Start Chemnitz Entgegengesetztes Fahren erlaubt - Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr
Artikel von: Redaktion
04.08.2016

Entgegengesetztes Fahren erlaubt – Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr

Auf der Einbahnstraße wie hier Am Rosenhang ist die Straßenmarkierung für Radfahrer angebacht. Wenn Radfahrer entgegengesetzt der Einbahnstraße fahren, müssen diese an der Kreuzung Vorfahrt gewähren. Foto: Nicole Neubert
Auf der Einbahnstraße wie hier Am Rosenhag ist die Straßenmarkierung für Radfahrer angebacht. Wenn Radfahrer entgegengesetzt der Einbahnstraße fahren, müssen diese an der Kreuzung Vorfahrt gewähren. Foto: Nicole Neubert

Chemnitz. Die Stadt Chemnitz beabsichtigt, weitere Straßen, diesmal in den Stadtgebieten Schloßchemnitz, Borna, Wittgensdorf und Ebersdorf, für den Radverkehr in Gegenrichtung zu öffnen.
Dies betrifft Straßen, für die eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gilt.

Damit wird eine der Maßnahmen des Radverkehrskonzeptes umgesetzt. Mit der Freigabe von Einbahnstraßen, in denen dies die örtliche und verkehrsrechtliche Situation zulässt, werden für Radfahrer teilweise unnötige Umwege abgeschafft und das Radwegenetz erweitert.

Beim Vorbeifahren an einer für den gegenläufigen Radverkehr freigegebenen Einbahnstraße bleibt gegenüber dem ausfahrenden Radfahrer der Grundsatz, dass Vorfahrt hat, wer von rechts kommt, unberührt. Dies gilt auch für den ausfahrenden Radverkehr.

Mündet eine Einbahnstraße für den gegenläufig zugelassenen Radverkehr in eine Vorfahrtstraße, steht für den aus der Einbahnstraße ausfahrenden Radverkehr das Zeichen „Vorfahrt gewähren!“
Für alle Verkehrsteilnehmer gilt ein hohes Maß an Aufmerksamkeit. In Einbahnstraßen ist bei Begegnungsverkehr die Geschwindigkeit entsprechend anzupassen, möglichst weit rechts zu fahren und ggf. anzuhalten. Die Beschilderung wird in dieser Woche  schrittweise angepasst.

Von Nicole Neubert /pm