Start Vogtland Corona-Verordnung: IHK sieht Licht und Schatten
Artikel von: Sven Günther
10.01.2022

Corona-Verordnung: IHK sieht Licht und Schatten

Die IHKs fürchten weitere Umsatzverluste durch die 2G plus Regelung. Foto: pixabay.com

IHK: 2G plus kostet Umsatz

Region. Die sächsischen Industrie und Handelskammern ziehen ein gemischtes Fazit nach Bekanntwerden des Entwurfes der neuen Corona Notfall Verordnung am 8. Januar 2022.
Die für die Gastronomie künftig erforderlichen, zusätzlichen Testnachweise (2G plus) werden kritisch gesehen, da sie mit großer Wahrscheinlichkeit weiteren Umsatz kosten werden. Hinzu kommen die immer weiter ausufernde und detailliert zu kontrollierende Ausnahmeregelungen für Personen mit Booster Impfung, mit Zweitimpfung vor weniger als drei Monaten, für im letzten halben Jahr Genesene sowie für Kinder und Jugendliche.
Darüber hinaus fehlt den IHKs die bereits mehrfach eingeforderte Ausweitung der “Waren des täglichen Bedarfs” auf Blumen und Buchhandel sowie Aussagen zu Perspektiven für Bars, Clubs, Diskotheken und Saunen. Angesichts der auch weiterhin starken Einschränkungen in vielen Branchen ist aus Kammersicht zudem die avisierte Unterstützung des Freistaates (Unternehmerlohn) „ so schnell wie möglich auf den Weg zu bringen.
Positiv bewerten die Kammern die erweiterten Öffnungsmöglichkeiten, etwa im Beherbergungsgewerbe, für Reisebüros und Versicherungsagenturen, im Kultur und Freizeitbereich oder bei Sport und Messen, trotz des durch 2G bzw. 2G plus eingeschränkten Gäste/Kundenkreises sowie des sich daraus ergebenden Kontrollaufwandes.
„Mit diesen Lockerungen kommt der Gesetzgeber vielen unserer Forderungen nach, was zeigt, dass die kontinuierliche Zusammenarbeit und der regelmäßige Austausch sinnvoll sind. Die angespannte Geschäftslage der betroffenen Unternehmen kann so zumindest etwas entlastet und die Schlechterstellung gegenüber Unternehmen außerhalb Sachsens beendet werden. Darüber hinaus werden nicht nachvollziehbare Regelungen der letzten Verordnung aufgehoben.“, betont Dr. Detlef Hamann, Hauptgeschäftsführer der IHK Dresden und Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft der IHKs im Freistaat.
„Auf der Habenseite“ steht laut Detlef Hamann auch die Ausweitung der Öffnungserlaubnis für die Gastronomie auf 22 Uhr: „Die willkürliche und völlig praxisfremde Begrenzung auf 20 Uhr war wirklich ein Schlag ins Kontor. Gut, dass jetzt zumindest zwei Stunden hinzukommen, die für die Branche eminent wichtig sind.“