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Artikel von: Sven Günther
10.12.2020

ERZ schon ab Samstag dicht!

Der Erzgebirgskreis verhängt schon ab dem Samstag schärfere Corona-Maßnahmen. Symbolbild: pixabay.com

Ab Samstag Ausgangs-Verbot im Erzgebirge

Erzgebirge. Nach ehe Sachsen am Montag schärfere Corona-Maßnahmen erlässt, werden im Erzgebirge die Schotten dicht gemacht. Im Landkreis gelten schon ab Samstag strengere Corona-Regeln!

Die vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlung einer vollziehbaren Anordnung ist ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

– Das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung wird grundsätzlich auch unter freiem Himmel angeordnet.

– Es gelten ganztägig Ausgangs- und Einreisebeschränkungen. Das Verlassen der häuslichen Unterkunft sowie Einreise ohne festen Wohnsitz im Erzgebirgskreis ohne triftigen Grund ist untersagt.

Die triftigen Gründe sind in der Allgemeinverfügung aufgeführt. Beispielsweise sind Versorgungsgänge für die Gegenstände des täglichen Bedarfs, der Einkauf in sonstigen Ladengeschäften sowie die Inanspruchnahme sonstiger Dienstleistungen nur noch im Umkreis von 15 Kilometern vom Wohnbereich, der Unterkunft oder von der Arbeitsstätte gestattet; Sport und Bewegung im Freien nur in der Wohnsitzgemeinde.

Die Abgabe von alkoholischen Heißgetränken wird untersagt.

Der Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist verboten. Dieses Verbot gilt auch für alle öffentlich zugänglichen Privatgrundstücke.

Die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen wird untersagt. Ausgenommen hiervon sind Verkaufsstellen, die der Grund- und Notversorgung der Bevölkerung dienen und nicht unter die Regelöffnungszeiten, z.B. Apotheken, Tankstellen, Bäckereien.

Der Betrieb von Anlagen und Einrichtungen des Sportbetriebs ist untersagt.

Für den Besuch von u.a. Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäuser gelten festgesetzte Regelungen. Beispielsweise darf jeder Bewohner/jeder Patient nur eine Person pro Tag als Besuch empfangen. Vor bzw. beim Betreten der Einrichtung ist bei jedem Besucher/ jeder Besucherin ein Antigentest auf das Vorhandsein des Coronavirus SARS-CoV-2 durchzuführen. Der Besuch darf nur bei einem negativen Testergebnis erfolgen. Dem Antigentest steht ein negativer PCR-Test gleich, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.

Versammlungen nach Maßgabe des § 9 Absatz 1 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung werden bei fünf Tagen andauernder Überschreitung des Inzidenzwertes von 300 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen im Erzgebirgskreis untersagt.

Begründung:
Gegenwärtig kommt es auch im Erzgebirgskreis zu einer starken Zunahme von Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und der dadurch hervorgerufenen Erkrankung COVID-19. Auf dem Gebiet des Erzgebirgskreises sind laut Robert-Koch-Institut (RKI) bislang 10.433 bestätigte Fälle von COVID-19 festgestellt worden und es kam bisher zu 208 Todesfällen im Zusammenhang mit dieser Erkrankung. In den vergangenen sieben Tagen wurden durch das RKI 1.305 COVID-19-Fälle gemeldet. Der Inzidenzwert (Neuerkrankungen in den vergangenen 7 Tagen je 100.000 Einwohner) liegt bei 389,6 (gemäß Meldung RKI, Stand 10.12.2020, 00:00 Uhr).

Mehr zu den neuen Regelungen finden Sie hier