Artikel von: Sven Günther
29.03.2023
Feuer frei!
Weniger Bürokratie bei Hexenfeuern
Plauen. Feuer frei! Hexen-, Johannis- und Osterfeuer oder das Weihnachtsbaumverbrennen sind nun einfacher anzumelden, denn seit wenigen Tagen gilt die neue Allgemeinverfügung zur Regelung von Brauchtumsfeuern für Vereine und Glaubensgemeinschaften.
Für diese ist zukünftig nur noch der Antrag für die Veranstaltung notwendig. In der gleichen Mail kann dann unkompliziert die Anmeldung eines Brauchtumsfeuers an erfolgen.
Die Antragsteller müssen der Stadt im Vogtland lediglich erklärt, dass sie von der Generalgenehmigung Gebrauch machen möchten. Niemand muss mehr einen umfangreichen Antrag ausfüllen. Weiterhin gilt allerdings, dass die Feuer im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung ausgerichtet werden müssen und nicht der Entsorgung von Grünschnitt oder sonstigen pflanzlichen Abfällen dienen dürfen.
Wer sich auf die Inanspruchnahme der Allgemeinverfügung beruft, ist auch an die darin geregelten Beschränkungen und Bestimmungen gebunden. Für Einzelpersonen oder Gewerbetreibende, die die Allgemeinverfügung nicht in Anspruch nehmen können, ist die Durchführung von offenen Feuern trotzdem möglich. Sie müssen laut Polizeiordnung eine Einzelgenehmigung beantragen.
Pro Jahr werden auf dem Gebiet der Stadt bis zu 50 Brauchtumsfeuer angemeldet. Um den Aufwand und die Kosten für diese Anmeldungen zu verringern, wird mit der nun geltenden Allgemeinverfügung eine pauschale Genehmigung für die Feuer ermöglicht.
Die neue Allgemeinverfügung ist unter www.plauen.de/brauchtumsfeuer zu finden.