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Artikel von: Sven Günther
16.02.2017

Erzgebirgssparkasse reagiert auf EZB-Zinspolitik

Die Erzgebirgssparkasse führt ein sogenanntes Verwahrgeld für geschäftliche und kommunale Konten ein. Alle privaten Einlagen bleiben davon unberührt und es gibt hohe Freibeträge.

EZB-Zinspolitik zwingt Erzgebirgssparkasse zu Verwahrgeld

Erzgebirge. Brachte man früher Geld zur Bank, bekam man Zinsen. Heute muss man Gebühren zahlen! Der Grund: Die Zinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB), die schon im Juni 2016 den Satz für Bankguthaben auf minus 0.4 Prozent senkte.

Die Folge: Banken und auch Sparkassen müssen bezahlen, wenn Sie bei der EZB Geld anlegen. Bisher hat die Erzgebirgssparkasse
diese Kosten nicht an die Kunden weitergereicht. Jetzt muss sie reagieren. „Wir haben diese Entwicklung sehr lange beobachtet, müssen nun aber leider einen Teil dieses Aufwandes unseren Kunden weiter berechnen, so wie es viele andere Banken und Sparkassen – auch in den umliegenden Regionen – bereits seit einiger Zeit tun“, sagt Roland Manz, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse.

Positiv: Es werden keinerlei Konten von privaten Sparern belastet.

Wir hoffen natürlich, dass wir nie in die Lage kommen werden, auch für Privatkonten ein Verwahrentgelt berechnen zu müssen. Wir werden alle Möglichkeiten nutzen, um dies zu ver-meiden. Hält die EZB an ihrer Zinspolitik noch weitere Jahre fest, wird dies aber immer schwie-riger“, betont Roland Manz. Ab 01. Mai wird das Verwahrentgelt für vorhandene geschäftliche und kommunale Guthaben berechnet.
Allerdings gibt es Erleichterungen: So gilt für Guthaben auf geschäftlichen Girokonten ein Freibetrag von 99.999,99 Euro. Nur für den diesen Freibetrag übersteigenden Betrag wird Verwahrentgelt in Hö-he von 0,4 Prozent p.a. berechnet. Bei kommunalen Girokonten liegt der Freibetrag mit 499.999,99 Euro sogar noch deutlich höher. Anders ist es bei den Tagesgeldern. Diese dienen nicht für den Zahlungsverkehr. Hier gibt es für alle geschäftlichen und kommunalen Tagesgeldkonten eine generelle Freigrenze von 99.999,99 Euro. Wird diese allerdings überschritten, wird das Verwahrent-gelt für das Gesamtguthaben auf dem Konto berechnet.
„Alle Geschäfts-, und Kommunalkunden der Erzgebirgssparkasse haben wir schriftlich über diese Regelung informiert. Mit vielen haben wir auch schon direkt gesprochen und alternative Lösungen gefunden“, so André Leonhardt, Pressesprecher der Sparkasse.
Auch wenn private Konten nicht betroffen sind, hat Leonhardt dennoch einen wichtigen Tipp für diese Kunden: „Ein Gespräch mit ihrem persönlichen Kundenberater lohnt auf jeden Fall. Denn bei einer Inflationsrate von fast wieder zwei Prozent und einem marktbedingten Guthabenzins von immer noch nahezu 0% kommt es damit quasi zu einer Geldentwertung der Spar- und Giro-guthaben unserer Kunden. Unsere Berater haben dafür gute Lösungen, um das weitgehend zu vermeiden und um somit Anlage- und Altersvorsorgevermögen vor Substanzverlust zu schützen.“