Start Das Blaue aus dem Wasserhahn gelogen: Polizei schnappt Trickbetrüger
Artikel von: Redaktion
20.04.2018

Das Blaue aus dem Wasserhahn gelogen: Polizei schnappt Trickbetrüger

Freiberg. Einem mutmaßlichen Trickdieb und Betrüger (45) sind Freiberger Kriminalisten auf die Spur gekommen. 16 Fälle des Diebstahls von Bargeld bzw. EC-Karten, darunter fünf Versuche, sowie Computerbetrug in sechs Fällen (davon drei Versuche) werden dem Mann angelastet. Der nunmehr 45-jährige Dresdner hatte es seit Sommer 2016 auf das Geld betagter Menschen abgesehen. Dabei ging er besonders perfide und immer nach ein und derselben Masche vor.

Er klingelte ausschließlich bei Senioren unter dem Vorwand, den Fernseher überprüfen zu müssen. Auch als GEZ-Mitarbeiter gab er sich aus mit dem Auftrag, Kontounterlagen einsehen zu müssen. Erst einmal in der Wohnung ließ er sich dann Kontoauszüge, aber auch Sparbücher zeigen. Um Bargeld oder Geldkarten stehlen zu können, lenkte er sein Opfer ab oder beschäftigte es, wenn der Diebstahl nicht ohne weiteres möglich war.

So schickte er einige seiner Opfer ins Badezimmer, weil er angeblich auch die Wasserleitung prüfen müsste, ließ die oft körperlich eingeschränkten Menschen in die Wanne steigen und trug ihnen auf, das Wasser am Waschbecken aufzudrehen, bis es blau werde. So „ausgeschaltet“, bekamen die Senioren erst später mit, dass der Mann und mit ihm Bargeld sowie Geldkarten aus ihrer Wohnung verschwunden waren.

Ende August 2016 bestahl der 45-Jährige und einschlägig Vorbestrafte an einem Tag zwei Rentnerinnen in Freiberg und im zehn Kilometer entfernten Großschirma. Danach war er um mehrere tausend Euro reicher und hob zusätzlich mit einer EC-Karte mehrere hundert Euro ab. Doch er beging eine Unachtsamkeit. Beim Weg zum nicht videoüberwachten Geldautomaten durchlief er die Überwachungskamera einer Tankstelle. Anhand der von den Opfern gemachten Täterbeschreibung und der Geldabhebung wurde der von der Kamera aufgenommene Mann für die Ermittler zum vorerst namenlosen Täter.

Bei der Veröffentlichung der Aufnahmen in den internen Fahndungshilfsmitteln der Polizei wurden sowohl eine Ermittlerin der Chemnitzer Kripo als auch ein Kriminalist aus Dresden aufmerksam. Sie hatten einen bzw. zwei gleichgelagerte Fälle mit Tatzeit November und Dezember 2016 in Arbeit. Im Februar 2017 tauchte der Mann, der das Blaue vom Himmel oder besser aus der Wasserleitung log, zwei Mal in Chemnitz auf, bevor er im Frühjahr zwei Opfer in Dresden und erneut Freiberg fand.

Im Frühsommer 2017 bekam der bis dahin unbekannte Täter einen Namen. Bei einem Fall in Dresden war es gelungen, daktyloskopische Spuren zu sichern. Deren Auswertung brachte einen Treffer in der entsprechenden Datei. Der Abgleich der Aufnahmen der Überwachungskamera in Freiberg mit den erkennungsdienstlichen Fotos des bereits wegen gleicher Delikte verurteilten Mannes war ein weiteres Puzzleteil bei der Aufklärung der Fälle. Hinzu kamen vier Taten in Hennigsdorf/Brandenburg, wo der 45-Jährige bereits im Januar 2017 auf Beutezug gewesen war. Hier war es bei Versuchen geblieben.

Die Beweise der Ermittler sind handfest: Mehrere Opfer haben den Tatverdächtigen bei Lichtbildvorlagen wiedererkannt. Hinzu kommen die übereinstimmenden Fingerspuren. Auch der fortwährende Modus Operandi fügt sich in die Beweiskette ein. Bei Wohnungsdurchsuchungen in Dresden fanden die Ermittler ein Foto, auf dem der Tatverdächtige dasselbe T-Shirt wie auf den Bildern der Freiberger Überwachungskamera trägt. Sein vermutliches Motiv: Sein großzügiger Lebensstil, den er sonst nicht finanzieren könnte.

Ein durch die Staatsanwaltschaft Chemnitz beantragter und vom Amtsgericht Chemnitz erlassener Haftbefehl konnte zwischenzeitlich vollstreckt werden. Polizisten hatten den Tatverdächtigen Ende März 2018 in Görlitz in einem Auto fahrend festgestellt und festgenommen. Bevor er in eine Justizvollzugsanstalt gebracht wurde, bekam er noch eine Anzeige wegen Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Die Staatsanwaltschaft Chemnitz hat Anklage gegen den 45-Jährigen erhoben. Zuletzt war der Mann 2013 wegen ähnlicher Taten in Thüringen zu knapp vier Jahren Haft verurteilt worden.