Start Vogtland Fast unbemerkt! Härtere Strafen gegen Raser
Artikel von: Sven Günther
24.04.2020

Fast unbemerkt! Härtere Strafen gegen Raser

Schon ab 21 km/h Überschreitung ist die Fahrerlaubnis einen Monat weg! Foto: pixabay.com

Neue Bußgelder und Fahrverbote ab Dienstag

Region. Die bereits im Februar vom Bundesrat mit Änderungen verabschiedete Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) tritt am kommenden Dienstag in Kraft. Sie bringen härtere Strafen gegen Raser mit sich.

Bei geringeren Überschreitungen um bis zu 20 km/h gelten neue höhere Bußgelder. Die Regelsätze haben sich hier verdoppelt.

Neu ist auch, dass innerorts nun schon ab 21 km/h zu schnell ein einmonatiges Fahrverbot verhängt werden kann und außerorts ab 26 km/h. Des Weiteren gibt es bereits ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 16 km/h einen Punkt in Flensburg.

Ab 28. April gelten laut www.bussgeldkatalog.de folgende Bußgelder

In Ortschaften

… bis 10 km/h 30 Euro

… 11 – 15 km/h 50 Euro

… 16 – 20 km/h 70 Euro

… 21 – 25 km/h 80 Euro 1 Punkt 1 Monat Fahrverbot

… 26 – 30 km/h 100 Euro 1 Punkt 1 Monat Fahrverbot

… 31 – 40 km/h 160 Euro 2 Punkte 1 Monat Fahrverbot

… 41 – 50 km/h 200 Euro 2 Punkte 1 Monat Fahrverbot

… 51 – 60 km/h 280 Euro 2 Punkte 2 Monate Fahrverbot

… 61 – 70 km/h 480 Euro 2 Punkte 3 Monate Fahrverbot

über 70 km/h 680 Euro 2 Punkte 3 Monate Fahrverbot

Außerhalb von Ortschaften

… bis 10 km/h 20 Euro

… 11 – 15 km/h 40 Euro

… 16 – 20 km/h 60 Euro

… 21 – 25 km/h 70 Euro 1 Punkt

… 26 – 30 km/h 80Euro 1 Punkt 1 Monat Fahrverbot

… 31 – 40 km/h 120 Euro 1 Punkt 1 Monat Fahrverbot

… 41 – 50 km/h 160 Euro 2 Punkte 1 Monat Fahrverbot

… 51 – 60 km/h 240 Euro 2 Punkte 1 Monat Fahrverbot

… 61 – 70 km/h 440 Euro 2 Punkte 2 Monate Fahrverbot

über 70 km/h 600 Euro 2 Punkte 3 Monate Fahrverbot

Kraftfahrer, die gegen die Regeln zur Bildung und Freihaltung der Rettungsgasse verstoßen, müssen künftig ebenfalls tiefer in die Tasche greifen. Nachdem die StVO-Novelle in Kraft getreten ist, kommen auf Verkehrssünder, die keine Rettungsgasse bilden, folgende Sanktionen zu:
¦ 200 Euro Bußgeld
¦ zwei Punkte
¦ ein Monat Fahrverbot

Noch teurer wird es für Fahrer, die die Rettungsgasse befahren und beispielsweise Einsatzfahrzeugen folgen. Die Fahrerlaubnisbehörde kann in solchen Fällen mindestens 240 Euro, zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot anordnen.

Außerdem treten folgende Verschärfungen der Sanktionen mit der StVO-Novelle in Kraft:
¦ Halten in zweiter Reihe: 55 Euro, bei einer Behinderung sogar 70 Euro
¦ Parken in zweiter Reihe mit Behinderung: 80 Euro und ein Punkt
¦ Parken auf dem Gehweg und in Fußgängerzonen: 55 Euro

Der Gesetzgeber hat weiterhin den in § 5 Abs. 4 StVO benannten „ausreichenden Seitenabstand“ näher definiert. Nach der StVO-Novelle müssen Kraftfahrer beim Überholen zu Fußgängern, Radfahrern sowie Fahrern von E-Scootern und anderen Elektrokleinstfahrzeugen innerorts mindestens 1,5 Meter Abstand halten und außerorts wenigstens zwei Meter.