Start Vogtland Einigung im Zwickauer Schlecker-Prozess?
Artikel von: Sven Günther
11.02.2020

Einigung im Zwickauer Schlecker-Prozess?

Zwickauer Landgericht schlägt im SChlecker-Prozess Mediationsverfahren vor. Es geht um 1,37 Millionen Euro. Foto: pixabay.com

Schlecker-Prozess um 1,37 Millionen Euro

Von Sven Günther
Zwickau. Überraschung im Zivilprozess Meniar/Schlecker. Statt des heute (11. Februar) angesetzten Verkündigungstermins schlug der zuständige Richter den Parteien vor, sich in einem Mediationsverfahren zu einigen. Dabei wird versucht, einen Rechtsstreit in Anbetracht der Wirtschaftlichkeit der Parteien außergerichtlich zu schlichten.
Bislang galten die Seiten als unversöhnlich. Rechtsanwalt Andreas Schenk, Insolvenzverwalter der Meniar Personalservice GmbH fordert vom ehemaligen Meniar-Geschäftsführer, von Christa Schleckers sowie deren Kinder Meike und Lars Schlecker Schadenersatz.
Sie hatten Meniar (“Menschen in Arbeit”) gegründet. Die GmbH übernahm gekündigte Schlecker-Mitarbeiter und stellte sie dem Drogerie-Riesen wieder als Leihrarbeiter zur Verfügung.
Dank des Firmensitzes Zwickau konnten auch in westdeutschen Filialen niedrigere Ostgehälter gezahlt werden. Im Jahr 2011 soll Meniar dem Schlecker-Konzern ein Darlehen von 1,37 Millionen Euro gegeben haben, als die Firma selbst schon insolvent war. Dieses Geld fordert der Insovenzverwalter jetzt zurück.
Der Prozess läuft schon seit 2018. Mehrere Vergleich waren gescheitert. Umso überraschender, dass jetzt erneut ein Mediations-Verfahrern vorgeschlagen wurde. Die Parteien haben bis zum 29. Februar Zeit sich zu äußern.
Nach § 278 a ZPO (Zivilprozeßordnung) kann das Gericht den Parteien eine Mediation vorschlagen. Wenn sich die Parteien für eine Mediation entschei-den, ordnet das Gericht das Ruhen des Verfahrens an.