Start Erzgebirge Corona! FCE muss ohne Fans spielen
Artikel von: Sven Günther
22.09.2020

Corona! FCE muss ohne Fans spielen

Das Erzgebirgsstadion muss wegen steigender Corona-Zahlen leer bleiben. 4411 Zuschauer waren geplant. Foto: Archiv

Corona: Keine Fans im Stadion erlaubt

Aue. Aufgrund weiter steigender Infektionen mit COVID-19 hat der Erzgebirgskreis am heutigen Tag (Stand: 22.09.2020) 80 laborbestätigte Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen vermelden müssen. Dadurch wurde der erste von insgesamt drei Grenzwerten der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) überschritten.

§ 5 Abs. 3 SächsCoronaSchVO regelt, dass ab 20 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen Großveranstaltungen und Sportveranstaltungen mit Publikum mit einer Besucherzahl von mehr als 1.000 Besuchern bis auf Weiteres untersagt sind.

Konkret liegt der Erzgebirgskreis bei der sogenannten 7-Tage-Inzidenz bei einem Wert von 24 und damit über dem Grenzwert von 20 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen.

Davon betroffen ist auch das Heimspiel des FC Erzgebirge Aue am 25. September 2020 gegen die SpVgg Greuther Fürth. Das Spiel im Erzgebirgsstadion muss ohne Zuschauer stattfinden. Der Verein wurde darüber am heutigen Tag informiert.

Dieses Verbot gilt laut Sächsischer Corona-Schutz-Verordnung solange, bis die Zahl der Neuinfektionen im Erzgebirgskreis die Schwelle von 20 im Zeitraum von mehr als sieben Tagen wieder unterschreitet.

Grenzwert überschritten – Groß- und Sportveranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern bis auf weiteres untersagt

Vor dem Hintergrund des Anstiegs bei den Corona-Neuinfektionen im Erzgebirgskreis während der letzten 7 Tage (in Summe 80 Neuinfektionen) wurde zwischenzeitlich der erste von insgesamt drei Grenzwerten der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) überschritten. Konkret liegt der Erzgebirgskreis bei der sogenannten 7-Tage-Inzidenz bei einem Wert von 24 und damit über dem Grenzwert von 20 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen. Infolgedessen sehen die aktuell gültigen Regelungen gem. § 5 Abs. 3 SächsCoronaSchVO vor, dass Großveranstaltungen und Sportveranstaltungen mit Publikum mit einer Besucherzahl von mehr als 1.000 Besuchern bis auf Weiteres untersagt sind. Diese Einschränkungen gelten solange, bis die Zahl der Neuinfektionen die Schwelle von 20 im Zeitraum von mehr als sieben Tagen wieder unterschreitet.