Start Erzgebirge Das Erzgebirge macht sich locker
Artikel von: Andre Kaiser
03.06.2021

Das Erzgebirge macht sich locker

Symbolfotos: pexels/ Marta Wave, André Kaiser

Erzgebirge. Im Erzgebirgskreis hatte die Sieben-Tage-Inzidenz am 31. Mai an fünf aufeinander folgenden Werktagen den Schwellenwert von 100 unterschritten. Bedeutet, dass seit Mittwoch (2. Juni 2021) die Maßnahmen der „Bundesnotbremse“ gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) außer Kraft getreten sind und seitdem ausschließlich die aktuell gültige Sächsische Corona-Schutz-Verordnung gilt. Hierzu erklärt das Landratsamt des Erzgebirgskreises: „Dies betrifft beispielsweise die Ausgangsbeschränkung, Maßnahmen für den Einzelhandel, nur Abholung und Lieferdienste der Gastronomie sowie Click & Meet (Einkaufen mit Termin).

Hier ein kleiner Überblick:

Kontaktbeschränkung
Private Zusammenkünfte von Angehörigen zweier Hausstände sind mit max. fünf Personen in geschlossenen Räumen bzw. zehn Personen im Freien zulässig, wobei Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres nicht mitgezählt werden.

Einzelhandel
Der gesamte Einzelhandel kann für Kunden öffnen, die einen tagesaktuellen Test haben; Supermärkte, Baumärkte und andere Grundversorger sind weiterhin von der Testpflicht ausgenommen.

Gastronomie
Bei einer Inzidenz unter 100 kann es Öffnungen im Außenbereich mit Kontakterfassung geben. Sitzt mehr als ein Hausstand an einem Tisch, besteht eine Testpflicht.

ÖPNV
Im Öffentlichen Personennahverkehr ist entweder eine medizinische, FFP-2- oder vergleichbaren Maske zu tragen.

Veranstaltungen
Ergänzend zu den bisher bei dieser Öffnungsstufe zulässigen Kulturstätten können Open Air-Veranstaltungen mit Terminbuchung, Kontakterfassung sowie Testpflicht stattfinden. Freizeitparks und Freibäder dürfen mit Hygienekonzept ab einer Inzidenz von 100 öffnen – Kontakterfassung sowie Testpflicht für Besucher sind erforderlich. Botanische und zoologische Gärten dürfen mit einem negativen, tagesaktuellen Test besucht werden. Autokinos und Bibliotheken können ohne Vorgaben öffnen.

Sport
Kontaktfreier und Kontaktsport in Gruppen von bis zu 20 Minderjährigen im Außenbereich ist auch außerhalb von Sportanlagen möglich. Kontaktfreier Sport auf Innen- und Außensportanlagen sowie Kontaktsport auf Außenanlagen für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit einem tagesaktuellen Test und Kontakterfassung oder -nachverfolgung ist mit bis zu 30 Personen und Kontakterfassung sowohl für Kinder und Jugendliche möglich. Fitnessstudios dürfen für medizinisch notwendige Behandlungen und kontaktfreien Sport öffnen. Bei nicht medizinisch notwendigem Sport in Fitnessstudios benötigen die Sportler einen tagesaktuellen negativen Test und eine Kontakterfassung oder -nachverfolgung ist vorzusehen.

Sonstiges
Campingplätze und Ferienwohnungen unterliegen nicht dem Beherbergungsverbot, eine Kontakterfassung ist erforderlich.

Außerdem gilt: Nachweislich vollständig Geimpfte und Genesene sind mit negativ getesteten Personen gleichzustellen. “Weitere mögliche Lockerungen treten in Kraft, wenn die 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 50 an fünf aufeinander folgenden Werk unterschreitet. Die jeweils erleichternden Maßnahmen gelten ab dem übernächsten Tag”, so das Landratsamt abschließend.

Ausführliche Informationen finden sich unter www.coronavirus.sachsen.de