Start Chemnitz Damit Feuerwerk nicht zum Debakel wird
Artikel von: Redaktion
30.12.2015

Damit Feuerwerk nicht zum Debakel wird

Zur Begrüßung des neuen Jahres werden wieder überall Raketen in den Himmel gejagt. Foto: stux/pixabay.de
Zur Begrüßung des neuen Jahres werden wieder überall Raketen in den Himmel gejagt. Foto: stux/pixabay.de

Weil das neue Jahr nicht nur mit einem guten Tropfen, sondern auch mit einem Feuerwerk begrüßt wird, ist zu Silvester besondere Vorsicht geboten. Dr. Jens Müller von der Berufsfeuerwehr Chemnitz gibt einige Hinweise.

Dr. Jens Müller von der Berufsfeuerwehr Chemnitz. Foto: Feuerwehr Chemnitz
Dr. Jens Müller von der Berufsfeuerwehr Chemnitz. Foto: Feuerwehr Chemnitz

Auf was sollte man beim Kauf von Feuerwerkskörpern achten?
Man sollte unbedingt auf das Vorhandensein des Prüfsiegels der Bundesanstalt für Materialprüfung, kurz „BAM“ achten. Besondere Vorsicht ist bei Produkten aus dem Ausland angebracht, da bei diesen oftmals die Gebrauchsanleitung nur in der jeweiligen Landessprache aufgedruckt ist bzw. sie häufig nicht den hiesigen Sicherheitsbestimmungen entsprechen.

Finger weg von Schwarzmarktware! Und basteln Sie Ihre Feuerwerkskörper niemals selbst! Die Folgeschäden können enorm sein.
Was gibt es beim Zünden zu beachten?
Dabei sollte unbedingt die Gebrauchsanweisung beachtet werden. Keinesfalls dürfen Feuerwerkskörper, die zum Abbrennen im Freien vorgesehen sind, in geschlossenen Räumen gezündet werden. Beim Abbrennen von Raketen ist die Flugrichtung so zu wählen, dass sie nicht in Gebäudeöffnungen fliegen können. Dabei nicht auf Menschen oder Tiere zielen!

Was gibt es bei Indoor-Feuerwerken zu beachten?
Tischfeuerwerke sollten auf einer feuerfesten Unterlage und nicht gerade unter Papiergirlanden gezündet werden.

Wie sollte man sich verhalten, wenn Feuerwerkskörper nicht zünden?
Erst mal liegen lassen und nicht anfassen.

Kann man außerdem noch etwas tun, um Gefahren zu vermeien?
Wer sicher gehen möchte, sollte brennbare Gegenstände von Balkonen und aus Hauseingängen räumen.

In welchem Zeitraum dürfen Feuerwerkskörper gezündet werden?
In der Stadt Chemnitz dürfen Personen über 18 Jahre Silvesterfeuerwerk über die gesamten 24 Stunden am 31. Dezember und über 24 Stunden am 1. Januar abbrennen.

In der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen verboten.

Was gilt es bei einer Brandmeldung an die Feuerwehr zu beachten?
Die Meldung sollte direkt bei der Feuerwehr über den Notruf 112 erfolgen. Bei der Meldung sind Angaben zum Ort, zur Straße und Hausnummer erforderlich.

Ist zu erkennen, ob Personen in Gefahr sind, ist dies unbedingt mit anzugeben. Um für Rückfragen zur Verfügung zu stehen, sollte die meldende Person ihren Namen, die Anschrift und die Telefonnummer, von wo die Meldung erfolgt, nennen.

Wichtig ist, dass  die meldende Person oder jemand anderes die Feuerwehr vor dem Haus oder bei rückwärtigen Gebäuden an der Straße erwarten und einweisen.