Start Chemnitz Die Abschiebe-Angst bleibt
Artikel von: Judith Hauße
14.03.2023

Die Abschiebe-Angst bleibt

Der von Abschiebung bedrohte Vietnamese Pham Phi Son muss eine Geldauflage zahlen. Foto: haertelpress
Der von Abschiebung bedrohte Vietnamese Pham Phi Son muss eine Geldauflage zahlen. Foto: haertelpress

Verfahren gegen Pham eingestellt – Warum es trotzdem noch nicht vorbei ist

Der von Abschiebung bedrohte Vietnamese Pham Phi Son musste sich am Montag vor dem Amtsgericht verantworten. Gegen ihn wurde ein strafrechtliches Verfahren wegen unerlaubter Einreise nach seinem Besuch im Heimatland eingeleitet. Richter und Staatsanwaltschaft einigten sich gestern jedoch auf eine vorläufige Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage. Die Gesamtumstände würden dies rechtfertigen. wie der Richter sagte. Der 65-jährige Vietnamese muss dafür 300 Euro an “Ärzte ohne Grenzen” zahlen.

Warum es zum strafrechtlichen Verfahren kam

Der vorübergehende Aufenthalt in Vietnam 2015/16 sei mitunter der Grund für die drohende Abschiebung von Pham Phi Son gewesen. Wegen eines Krankenhausaufenthalts überschritt er die vorgeschriebene Zeit von sechs Monaten um drei Monate. Seine Anwältin Jenny Fleischer machte in einem TV-Interview jedoch deutlich, dass Herr Pham die deutsche Botschaft darüber informiert habe. Danach, so die Anwältin für Migrationsrecht, hieß es, das sei alles kein Problem. Für die Ausländerbehörde war es das, was wiederum den Fall erneut ins Rollen brachte. Pham habe die Botschaft nur mündlich in Kenntnis gesetzt. Unterlagen konnten jedoch den Krankenhausaufenthalt beweisen.

Zittern um Nicht-Abschiebung geht weiter

Strafrechtlich ist der Fall durch. Was die Verwaltung anbelangt, bleibt die Klärung bisweilen auf dem Tisch der Ausländerbehörde. Diese habe jedoch bereits deutlich gemacht, dass Integrationsnachweise fehlen würden und sie das Bleiberecht nicht erteilen könne. Erneut geht der Fall der Familie Pham vor die Härtefallkommission.

Phams Anwältin kritisierte dies bereits schon in der TV-Sendung von Klaas-Heufer-Umlauf, dass die Ausländerbehörde durchaus Spielraum hätte, wenn sie auch wolle. Zudem würden oft die Abschiebegesetze angewandt, aber nicht die Gesetze zum Bleiberecht. „Da muss sich einiges ändern“, betonte Fleischer damals.