Start Erzgebirge Der Fall Silberbogen: Freispruch in letzter Instanz!
Artikel von: Sven Günther
05.11.2015

Der Fall Silberbogen: Freispruch in letzter Instanz!

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Muss das Ministerium jetzt eine Millionen-Entschädigung zahlen?
Von Sven Günther
Johanngeorgenstadt. Jetzt ist es endgültig, höchstrichterlich und nicht mehr zu bezweifeln! Die Schließung des Hauses Silberbogen durch Landesjugendamt und Sozialministerium im November 2009 war gesetzwidrig!
Die Folge damals: Binnen kürzester Zeit wurde dem Betreiber, der Erzgebirgischen Krankenhaus- und Hospitalgesellschaft (EKH), die Betriebserlaubnis entzogen. Der Grund: In einem anonymen Brief war den Erziehern vorgeworfen worden, Kinder misshandelt zu haben. Sie sollen in einem fensterlosen Raum gesperrt oder angebunden worden sein. Das Schreiben landete beim CDU-Landtagsabgeordneten Alexander Krauß, der ihn ans Ministerium weitergab.
16 Mitarbeiter verloren ihren Job, die betreuten Kinder ihre Bezugspersonen. Ein fast fertiger Neubau, in dem schon rund 800.000 Euro Fördermittel verbaut waren, verkam zur Ruine.  EKH-Chef Thoralf Bode: “Wir sind vor Gericht gegangen, weil wir uns sicher waren, dass die Schließung nicht rechtens war!” Der Beginn eines Prozessmarathons! Bode: “Unsere Mitarbeiter bekamen Freisprüche erster Klasse. Durch alle Instanzen hindurch wurde die Entziehung der Betriebserlaubnis als ungerechtfertigt beurteilt.”
Das Sozialministerium sah die Rechtslage immer anders als die Gerichte, legte wieder und wieder Widerspruch gegen die Urteile ein.
Selbst den Richterspruch vom Oberverwaltungsgericht Bautzen, welcher die Schließung höchstrichterlich für ungerechtfertigt erklärte, eine Revision ablehnte, nahm man nicht hin. Das Sächsischen Sozialministerium legt Klage gegen die Nichtzulassung der Revision ein!
DOCH AUCH DAS WURDE ABGESCHMETTERT!
Das Bundesverwaltungsgericht entschied am 20. Oktober, dass eine Revision nicht möglich ist! Bode: “Mit großer Freude und Genugtuung nehmen wir die Entscheidung auf. Die EKH mbh, ihre Beschäftigten und insbesondere die damals in der Einrichtung ‘Haus Silberbogen’ tätigen Mitarbeiter, sind damit vollständig rehabilitiert.”
Ausgestanden ist die Sache damit aber noch nicht. Jetzt geht es ums Geld. Durch den nicht fertiggebauten Neubau, Schadensersatz und die angelaufenen Anwaltskosten, steht inzwischen ein Betrag von mehreren Millionen Euro im Raum, die die EKH jetzt von Freistaat fordern wird. Dazu kommen die Prozesskosten.
Das Verhalten des Sächsischen Sozialministeriums war schon vor dem höchstrichterlichen Urteil Grund für massive Kritik. Hier lesen Sie, wie sich die  Politiker auf www.wochenendspiegel.de geäußert haben.

Ulrike Kahl (Kreisrätin und Kreisvorsitzende Bündnis 90/DIE GRÜNEN)
Es ist ein Skandal, wie man ihn nur selten erlebt. Nachdem nun im Mai diesen Jahres auch das Oberverwaltungsgericht Bautzen nach einem bereits im März 2012 erfolgten Urteil des VG Chemnitz die Schließung des Johanngeorgenstädter Behindertenheimes „Silberbogen“ als Unrecht deklarierte, erdreistet sich der Freistaat, gegen die abgewiesene Revision Beschwerde einzulegen und ein erneutes Verfahren zu erzwingen.
Offensichtlich will das Sozialministerium nach zwei verlorenen Prozessen und vor dem Hintergrund möglicher Schadensersatzforderungen noch immer nicht der Realität ins Auge blicken. Dass es hierbei aber um Schicksale von ehemaligen Beschäftigten, um Wiedergutmachung von Falschbeschuldigungen und Rufschädigung geht, blendet der Freistaat in großer Starrköpfigkeit aus. Dabei ist es eine Sache der Fairness und des Anstandes, dass die staatlichen Behörden sowohl gegenüber den ehemaligen Beschäftigen als auch dem Träger der Einrichtung einer längst überfälligen Entschuldigung nachkommen und diesem beschämenden Zustand ein Ende bereiten.”
Auch dem regionalen CDU- Landtagsabgeordneten Alexander Krauß in seiner Funktion als sozialpolitischer Sprecher seiner Fraktion, stünde es gut zu Gesicht, auf das Sozialministerium einzuwirken, damit Würde und Ansehen der geschädigten Personen und des Trägers wiederhergestellt werden.

