Start Vogtland Corona: Freie Fahrt zum Flughafen Prag
Artikel von: Sven Günther
24.03.2020

Corona: Freie Fahrt zum Flughafen Prag

Bislang war die Grenze zu Tschechien nur für Pendler offen. Jetzt gibt es eine Ausnahme für Reisende, deren Auto am Flughafen in Prag stehen. Foto: Bernd März

Flughafen Prag bis Freitag ausnahmsweise zu erreichen

Dresden. Deutsche Staatsbürger können ihre am Flughafen Prag derzeit noch geparkten Autos bis zum Freitag dieser Woche (27. März) abholen. Das Innenministerium in Prag erteilte eine entsprechende Ausnahmegenehmigung. Danach ist es erlaubt, mit maximal einer Begleitperson auf direktem Weg zum Flughafen zu fahren, um das Auto abzuholen.

Benötigt werden für die Abholung eine eidesstattliche Erklärung über die Durchreise durch die Tschechische Republik sowie der Parkschein oder das ursprüngliche Flugticket über den Abflug in Prag. Die Zeitspanne des Aufenthalts in der Tschechischen Republik ist so kurz wie möglich zu halten, ein Zwischenhalt nur bei dringender Erforderlichkeit erlaubt.

Dies ergibt sich aus der Ausnahmeregelung des Innenministers der Tschechischen Republik Nr. 203 (CZ/EN) – Punkt 14.
https://www.mvcr.cz/docDetail.aspx?docid=22240653&doctype=ART

Außerdem muss man glaubhaft machen können, Besitzer des Fahrzeugs zu sein. Das kann beispielsweise anhand der Fahrzeugpapiere erfolgen.

Das Muster der eidesstaatlichen Erklärung ist hier zu finden:

https://www.mvcr.cz/docDetail.aspx?docid=22240809&doctype=ART

Die Regelung gilt insbesondere für Personen, die vom Flughafen Prag abgeflogen sind, aber angesichts der weltweiten Ausbreitung des Coronavirus und in der Folge gestrichener Flüge auf anderen Wegen als ursprünglich geplant nach Deutschland zurückgekehrt sind.