Start Vogtland Corona-Verordnung: IHK lobt und fordert
Artikel von: Sven Günther
09.07.2020

Corona-Verordnung: IHK lobt und fordert

Die IHK begrüßt die ab 14. Juli geltende Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen, fordert weitergehende Lockerungen. Foto: pixabay.com

Noch nicht locker genug…

Chemnitz. IHK-Chef Hans-Joachim Wunderlich begrüßt die ab 14. Juli geltende Corona-Schutz-Verordnung, fordert aber weitere Lockerungen. So sollte für das Tagungs- und Kongressgeschäft die Aufhebung der Abstandsregeln bei Einhaltung von Hygieneregeln und gewährleisteter Kontaktnachverfolgung ebenfalls wie für Theater, Kinos, Konzerthäuser und Opern gelten. „Das würde dem häufig brachliegenden Tagungsgeschäft wirklich helfen, denn die 1,5 m-Abstände machen die Durchführung eines Kongresses in der Praxis schwierig bis unmöglich“, urteilt der Hauptgeschäftsführer.

Außerdem wäre es aus Sicht der IHKs wichtig, dass das Sozialministerium übersichtliche und aktuelle Postleitzahlenlisten der Risikogebiete den Beherbergungsbetrieben zur Verfügung stellt. „Wenn die Kontrollpflicht des bundesweiten Infektionsgeschehens schon auf die Beherbergungsbetriebe abgewälzt wird, müssen für diese die Informationen auch einfach und schnell auffindbar sein“, so Wunderlich. „Zudem ist eine Öffnungsperspektive für weiterhin geschlossene Betriebe wie Diskotheken, Tanzclubs, Dampfbäder und -saunen unerlässlich.“

Die IHK Chemnitz hatte schon bei der Stellungnahme zur aktuellen Verordnung gefordert, dass Jahrmärkte, Betriebs- und Vereinsfeiern sowie Sportveranstaltungen mit Publikum erlaubt werden sollten. Wunderlich: “Diese nun umgesetzten Erleichterungen helfen – parallel zum Programmstart der Corona-Überbrückungshilfen des Bundes – den wirtschaftlich angeschlagenen Schaustellern, Gastronomen sowie Vereinen und Veranstaltern.”