Start Einigung: Keine Elternbeiträge im Lockdown
Artikel von: Andre Kaiser
11.01.2021

Einigung: Keine Elternbeiträge im Lockdown

Symbolfoto: pixabay

Sachsen. Eltern, die ihre Kinder wegen des aktuellen Lockdowns nicht in Krippe, Kindergarten, Hort oder in der Kindertagespflege betreuen lassen können, sollen dafür keine Elternbeiträge bezahlen müssen. Darauf einigten sich jetzt die Sächsische Staatsregierung und die Kommunalen Spitzenverbände. Allerdings muss der Sächsische Landtag dem noch zustimmen.
Laut der Regelung soll für den Zeitraum vom 14. Dezember 2020 bis 17. Januar 2021 ein Monatsbeitrag pauschal erstattet werden. “Bei einer fortgesetzten Schließung soll die Entlastung der Eltern über Beitragserstattungen fortgesetzt werden und zwar für jede Woche zu einem Viertel des jeweiligen Monatsbetrages”, so die Information.

Finanziert würden die Kosten jeweils zur Hälfte von Kommunen und Freistaat aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleiches sowie dem Corona-Bewältigungsfond.

Die Rückerstattung der Elternbeiträge soll über die jeweiligen Träger der Einrichtungen erfolgen. Wie dies vonstatten gehen wird, dazu wollen die kommunalen Spitzenverbände separat informieren.