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Artikel von: Sven Günther
27.03.2020

Erzgebirgssparkasse hilft Verbrauchern und warnt vor Betrügern

Die Erzgebirgssparkasse informiert über Aussetzung der Rückzahlung bei Verbraucherkrediten und warnt vor Betrügern. Foto: pixabay.com

Erzgebirgssparkasse hilft Verbrauchern

Erzgebirge. Die Auswirkungen der aktuellen Corona-Krise werden dazu führen, dass die Rückzahlung von Darlehen oder die regelmäßigen Zins- und Tilgungszahlungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht oder nur noch eingeschränkt geleistet werden können.

Der Deutsche Bundestag hat vor diesem Hintergrund beschlossen, dass bei vor dem 15. März 2020 abgeschlossenen Verbraucherdarlehensverträgen Zins- und Tilgungsleistungen für den Zeitraum 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 ausgesetzt werden können. Dies gilt, wenn der Verbraucher aufgrund der durch Ausbreitung der COVID-19-Pandemie hervorgerufenen außergewöhnlichen Verhältnisse Einnahmeausfälle hat und ihm die Erbringung der geschuldeten Leistung nicht zumutbar ist. Das Gesetz soll bereits am 1. April 2020 in Kraft treten.

Die Erzgebirgssparkasse bietet ab 1. April 2020 derartige Aussetzungen von Zins- und Tilgungsleistungen bei Verbraucherkrediten (z. B. Baufinanzierungen) an. Damit betroffene Sparkassenkunden in Zeiten des Abstandsgebots dazu nicht in die Sparkassenfilialen kommen müssen, kann dafür vorrangig ein Online-Kontaktformular genutzt werden (www.erzgebirgsparkasse.de). Selbstverständlich kann die Beantragung auch schriftlich, telefonisch (03733 139-0) oder per Mail an erfolgen. Darüber hinaus können sich unsere Kunden gern auch direkt telefonisch an ihren Berater wenden.

Weitere Informationen, z.B. auch zu den vielfältigen Unterstützungsleistungen für unsere Firmen- und Gewerbekunden sind unter www.erzgebirgssparkasse.de zu finden.

Telefonischer Kontakt durch die Erzgebirgssparkasse

Derzeit wird zurecht vor betrügerischen Anrufen bei Kunden im Namen der Sparkasse gewarnt. Dennoch kann es aufgrund der eingeschränkten Filialöffnung derzeit durchaus möglich sein, dass Kundenberater der Erzgebirgssparkasse bei ihren Kunden anrufen. Damit müssen unsere Kunden nicht auf wichtige Beratung verzichten.

Sofern Kunden nicht sicher sind, ob es sich bei dem Anrufer tatsächlich um einen Mitarbeiter der Erzgebirgssparkasse handelt, sollten sie den Namen des Anrufers erfragen, sogleich über das Servicetelefon der Sparkasse (03733 139-0) zurückrufen und sich mit dem Anrufer verbinden lassen.