Start Erfolgreiche Kontrollaktion am Grenzübergang Reitzenhain
Artikel von: Björn Wagener
04.03.2024

Erfolgreiche Kontrollaktion am Grenzübergang Reitzenhain

Bereits in der Vergangenheit deckten die Beamten zahlreiche Verstöße auf. Symbolfoto: AdobeStock

Zehn Haftbefehle vollstreckt

Reitzenhain. Bei Kontrollen am Grenzübergang Reitzenhain konnte die Bundespolizeiinspektion Chemnitz in der vergangenen Woche zehn Haftbefehle vollstrecken, wobei gegen einzelne Personen mehrere Ausschreibungen vorlagen.

Bei der Kontrolle eines 34-jährigen rumänischen Staatsangehörigen stellten die Beamten der Bundespolizei Chemnitz gleich drei Ausschreibungen fest. Wegen schweren Raub war er vom Amtsgericht Berlin zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten verurteilt worden. Davon hatte er noch eine Restfreiheitsstrafe von 201 Tagen zu verbüßen. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hatte ihn zusätzlich wegen gefährlicher Körperverletzung sowie versuchten Wohnungseinbruch zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr ausgeschrieben. Zudem hatte er eine Ausschreibung des Landesamtes für Einwanderung Berlin zur Festnahme, da gegen ihn ein Einreise- und Aufenthaltsverbot erteilt wurde. Er wurde festgenommen und in die JVA Zwickau eingeliefert.

Ebenfalls in die JVA Zwickau eingeliefert wurde ein 57-jähriger tschechischer Staatsangehöriger. Bei dessen Kontrollen stellten die Beamten zwei Ausschreibungen der Staatsanwaltschaft Chemnitz fest. Er war zwei Mal wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden und hatte seine offenen Geldstrafen in Höhe von insgesamt knapp 2.300 Euro bislang nicht beglichen. Da er diese nun auch vor Ort nicht aufbringen konnte, muss er nun seine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen. Weiterhin wurde ein 43-jähriger ungarischer Staatsangehöriger in die JVA eingeliefert. Er wurde im Vorfeld vom Amtsgericht Aue-Bad Schlema wegen Diebstahl zu 1.223,50 Euro verurteilt worden. Diese konnte er ebenfalls vor Ort nicht begleichen.

Über 8.000 Euro eingezogen

Bei einem 44-jährigen Rumänen stellten die Beamten eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Stade fest. Wegen unerlaubten Entfernen vom Unfallort hatte er noch 1.200,50 Euro zu zahlen. Ebenfalls wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort hatte ein 40-jähriger Bulgare eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Mannheim. Er musste noch 1.430 Euro aufbringen.

Wegen vorsätzlicher Straßengefährdung durch Trunkenheit, Fahren ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit unerlaubten Entfernen vom Unfallort hatte ein 39-jähriger Pole eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Osnabrück. Er konnte die offene Geldstrafe in Höhe von 1.923 Euro ebenso vor Ort zahlen.

Gegen einen 60-jährigen Rumänen lag eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Regensburg vor. Er war vom Amtsgericht Regensburg wegen eines Vergehens nach dem Waffengesetz zu einer Geldstrafe von 3.622,50 Euro verurteilt worden. Er selbst konnte vor Ort die offene Geldsumme nicht zahlen. Ein Bekannter zahlte jedoch das Geld für ihn in einer Polizeidienstelle in Frankfurt/Main ein.

Durch die Zahlung konnten alle Kontrollierten ihre Reise im Anschluss fortsetzen.