Start Erzgebirge Erzgebirgskreis: 5-Millionen-Euro-Geldanlage in Gefahr
Artikel von: Sven Günther
16.03.2021

Erzgebirgskreis: 5-Millionen-Euro-Geldanlage in Gefahr

Verliert der Erzgebirgskreis eine Anlagen in Höhe von fünf Millionen Euro? Foto: ©vegefox.com – stock.adobe.com

Verliert der Erzgebirgskreis 5 Millionen Euro?

Region. Nach Medieninformationen plant die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einen Insolvenzantrag für die Greensill Bank AG zu erlassen. Das teilte der Erzgebirgekreis mit und erklärte, dass er am 14. Februar 2020 eine Geldanlage in Höhe von 5 Mio. EUR mit einer Laufzeit bis 28.Oktober 2021 und einer Verzinsung von 0,15 % bei der Greensill Bank AG getätigt hat.

Damals hatte die renommierte renommierten europäischen Rating-Agentur Scop die Bank mit einem soliden Rating (A-) eingestuft. Jetzt droht dem Erzgebirgskreis, wie rund 50 weiteren kommunalen Anlegern, ein erheblicher Verlust bis hin zum Totalausfall. Experten rechnen mit einer halben Milliarde Euro. So hat Thüringen 50Millionen Euro bei der Greensill Bank angelegt.

Hintergrund ist die Negativ-Zinspolitik der europäischen Zentralbank, die Kommuen und Landkreise veranlasst hat, Geld auch bei Privatbanken anzulegen, um den mit Negativzinsen verbundenen Vermögensverzehrs zu vermeiden.
Laut Angaben des Beigeordneten Andreas Stark hat der Erzgebirgskreis acht Geldanlagen bei Sparkassen, Raiffeisenbanken sowie einer Landesbank und einer Lebensversicherungsgesellschaft, vier bei Privatbanken.

Das Restrisiko sei bei Abschluß der Verträge abgewogen worden. Dass es im Ergebnis mutmaßlich krimineller Machenschaften bei der Greensill Bank AG nunmehr zu den Verlusten komme, nannte Stark „mehr als schmerzlich“.

Für eine genaue Bewertung, inwieweit juristische Schritte gegen eine beteiligte Geldvermittleragentur oder anderweitig im Rahmen kommunaler Sammelklagen sinnvoll sind, ist es noch zu früh. In jedem Fall sollen zeitnah eine Neubewertung der mit notwendigen Geldanlagen verbundenen Risiken sowie die Erarbeitung einer vom Kreistag zu beschließenden Anlagerichtlinie erfolgen.