Alexander Krauß, Landtagsabgeordneter der CDU aus Schwarzenberg.
Anonyme Briefe mit einer Schilderung der Zustände in dem Heim gingen meines Wissens nach an verschiedene Behörden und auch an mich. Ob eine Kindeswohlgefährdung vorlag, konnte ich nicht einschätzen. Das ist aber auch nicht meine Aufgabe. Deswegen habe ich das Schreiben an die zuständige Heimaufsicht (also das Landesjugendamt) weitergegeben. Wenn ich wieder anonyme Hinweise bekäme, dass das Kindeswohl verletzt wird, dann würde ich wieder so reagieren. Das ist die Pflicht eines jeden Bürgers! Ich erwarte, dass man bei den Schwächsten in der Gesellschaft hinsieht! Deshalb hat das Landesjugendamt auch richtig gehandelt und vor Ort geprüft, wie die Zustände waren.“
Die Aussage, dass an den Vorwürfen des anonymen Schreiben nichts dran war, teilen die Gerichte und wohl auch die betroffene Träger nicht. Vierjährige geistige Kinder anzubinden halte ich für keine geeignete Erziehungsmethode. Auch halte ich es für unmenschlich, wenn geistig behinderte Kinder in einen dunklen, fensterlosen Raum ohne Türklinke und Kontaktmöglichkeit nach außen gesperrt werden.
Gerichtlich ist zu klären, ob das Landesjugendamt zu scharf reagiert hat – ob es statt des Entzugs der Betriebserlaubnis ein anderes Mittel gegeben hätte (zum Beispiel Anordnung, dass der Heimleiter auszutauschen ist und der Einsperrraum nicht mehr zu benutzen ist). Hierzu werde ich mich nicht äußern, weil es sich um ein laufendes Verfahren handelt und Politiker gut beraten sind, die Gerichte unabhängig arbeiten zu lassen.

Klaus Tischendorf, Landtagsabgeordneter der Partei DIE LINKE aus Stollberg
Eine politische Bewertung des Urteils des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes Bautzen steht mir nicht zu. Wie ich aber in der Urteilsbegründung lesen konnte, wurden bei der Überprüfung der Vorwürfe durch das Sächsische Landesjugendamt festgestellt, dass bei der Betreuung und Erziehung von behinderten Kindern Maßnahmen ergriffen wurden, die vorherigen einer richterlichen Genehmigung bedurft hätten. Das Gericht ist aber – im Gegensatz zum Sozialministerium – der Meinung, dass mit einer kurzfristigen Abstellung der vorgefundenen Mängel nicht der Entzug der Betriebserlaubnis durch das Sächsische Landesjugendamt gerechtfertigt war. Egal wie das Urteil zu bewerten ist. Klar muss wohl allen Beteiligten sein, dass die Wahrung des Wohls der Kinder der Einrichtung oberste Priorität haben muss.
Der Fall hatte ja im Jahr 2009 nicht nur die Öffentlichkeit, sondern auch im Landtag für Aufsehen gesorgt. Immerhin beschäftigten sich acht parlamentarische Anfragen damit. Ich bin nicht der Meinung, dass der konkrete Fall zum Anlass genommen werden sollte, um daraus einseitiges politisches Kapital zu schlagen. Vielmehr sollten für uns als Gesetzgeber daraus die richtigen Schlüsse gezogen werden, was gesetzlich oder rechtsaufsichtlich im Interesse der Kinder zu verbessern ist. Ich habe bereits meine dafür fachlich zuständige Fraktionskollegin gebeten, die Konsequenzen, die sich aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Bautzen ergeben, im dafür zuständigen Landesjugendhilfeausschuss auf die Tagesordnung setzten zu lassen.
Ich habe mich ja klar dafür ausgesprochen, dass der konkrete Fall dort aufgearbeitet werden muss, wo er fachlich hingehört. Dass ich als Landtagsabgeordneter Beschwerden von Bürgern über vermeintliche Missstände bekomme, gehört zum Tagesgeschäft. Manchmal anonym und manchmal auch ganz offen. Es ist mitunter nicht ganz einfach zu entscheiden, wie man damit weiter umgeht. Was davon politisch zu entscheiden ist gehört in den Landtag und was behördliches Fehlverhalten ist, muss durch die Justiz verfolgt werden. Auf jeden Fall darf nichts „unter den Teppich“ gekehrt werden.

