Überwachungskameras vor, die den „Reifenstecher“ bei seinen Taten zeigen. Eines dieser Bilder brachte die Kriminalisten schließlich auf die Spur des Täters.

Im Zuge der weiteren Ermittlungen geriet ein 57-Jähriger ins Visier der Beamten. Fahnder konnten den Verdächtigen in der Nacht zum Mittwoch auf frischer Tat stellen und vorläufig festnehmen. Er hatte zuvor an insgesamt fünf Fahrzeugen in der Zietenstraße, der Paul-Gerhardt-Straße sowie der Humboldstraße Reifen zerstochen.

Die Beamten stellten bei den gestrigen Maßnahmen weitere mögliche Beweismittel sicher. In weiteren kriminaltechnischen Untersuchungen muss nun geklärt werden, ob dem Mann noch weitere der rund 500 Taten zugeordnet werden können. In Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Chemnitz wurde die vorläufige Festnahme des 57-Jährige nach den gestrigen polizeilichen Maßnahmen aufgehoben. Die Ermittlungen dauern indes an.

Die Chemnitzer Polizei hatte im Zuge der Ermittlungen auch öffentlich mit Bildern einer Überwachungskamera nach dem Täter gefahndet. Eingegangene Hinweise nach der Öffentlichkeitsfahndung wurden geprüft, führten jedoch nicht zur Ermittlung des Täters. Diese Öffentlichkeitsfahndung ist beendet. Eine weitere Verwendung der Bilder oder Videosequenzen ist nicht gestattet. Abbildungen insbesondere in bestehenden Onlinepublikationen sind unkenntlich zu machen.