Carsten Hütter, Vize-Chef der sächsischen AfD und AfD-Landtagsabgeordneter aus Marienberg.
Ich bin fassungslos, wie wenig Respekt im Sozialministerium den Urteilen unserer Gerichte entgegengebracht wird! Irgendwann muss es auch mal gut sein mit der Rechthaberei! Wenn immer und immer wieder festgestellt wird, dass die Entziehung der Betriebserlaubnis nicht korrekt war, dann ist das zu akzeptieren.
Es erinnert einen ja an das Verhalten eines trotzigen Kindes, das mit dem Fuß aufstampft und brüllt: ‘Und trotzdem habe ich recht.’
So kann sich kein Politiker, kein hoher Beamter im Sozialministerium und auch keine Ministerin verhalten. Ich kann nur an Barbara Klepsch appellieren, die den Fall ja quasi als Altlast übernommen hat, dafür zu sorgen, dass die Revisionsnichtzulassungsbeschwerde schnellsten zurückgezogen wird und sich die zuständigen Mitarbeiter entschuldigen.
Noch etwas Grundsätzliches: Es besteht kein Zweifel darüber, dass das Kindeswohl ein sehr hohes und absolut schützenswertes Gut ist. Es ist dringend notwendig, schnell und energisch zu reagieren, wenn auch nur der leiseste Verdacht eines Verstoßes aufkommt.
Allerdings ist, wie in diesem Fall, besondere Vorsicht geboten, wenn es sich um anonym verfasste Vorwürfe handelt. Es wäre (und ist in ähnlichen Fällen) dringend notwendig gewesen, sorgfältig und intern zu prüfen, ob die Anschuldigungen der Realität entsprechen. Wenn das nicht geschieht, sind dem Denunziantentum Tür und Tor geöffnet.

Simone Lang, SPD-Landtagsabgeordnete aus Schwarzenberg.
Da ich auch Mutter bin, steht bei mir das Wohl der Kinder grundsätzlich im Mittelpunkt. Aber gleichzeitig ist für mich auch die Gewaltentrennung von Politik, Verwaltung und Justiz ein unverzichtbar hohes Gut und Grundlage unserer Demokratie. Daher müssen Urteile eines Gerichtes die erforderliche Akzeptanz finden. Das gilt auch für Ministerien.
Nach inzwischen fast sechs Jahren läuft eine politische Debatte sicher ins Leere, zumal viele politisch Verantwortlichen inzwischen gewechselt haben. In meinem Wahlkreis hatte die SPD zur damaligen Zeit gar keinen Landtagsabgeordneten.
Sehr wohl sollte man sich aber jetzt die Frage stellen, ob nicht endlich der Zeitpunkt einer Entschuldigung bzw. der Hilfe gekommen ist. Die Kinder, ganz besonders die Erzieherinnen und Betreuer und nicht zuletzt die Firma EKH haben menschlich und finanziell sehr viele Rückschläge und Leid erfahren müssen und haben nach nunmehr sechs Jahren einen Anspruch darauf, dass die Entscheidung endgültig getroffen wird.
Bisher nur am Rande wurden die Auswirkungen auf die Stadt Johanngeorgenstadt erwähnt. Das ist sicher nicht richtig, denn unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits hat die Stadt im Laufe der Jahre ebenso einen sechsstelligen Betrag verloren: durch den Wegfall der Arbeitsplätze vor Ort, den Umzug der Heimbewohner nach Eibenstock und die Bauruine, die in der Mitte der Stadt steht. Auch in Johanngeorgenstadt sehnen sich die Menschen nach einem Urteil, einer abschließenden Entscheidung und natürlich auf eine entsprechende Unterstützung aus Dresden.
Welche weitreichenden Auswirkungen ein anonymer Brief haben kann, zeigt das gesamte Verfahren. Gerade bei einem solchen Brief sollte künftig noch mehr darauf geachtet werden, dass vor abschließenden Schlussfolgerungen einer Mitarbeiterin im Ministerium, besser mehrfach und von mehreren Personen unabhängig und gründlich recherchiert werden sollte. Erst dann dürfen derart vernichtende Entscheidungen getroffen werden.
Menschen, die sich anonym äußern, haben etwas zu verbergen. Wenn jemand der Meinung ist, dass etwas Unrechtes geschieht oder irgendwem Leid zugefügt wird, gehört es sich normalerweise, dass man zuvor das direkte Gespräch mit dem Personal oder den Vorgesetzten führt. Im vorliegenden Fall muss man wohl davon ausgehen, dass der oder die anonyme Schreiberin nicht das offene Gespräch gesucht hat.